Wettbewerbszentrale mahnt Werbung für „Anti-Kater-Produkte“ ab

veröffentlicht am 30. Dezember 2019

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V. (Wettbewerbszentrale) mahnte in diesem Jahr vermehrt Werbeaussagen zu Nahrungsergänzungsmitteln für sog. „Anti-Kater-Produkte“ ab, deren Einnahme dem Entstehen eines Katers nach Alkoholkonsum vorbeugen bzw. die entsprechenden Beschwerden vermindern soll. Beanstandet wurde die Verwendung nicht zugelassener gesundheitsbezogener – oder krankheitsbezogener – Angaben, z.B. „Antikatermittel“, „beugt Kater vor“ oder „gegen Kopfschmerzen und Übelkeit“, ausgesprochen. Moniert wurden Rechtsverstöße gegen die EU-Health Claims Verordnung.


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