Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- EuG: Zwischen den Gemeinschaftswortmarken „Blueco“ und „Blue Coat“ besteht Verwechslungsgefahrveröffentlicht am 13. März 2015
EuG, Urteil vom 21.01.2015, Az. T-685/13
Art. 8 Abs. 1 lit. b EU-VO 207/2009Der EuG hat entschieden, dass zwischen der Gemeinschaftswortmarke „Blueco“ und der (prioritätsälteren) Gemeinschaftswortmarke „Blue Coat“ eine Verwechslungsgefahr besteht. Hierfür sei auch Ausschlag gebend, so stellte das Gericht im vorliegenden Fall fest, dass die angemeldete Marke „Blueco“ vollständig in der älteren Marke „Blue Coat“ enthalten sei, so dass bei den beiden Zeichen die ersten sechs Buchstaben „blueco“ übereinstimmten, und dass die ältere Marke außerdem noch das Element „at“ enthalte. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)