IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 18. Juli 2008

    Urteil vom 17.07.2008, Az. I ZR 75/06;
    Urteil vom 17.07.2008, Az. I ZR 197/05
    ;
    § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass auch gewerbliche Anfragen nach Waren oder Dienstleistungen „Werbung“ sind und als unzumutbare Belästigung verboten sind, wenn der Empfänger für derartige Zusendungen kein Einverständnis erklärt hat. Letzteres sei aber in Bezug auf Anfragen der Fall, wenn der Empfänger seine E-Mail-Adresse oder Fax-Adresse in allgmeinen Verzeichnissen preisgebe. „Die Faxnummer und die E-Mail-Adresse eines Unternehmens seien gerade dazu bestimmt, Anfragen hinsichtlich des Waren- oder Leistungsangebot entgegenzunehmen.“ Für einen „Frühbericht“ halten wir dagegen den Presseartikel der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ), welche unter dem 17.07.2008 bereits titelte: „BGH erlaubt gewerbliche Angebote per Fax und E-Mail“ (FAZ-Artikel); dies zum einen, weil die Entscheidungsgründe noch nicht im Volltext vorliegen, zum anderen, weil die zu entscheidenen Sachverhalte gerade nicht Angebote, sondern An- bzw. Nachfragen betrafen. Wäre derartige Korrespondenz verboten, würde das Instrument E-Mail in der Tat ad absurdum geführt, da die einfache Anfrage noch üblicher Kommunikation entspricht. Anders sähe es aus, wenn die Anfrage missbraucht wird, um eine Werbung zu platzieren. Unerwünschte Werbung ist grundsätzlich unzulässig, dürfte dies auch dann sein, wenn eine Fax- oder E-Mail-Nummer im Internet zu finden ist. Dies zeigt die zweite, gegenläufige Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 8. Juli 2008

    BGH, Beschluss vom 06.12.2007, Az. I ZB 16/07
    § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO

    Der BGH hat die bislang geltende Rechtsauffassung bestätigt, dass die Gebühr für ein außergerichtliches anwaltliches Schreiben zur Abwehr einer Abmahnung, anders als bei einer Schutzschrift, nicht erstattungsfähig ist. Dies ist insbesondere für den Fall relevant, dass sich ein Onlinehändler gegen eine aus seiner Sicht unberechtigte Abmahnung wehrt. Selbst wenn die Abmahnung unberechtigt ist, hat er die außergerichtlichen Kosten seines Rechtsanwalts zu tragen, soweit es sich nicht um die unberechtigte Inanspruchnahme eines Schutzrechtes (z.B. Marke) handelt (vgl. ? Klicken Sie bitten auf diesen Link: BGH, Beschluss vom 15.07.2005, Az. GSZ 1/04). (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. Juni 2008

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 04.03.2008, Az. VI ZR 176/07
    § 1004 BGB; §§ 15 Abs. 2 Satz 1, 17 Nr. 4 b; 22 Abs. 1 RVG


    Das rechtsanwaltliche Abschlussschreiben, mit dem der Antragsgegner dazu aufgefordert wird, eine einstweilige Verfügung als endgültige Regelung für das gerichtliche Verfahren anzuerkennen, gehört gebührenrechtlich zur Hauptsacheklage und nicht mehr zum Eilverfahren. Ein Kostenerstattungsanspruch für rechtsanwaltliche Kosten kommt auch dann in Betracht, wenn der Hauptsacheprozess nicht stattfindet, weil der Antragsgegner die geforderten Erklärungen abgibt.
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  • veröffentlicht am 20. Oktober 2007

    BGH, Urteil vom 04.10.2007, Az. I ZR 143/04
    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, § 1 Abs. 2, 6 PAngV

    Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (BGH) braucht die Angabe von Umsatzsteuer und Versandkosten nach § 1 Abs. 2, 6 PAngV nicht unmittelbar neben dem Preis der Ware angegeben zu werden. Dem durchschnittlichen Internetbenutzer sei allgemein bekannt, dass im Versandhandel neben dem Endpreis üblicherweise Liefer- und Versandkosten sowie Umsatzsteuer anfielen. Er seit weiterhin damit vertraut, dass diese Informationen über elektronische Verweise („Links“) zur Verfügung gestellt würden. Es genüge, auf Liefer- und Versandkosten sowie Umsatzsteuer leicht erkennbar und gut wahrnehmbar auf einer nachgeordneten Seite hinzuweisen, wobei die Hinweise in jedem Fall vor Einleitung des Bestellvorgangs erfolgen müssen.
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  • veröffentlicht am 15. August 2007

    BGH, Beschluss vom 26.04.2007, Az. I ZR 190/04
    §§ 8 Abs. 1 Satz 1, §§ 3, 4 Nr. 11 UWG, § 5 Satz 1 Nr. 2 TMG, Art. 5 Abs. 1 lit. c der EU-RL 2000/31, Art. 234 Abs. 1 lit. b und Abs. 3 EGV

    Nachdem das OLG Köln (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: Urteil vom 13.02. 2004, Az. 6 U 109/03) entschied, dass ein Impressum eine Telefonnummer aufzuweisen habe, das OLG Hamm (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: Urteil vom 17.03.2004, Az. 20 U 222/03) diese Rechtsauffassung aber nicht teilte, hat sich nunmehr der Bundesgerichtshof dieser Rechtsfrage annehmen können und dem Europäischen Gerichtshof mit der Bitte um eine Vorabentscheidung vorgelegt.
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  • veröffentlicht am 30. Juli 2006

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 20.07.2006, Az. I ZR 228/03
    §§ 312c Abs. 1 Satz 1; § 1 Abs. 1 BGB-InfoV; § 10 Abs. 2 MDStV; § 6 TDG; § 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 UKlaG; §§ 3, 4 Nr. 11 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass die Anbieterkennzeichnung bei einem Internetauftritt über „sprechende“ Links wie „Kontakt“ und „Impressum“ vorgehalten werden kann. Dabei sei es nicht erforderlich, dass die Angaben auf der Startseite bereitgehalten werden oder im Laufe eines Bestellvorgangs zwangsläufig aufgerufen werden müssen.
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  • veröffentlicht am 30. Mai 2006

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 18.05.2006, Az. I ZR 32/03
    §§ 339, 145 ff. BGB

    Nach Rechtsauffassung des BGH richtet sich die Vereinbarung der Zahlung einer wettbewerbsrechtlichen Vertragsstrafe nach den allgemeinen Vorschriften. Das Vertragsstrafeversprechen bezieht sich nicht auf solche Handlungen, die der Schuldner vor dem Zustandekommen der Vereinbarung begangen hat.

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  • veröffentlicht am 10. Juli 2005

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 23.06.2005, Az. I ZR 227/02
    § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG

    Der BGH hat entschieden, dass kartographisches Material (Stadtpläne etc), auch Vorstufen desselben, selbst dann urheberrechtlich schutzfähig sein können, wenn sie in der Gesamtkonzeption keine schöpferischen Züge aufweisen, etwa wenn ein einzelnes topographisches Kartenblatt nach einem vorbekannten Muster erarbeitet wird. Ist der Bearbeiter an vorgegebene Zeichenschlüssel und Musterblätter gebunden (z.B. bei der Verdrängung oder Generalisierung) kann gleichwohl ein zur Erlangung des Urheberrechtsschutzes genügend großer Spielraum für individuelle kartographische Leistungen verbleiben. Die rechtlichen Voraus- setzungen für eine schöpferische Eigentümlichkeit sind bei kartographischen Gestaltungen insoweit niedrig. (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. März 2005

    BGH, Beschluss vom 15.07.2005, Az. GSZ 1/04
    §§
    823 Abs. 1, 826 BGB, §§ 3, 4 Nrn. 1, 8 und 10, § 9 UWG

    Der Große Senat hatte zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung des I. und X. Senats auf dem Gebiet des Immaterialgüterrechts über die Rechtsfrage zu entscheiden, ob  eine schuldhaft unberechtigte Verwarnung aus Immaterialgüterrechten haftungsrechtliche Folgen für den Verwarnenden bzw. Abmahnenden nach sich zieht.  Dies hat der Große Senat bejaht. Zu beachten ist, dass dieser Beschluss keine Aussage zu der Frage trifft, ob eine unberechtigte wettbewerbsrechtliche Abmahnung zum Schadensersatz verpflichtet. Dies wird nach allgemeiner Rechtsauffassung weiterhin abgelehnt.

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