Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- LG Hamburg: Zur Frage, wann der Journalist sich eigene Recherche durch Verweis auf fremde Presseberichterstattung ersparen kann / Agenturprivilegveröffentlicht am 14. Januar 2012
LG Hamburg, Urteil vom 11.11.2011, Az. 324 S 8/11
§ 823 BGB, § 1004 BGBJournalisten kommt das Privileg zu, Agenturmeldungen in ihrer Berichterstattung übernehmen zu dürfen, ohne dass jede einzelne Information auf ihre Richtigkeit überprüft werden muss. Ist die Agenturmeldung unzutreffend, haftet der berichterstattende Journalist nicht (sog. „Agenturprivileg“). Eine Ausnahme soll nach Auffassung des LG Hamburg dann gelten, wenn die Agenturmeldung darauf hinweist, dass sie ihrerseits lediglich den Bericht eines anderen Zeitungsverlags wiedergibt. Zitat: (mehr …)