Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- KG Berlin: Stromunternehmen muss nach irreführendem Infobrief berichtigende Schreiben an Kunden schickenveröffentlicht am 8. August 2013
KG Berlin, Urteil vom 27.03.2013, Az. 5 U 112/11
§ 5 Abs. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 1 u. 3 UWGDas KG Berlin hat entschieden, dass ein Stromunternehmen, welches Kunden in einem „Infobrief“ auf irreführende Weise über Preiserhöhungen informierte und deren stillschweigende Zustimmung konstatierte, wenn nicht innerhalb einer bestimmten Frist gekündigt werde, dazu verpflichtet werden kann, ein berichtigendes Schreiben an die angesprochenen Kunden zu senden und über die tatsächliche Rechtslage aufzuklären. Zitat:
- BGH: Die Beweisführung einer Partei darf von dieser während des Gerichtsverfahrens jederzeit geändert (auch berichtigt) werdenveröffentlicht am 3. Juni 2013
BGH, Beschluss vom 06.02.2013, Az. I ZR 22/12
Art. 103 Abs. 1 GGDer BGH hat darauf hingewiesen, dass eine Partei nicht daran gehindert ist, ihr Vorbringen im Laufe des Rechtsstreits zu ändern, insbesondere zu präzisieren, zu ergänzen oder zu berichtigen. Dabei entstehende Widersprüchlichkeiten im Parteivortrag könnten allenfalls im Rahmen der Beweiswürdigung Beachtung finden. Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots wegen vermeintlicher Widersprüche im Vortrag der beweisbelasteten Partei laufe auf eine prozessual unzulässige vorweg genommene tatrichterliche Beweiswürdigung hinaus und verstoße damit zugleich gegen Art. 103 Abs. 1 GG. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Eine irrtümliche Falschbezeichnung des Beklagten kann die Abweisung der Klage zur Folge habenveröffentlicht am 7. März 2013
BGH, Urteil vom 24.01.2013, Az. VII ZR 128/12
§ 253 ZPODer BGH hat entschieden, dass die irrtümlich falsche Bezeichnung des Beklagten zur Abweisung der Klage führen kann. Eine Berichtigung des Rubrums komme nicht in Frage, wenn es sich bei dem irrtümlich bezeichneten Beklagten um eine existierende juristische Person handele und sich aus der Klage kein Anhaltspunkt ergebe, dass diese nur irrtümlich benannt wurde. Vorliegend sei auf Grund eines vorangegangenen Mahnbescheidsverfahrens nicht erkennbar gewesen, dass der Kläger eine andere juristische Person gemeint habe. Vgl. auch hier. Zum Volltext der Entscheidung:
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- OLG Köln: Löschungsanspruch bzw. Korrekturanspruch gegen Creditreform wegen falscher Bonitätsdaten gerichtlich durchsetzbarveröffentlicht am 4. Juni 2012
OLG Köln, Beschluss vom 08.03.2012, Az. 18 U 304/11
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB, Art. 1 Abs. 1 GG, Art 2 Abs. 1 GG, § 35 Abs. 4 BDSG
Das OLG Köln hat entschieden, dass die Creditreform AG im Wege der einstweiligen Verfügung zur Löschung bzw. Korrektur unrichtiger Daten verpflichtet werden kann, wenn einer außergerichtlichen Aufforderung nicht Folge geleistet wird. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …) - OLG Hamburg: Fehlende Information über die technischen Mittel zur Korrektur von Eingabefehlern bei einer eBay-Auktion ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 14. Juni 2010
OLG Hamburg, Beschluss vom 14.05.2010, Az. 3 W 44/10
§§ 8, 3, 5 a Abs. 2 und 4 UWG; 312 e BGB; 3 BGB-InfoVDas OLG Hamburg hat entschieden, dass der Verbraucher auch bei eBay über die technischen Möglichkeiten, Eingabefehler zu erkennen und zu berichtigen, vor Abschluss eines Kaufs unterrichtet werden muss. Geschieht dies nicht, würden dem Verbraucher wesentliche Informationen vorenthalten. Der Unternehmer dürfe sich nicht auf entsprechende Computerkenntnisse und die Eigeninitative des Verbrauchers verlassen, sondern er habe ihn klar und verständlich auf die technischen Mittel hinzuweisen. Insbesondere konnte das Gericht sich nicht der Ansicht des LG Frankenthal anschließen, wonach es ausreichend sei, dass die erforderlichen Informationen in den eBay-AGB vorhanden seien. Da der Kunde auch bei eBay Kunde sein muss, hatte das LG Frankenthal die im letzteren Vertragsverhältnis geltenden AGB als ausreichend für die Informationspflichten angesehen und eigene Informationspflichten von Verkäufern nur in Bereichen angenommen, die von den eBay-AGB nicht erfasst seien. Nach dem OLG Hamburg jedoch muss der Verkäufer alle Verbraucherpflichtinformationen selbst vorhalten.