Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Keine Vertragsstrafe ohne Unterlassungsvertragveröffentlicht am 30. Mai 2006
BGH, Urteil vom 18.05.2006, Az. I ZR 32/03
§§ 339, 145 ff. BGBNach Rechtsauffassung des BGH richtet sich die Vereinbarung der Zahlung einer wettbewerbsrechtlichen Vertragsstrafe nach den allgemeinen Vorschriften. Das Vertragsstrafeversprechen bezieht sich nicht auf solche Handlungen, die der Schuldner vor dem Zustandekommen der Vereinbarung begangen hat.
- BGH: Urheberrechtsschutz von Stadtplänenveröffentlicht am 10. Juli 2005
BGH, Urteil vom 23.06.2005, Az. I ZR 227/02
§ 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhGDer BGH hat entschieden, dass kartographisches Material (Stadtpläne etc), auch Vorstufen desselben, selbst dann urheberrechtlich schutzfähig sein können, wenn sie in der Gesamtkonzeption keine schöpferischen Züge aufweisen, etwa wenn ein einzelnes topographisches Kartenblatt nach einem vorbekannten Muster erarbeitet wird. Ist der Bearbeiter an vorgegebene Zeichenschlüssel und Musterblätter gebunden (z.B. bei der Verdrängung oder Generalisierung) kann gleichwohl ein zur Erlangung des Urheberrechtsschutzes genügend großer Spielraum für individuelle kartographische Leistungen verbleiben. Die rechtlichen Voraus- setzungen für eine schöpferische Eigentümlichkeit sind bei kartographischen Gestaltungen insoweit niedrig. (mehr …)
- BGH: Eine unberechtigte Schutzrechtsabmahnung verpflichtet den Abmahner zum Schadensersatzveröffentlicht am 14. März 2005
BGH, Beschluss vom 15.07.2005, Az. GSZ 1/04
§§ 823 Abs. 1, 826 BGB, §§ 3, 4 Nrn. 1, 8 und 10, § 9 UWGDer Große Senat hatte zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung des I. und X. Senats auf dem Gebiet des Immaterialgüterrechts über die Rechtsfrage zu entscheiden, ob eine schuldhaft unberechtigte Verwarnung aus Immaterialgüterrechten haftungsrechtliche Folgen für den Verwarnenden bzw. Abmahnenden nach sich zieht. Dies hat der Große Senat bejaht. Zu beachten ist, dass dieser Beschluss keine Aussage zu der Frage trifft, ob eine unberechtigte wettbewerbsrechtliche Abmahnung zum Schadensersatz verpflichtet. Dies wird nach allgemeiner Rechtsauffassung weiterhin abgelehnt.