OLG Düsseldorf: Unlautere Nachahmung von Sportschuhsohlen?

veröffentlicht am 25. Mai 2016

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.04.2016, Az. I-20 U 143/15
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 3 lit. b) UWG

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass hinsichtlich der Gestaltung einer Sportschuhsohle keine Ansprüche wegen unlauterer Nachahmung aus ergänzendem wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz geltend gemacht werden können und schloss sich damit der Auffassung der Vorinstanz an (LG Düsseldorf – Eigenart von Schuhsohlen). Die Sohle weise nicht auf die betriebliche Herkunft hin, vor allem, wenn die streitgegenständlichen Produkte auch Markenabzeichen tragen. Weder Endverbraucher noch Händler seien zudem daran gewöhnt, aus der Gestaltung einer Sohlenoberfläche auf die Herkunft eines Sportschuhs zu schließen. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Düsseldorf – Nachahmung Sportschuhe).


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