Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- OLG Köln: Kein markenrechtlicher Schutz für quadratische Grundform einer Schokoladenverpackungveröffentlicht am 26. Juni 2013
OLG Köln, Urteil vom 12.04.2013, Az. 6 U 140/12
§ 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenGDas OLG Köln hat entschieden, dass die quadratische Grundform einer Schokoladenverpackung allein nicht für einen Schutz als dreidimensionale Marke ausreicht. Die Grundform an sich sei freihaltebedürftig, so dass andere Gestaltungsmerkmale der Verpackung schutzbegründend für die Marke der Klägerin seien. Folgerichtig könne die von der Beklagten verwendete Verpackung, die mit derjenigen der Klägerin lediglich die quadratische Grundform gemeinsam habe, die Klagemarke nicht verletzen. In anderen Gestaltungsmerkmalen seien genügend Unterschiede vorhanden, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen. Zum Volltext der Entscheidung: