Filesharing: Download aus dem Jenseits? / Wenn in der Organisation der abmahnenden Rechtsanwaltskanzlei einiges drunter, aber auch vieles drüber läuft.

veröffentlicht am 29. April 2010

Rechtsanwalt Dr. Ole DammVielen Filesharern rauben die anhaltenden Abmahnwellen den Schlaf und einige verzweifeln schon am Rechtssystem. Kürzlich erschien Mandant M, den beides plagte: Eine schlaflose Nacht und Zweifel am Rechtssystem. Man habe seinen Vater abgemahnt und wolle nun horrende Kosten erstattet haben. Während wir uns noch innerlich fragten, ob es diesmal kurios werden könnte und ausnahmsweise einmal der Vater (!) den Internetanschluss des Sohnes missbraucht haben könnte, um illegal solche kulturellen Errungenschaften wie „Techno Mix/Handsup“ von den BassStylerz herunterzuladen, fügt M hinzu, sein Vater sei ein halbes Jahr vor dem behaupteten Download verstorben. Er fragte sich, wie dieser denn überhaupt abgemahnt werden könne. Der kundige Rechtsanwalt erklärt ihm den Grund für die gelegentlichen Irrungen und Wirrungen auf Seiten der abmahnenden Rechtsanwaltskanzleien. M hat jedoch noch mehr zu bieten:

Etwa zwei Monate vor (!) dem Download sei seine Mutter nämlich ganz offiziell als Inhaberin dieses Anschlusses eingetragen worden. Das hätte zum Zeitpunkt der Abmahnung auch in allen Telefonverzeichnissen so gelesen werden können. Ein Teil unserer Tätigkeit bestand nun darin, die bekanntermaßen von Filesharing-Abmahnungen begeisterten Kollegen auf den Sterbefall hinzuweisen. Wir dachten, dass der Vater damit aus der Gegnerliste gestrichen werde. Doch weit gefehlt. Am heutigen Tage überreichte M uns die zweite Abmahnung der gleichen Kanzlei wegen eines anderen Werks – ebenfalls an den Vater des Mandanten gerichtet.

Was wir davon halten? Wir sind uns recht sicher, dass in jener Kanzlei bei mehreren tausend Filesharing-Abmahnungen schon mal etwas drunter und drüber gehen kann. Man könnte natürlich auch meinen, dass dort die eine Hand nicht weiß, was die andere tut. Vor allem aber fragen wir uns, was als nächstes kommt. Wird die Kanzlei ein Versäumnisurteil gegen den Vater erwirken? Wird sie die Ehefrau als Störerin für das Verhalten des Vaters heranziehen? Nein, diese Fragen stellen wir nicht allen Ernstes. Und auch der Vater dürfte sich bei diesem Zirkus denken: Poenam no sentio mortis. Poena fuit vita, requies mihi morte parata est. (Ich spüre nicht die Strafe des Todes. Die Strafe war das Leben, der Tod hat mir Erlösung gebracht).

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