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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 5. November 2014

    LG Hamburg, Urteil vom 29.01.2013, Az. 310 O 321/12
    § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass eine urheberrechtliche Unterlassungserklärung, die unter „die … Potestativbedingung der Urheberschaft/Aktivlegitimation“ des Unterlassungsgläubigers gestellt wird, die Wiederholungsgefahr wegen mangelnder Ernsthaftigkeit nicht entfallen lässt. Die Bedingung diene nicht zur nur eingrenzenden Beschreibung eines im Übrigen unbedingten Unterwerfungswillens, sondern erfasse den Unterwerfungswillen insgesamt, da die Gläubigerin nicht davon ausgehen könne, dass ihre – gegebene – Urhebereigenschaft respektiert werde. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 21. Mai 2014

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.10.2013, Az. I-22 U 54/13
    § 305b BGB, § 433 BGB, § 158 BGB, § 242 BGB, § 145 BGB

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es zulässig ist, wenn ein Verkäufer auf der Handelsplattform eBay ein Angebot unter dem Vorbehalt des Zwischenverkaufs einstellt. Dies entspreche den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Vertragsschluss und verstoße auch nicht gegen eBay-AGB oder eBay-Grundsätze. Auch ein Vertrauensschutz des Bieters bestehe nicht, wenn auf den Vorbehalt eindeutig hingewiesen werde. Trete der Zwischenverkauf ein, wirke dies als auflösende Bedingung, so dass mit einem Bieter auf eBay kein Kaufvertrag zustande kommt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. September 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 28.05.2013, Az. 4 U 217/12
    § 4 Nr. 4 UWG, § 5a Abs. 2 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass nicht jede Werbeaktion zeitlich befristet werden muss. Im vorliegenden Fall ging es um die Werbung „Nur für kurze Zeit“. Der Senat vertrat die Rechtsansicht, dass auf einen Endzeitpunkt einer solchen Werbeaktion nicht hingewiesen werden müsse, wenn der Werbende zum Zeitpunkt der Werbung noch keinen bestimmten Termin für das Ende der Werbeaktion festgelegt hat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 31. Oktober 2012

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.10.2012, Az. 6 U 217/11
    § 242 BGB, § 313 BGB

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein geschlossener Unterlassungsvertrag wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage mit Wirkung für die Zukunft gekündigt werden kann. Vorliegend war eine Unterlassungserklärung wegen Markenverletzung unter der auflösenden Bedingung der Löschung der Marke abgegeben worden, weil beide Vertragsparteien davon ausgingen, dass die fehlende Unterscheidungskraft nur im Wege des Löschungsantrags geltend gemacht werden könne. Werde der Löschungsantrag dann jedoch überraschend zurückgewiesen, da der Bildbestandteil der Marke doch zur Unterscheidungskraft führe, falle die Grundlage für den Unterlassungsvertrag weg und er könne vom Schuldner einseitig aufgekündigt werden. Dies habe jedoch lediglich Wirkung für die Zukunft. Bereits geltend gemachte Vertragsstrafen für Verstöße vor der Kündigung könnten verlangt werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 4. August 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 03.02.2011, Az. I ZR 26/10 – Kuchenbesteck-Set
    § 24 Abs. 1 MarkenG; Art. 7 Abs. 1 Richtlinie 89/104/EWG

    Der BGH hat entschieden, dass eine Erschöpfung eines Markenrechts nach Inverkehrbringen durch den Markeninhaber nicht vorliegt, wenn der Markeninhaber als Bedingung des Weitervertriebs eine Entfernung der mit der Marke gekennzeichneten Verpackung gefordert hat. Wird die Ware trotzdem in der gekennzeichneten Verpackung weitervertrieben, könne sich der Händler nicht auf den Erschöpfungsgrundsatz berufen. Zwar könne ein Inverkehrbringen im Sinne des Erschöpfungsgrundsatzes auch dann gegeben ist, wenn zwar nicht der Markeninhaber selbst, aber eine wirtschaftlich mit ihm verbundene Person, wie etwa ein Lizenznehmer, die Mutter- oder die Tochtergesellschaft desselben Konzerns oder aber ein Alleinvertriebshändler, die Verfügungsgewalt willentlich übertrage. Eine solche Verbundenheit sei jedoch vorliegend nicht gegeben gewesen. Eine Zustimmung der Markeninhaberin könne auch nicht angenommen werden, da sie gerade ein ausdrückliches Vertriebsverbot –  es sei denn, die Verpackung werde entfernt – ausgesprochen habe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 17. April 2009

    AG München, Urteil vom 02.04.2008, Az. 262 C 34119/07
    § 273 BGB

    Das AG München hat entschieden, dass ein Onlinehändler den Verkaufspreis, den er eigentlich mit Widerruf des Kunden an diesen auszukehren hätte, nicht mit dem Argument zurückhalten kann, dass dieser eine – vermeintlich unberechtigte – negative Bewertung bei eBay widerruft. Die Klägerin hatte bei der Beklagten über eBay ein gebrauchtes Notebook zum Preis von 1.214,00 EUR erworben. Als ihr das Gerät per Nachnahme geliefert wurde, stellte die Käuferin fest, dass das Gerät verschiedene Defekte (u.a. einen Riss) hatte. Das Gerät war indes als mangelfrei angeboten worden. Die Klägerin widerrief den Kaufvertrag und erklärte zugleich den Rücktritt, schickte das Notebook zurück und verlangte Rückzahlung des gezahlten Kaufpreises. Ihr negatives Kauferlebnis quittierte die Käuferin zudem mit einer negativen Bewertung über die Verkäuferin. Die Verkäuferin weigerte sich nun, das Geld zurückzuzahlen. Durch die – aus ihrer Sicht – falschen Bewertungen habe sie erhebliche Gewinneinbußen erlitten. Die Käuferin müsse diese zunächst widerrufen. (mehr …)

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