Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Filesharing – Keine Überwachungspflicht für Ehepartnerveröffentlicht am 16. April 2013
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22.03.2013, Az. 11 W 8/13
§ 97 UrhG, § 97a UrhG, § 91a ZPODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass hinsichtlich der Nutzung eines Internetanschlusses zum illegalen Filesharing keine Überwachungspflichten zwischen Ehepartnern per se besteht. Eine Ehepartner könne dem anderen seinen Anschluss zur Nutzung überlassen und müsse dies nur überwachen, wenn konkrete Anhaltspunkte für die Begehung von Rechtsverletzungen vorlägen. Zum Vorliegen einer solchen Störerhaftung müsse der klagende Rechtsinhaber dann auch schlüssig vortragen, die bloße Behauptung genüge nicht. Dies hatte auch schon das AG Frankfurt in einem anderen Verfahren sogar noch weiter gehend entschieden (hier). Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Überlassung des Internetanschlusses an Ehepartner löst nicht zwingend eine Haftung des Anschlussinhabers aus, wenn jener Ehepartner illegal Software aus P2P-Netzwerk herunterlädtveröffentlicht am 22. Mai 2012
OLG Köln, Urteil vom 16.05.2012, Az. 6 U 239/11
§ 97 UrhGDas OLG Köln hat entschieden, dass ein Ehepartner nicht „per se“ für illegale Filesharing-Handlungen des anderen Ehepartners als (Mit-) Störer haftet. Zwar spreche generell eine Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber bei illegalem Filesharing selbst der Täter ist. Lege der Inhaber jedoch die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufes dar, müsse der Inhaber des Urheberrechts den Beweis für die Täterschaft des Anschlussinhabers führen, was vorliegend nicht gelang. Aus der Pressemitteilung des OLG Köln vom 21.05.2012: (mehr …)