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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 8. Februar 2016

    EGMR, Urteil vom 12.01.2016, Az. 48074/10
    Art. 10 MRK

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt einer Richterin „vorsätzliche Verzerrung der Wahrheit mit dem Ziel, einem Unternehmen Teil seines Eigentums zu entziehen“ und „dreistes/unverschämtes Lügen durch die Feststellung, dass der [gegnerische] Anspruch innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist geltend gemacht worden sei“ vorwerfen darf, solange dies sich lediglich auf die Prozessführung des Gerichts bezieht und ausschließlich im Rahmen eines Gerichtsverfahrens zwischen den Parteien (bestehend aus Kläger, Beklagter und Gericht) geäußert wird. Vgl. auch EGMR, Urteil vom 03.11.2006, Az. 60899/00 (hier zum Vorwurf, der „hasserfüllten Hetzkampagne gegen Homosexuelle“ und Aberkennen der „intellektuellen und moralischen Integrität“). Zum Volltext der Entscheidung des EGMR vom 12.01.2016 einschließlich zweier abweichender Richtervoten (farblich abgesetzt): (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Mai 2015

    LAG Köln, Urteil vom 19.01.2015, Az. 2 Sa 861/13
    § 1004 BGB analog; § 53 UrhG, § 72 UrhG; § 23 KUG

    Das LAG Köln hat entschieden, dass das Kopieren von Fotos, die auf Facebook im öffentlichen Bereich zugänglich waren, für den privaten Gebrauch erlaubt ist. Das Erstellen einer solchen Kopie sei nicht offensichtlich rechtswidrig. Eine Verbreitung im Sinne von der nicht mehr zu kontrollierenden Kenntnisnahme durch Dritte sei hingegen nur mit Einwilligung zulässig, darunter falle jedoch nicht das Zeigen von Fotos an einzelne Betrachter. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. Dezember 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBVerfG, Urteil vom 16.12.2014, Az. 2 BvE 2/14
    Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG

    Das BVerfG hat entschieden, dass auch eine Bundesfamilienministerin (hier: der SPD) am Wahlkampf mit kritischen Äußerungen (hier: gegen die NPD) teilnehmen darf, wenn dies „nicht unter spezifischer Inanspruchnahme der Autorität seines Amtes oder der damit verbundenen Ressourcen“ erfolgt. Die Ministerin habe demzufolge auch nicht gegen das für Regierungsmitglieder geltende Neutralitätsgebot verstoßen. Zur Pressemitteilung Nr. 115/2014 vom 16. Dezember 2014: (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. September 2014

    LG Dortmund, Urteil vom 01.08.2014, Az. 3 O 500/13
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das LG Dortmund hat den Unterlassungsanspruch eines Redakteurs gegen einen Stadtplanungsbeamten wegen der Unterlassung von ehrverletzenden Äußerungen abgelehnt. Es ging dabei um angeblich falsche Tatsachenbehauptungen wegen der rechtswidrigen Weitergabe von Informationen. Da dies allerdings bereits 3 Jahre zuvor geschehen war und es keine Anzeichen dafür gebe, dass diese Äußerungen wieder aufgegriffen werden würden, entfalle die Wiederholungsgefahr. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 22. Januar 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 21.11.2013, Az. 16 U 90/13
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Äußerung in einem Presseartikel Was A betreibt, ist deshalb kriminell, weil die dort nie davon reden, ob das, was sie gefunden haben, auch gefährlich ist als Meinungsäußerung zulässig ist. Insbesondere werde durch das Wort „nie“ keine (unwahre) Tatsachenbehauptung daraus, weil es sich dabei um rhetorisches Stilmittel handele, das lediglich eine Tendenz aufzeigen solle. Eine absolute Behauptung sei nicht getätigt worden und von den angesprochenen Verkehrskreisen auch nicht so aufgefasst worden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 10. September 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammKG Berlin, Urteil vom 07.03.2013, Az. 10 U 97/12
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 analog BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das KG Berlin  hat entschieden, dass Google (Maps) grundsätzlich nicht verpflichtet ist, Kommentare oder Erfahrungsberichte vor Einstellung auf Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Werde allerdings seitens eines Verletzten auf eine Verfehlung hingewiesen (hier: Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Äußerung über einen Schönheitschirurgen „Vorsicht!!!!!!!!!!! der Fuscher!!!! schlimmer kann man einen Menschen nicht verunstalten…“), müsse Google den beanstandeten Eintrag löschen. Geschehe dies nicht, gehe die Haftung auf Google über. Eine beantragte einstweilige Verfügung sei erlassen und Google mit den Kosten belastet worden. Das Kammergericht formulierte die Prüfungspflichten für Google wie folgt (Zitat):

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  • veröffentlicht am 3. Juni 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamburg, Beschluss vom 11.03.2013, Az. 7 W 14/13
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Unterlassungsanspruch gegen Äußerungen gegen das Persönlichkeitsrecht, der sich nicht unmittelbar auf die getätigten Äußerungen, sondern auf den dadurch hervorgerufenen Gesamteindruck bezieht, hinreichend bestimmt formuliert werden muss. Bereits im Antrag müssen sowohl die konkreten Äußerungen als auch der verletzende Eindruck bezeichnet werden. Zitat:
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  • veröffentlicht am 14. Mai 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 23.10.2007, Az. 4 U 87/07
    § 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 7 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass herabsetzende Äußerungen in einem privaten Blog wettbewerbswidrig sein können, wenn die Äußerungen über ein Unternehmen erfolgen, für dessen Konkurrenten der Blogschreiber arbeitet. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn die Äußerungen (z.B. „An dieser Stelle fällt mir nur ein Wort ein: LÜGE. Anders kann man diese Texte der Firma F.de nicht begreifen. Kann sich nicht einmal ein Anwalt dieser offensichtlichen Falschaussage annehmen?“ oder „Hier soll der Besteller bewusst irregeführt werden, in dem ihm Glauben gemacht wird: Kaufe hier und Du bekommst die Ware schnell und direkt.“) das erforderliche Maß an Kritik übersteigen und auch geeignet seien, das Geschäft des Arbeitgebers zu fördern. Verantwortlich sei dafür allerdings lediglich der Verfasser des Blogbeitrags, nicht der Betriebsinhaber, der von dem privaten Treiben seines Angestellten nichts wusste. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 28. November 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 06.11.2012, Az. 15 U 97/12
    § 823 BGB, § 1004 BGB; Art. 1 GG, Art. 2 GG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass Äußerungen in der Presse, die nach einem mit Freispruch beendeten Strafverfahren stattfinden und darauf hinauslaufen, dass die verhandelte angebliche Tat doch stattgefunden habe, das Persönlichkeitsrecht des ehemaligen Angeklagten verletzen können. Auch bei unterstellter Wahrheit der Äußerungen würden diese vorliegend nach Auffassung des Gerichts bei der gebotenen Abwägung der beiderseitigen Interessen in unzulässiger Weise in das Persönlichkeitsrecht des Klägers eingreifen. Ein Recht auf einen „Gegenschlag“ stehe der Beklagten nicht zu.  Sofern sie sich gegen Äußerungen, sie hätte falsche Verdächtigungen ausgesprochen, habe wehren wollen, stehe ihr hierfür ebenso der Rechtsweg offen. Zum Text der Pressemitteilung:

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  • veröffentlicht am 11. Mai 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 21.06.2011, Az. VI ZR 262/09
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S.2 BGB analog; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 8 Abs. 1 EMRK

    Der BGH hat entschieden, dass von einer unrichtigen Wiedergabe einer Äußerung bereits dann auszugehen ist, wenn der Eindruck erweckt wird, der Zitierte habe sich eindeutig in einem bestimmten Sinne geäußert, obwohl seine Aussage mehrere Interpretationen zulässt und der Zitierende nicht kenntlich macht, dass es sich um seine Interpretation einer mehrdeutigen Aussage handelt. Maßgebend für die Feststellung der Frage, ob eine Äußerung zutreffend wiedergegeben wurde oder nicht, ist dabei nicht das vertretbare Verständnis eines Durchschnittslesers oder Durchschnittshörers, sondern das, was der Zitierte gemessen an seiner Wortwahl, dem Kontext seiner Gedankenführung und dem darin erkennbar gemachten Anliegen zum Ausdruck gebracht hat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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