Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamburg: Im Verfügungsverfahren muss das Gericht nicht eine von allen Zweifeln freie U?berzeugung haben, sondern lediglich einen fu?r das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheitveröffentlicht am 21. Juli 2014
OLG Hamburg, Urteil vom 06.05.2014, Az. 7 U 47/12
§ 823 Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 BGB, § 186 StGBDas OLG Hamburg hat entschieden, dass im Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Verfügung das angerufene Gericht keine von allen Zweifeln freie U?berzeugung bekommen, sondern lediglich einen fu?r das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit erhalten muss. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG München I: Blu-ray Disc ist keine eigenständige, neue Nutzungsart neben DVDveröffentlicht am 3. März 2011
LG München I, Urteil vom 18.08.2010, Az. 21 O 14144/10 – nicht rechtskräftig
§§ 31; 94 UrhGDas LG München I hat entschieden, dass die technische Weiterentwicklung der DVD, die Blu-ray-Disc, keine eigenständige, also neue Nutzungsart darstellt, dementsprechend vertraglich keine gesonderte Vereinbarung für die Veröffentlichung eines Films auf einem solchen Datenträger erforderlich ist. Die Antragsgegnerin dieses Verfahrens (Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung) verwies auf ihre Berechtigung laut einer Vereinbarung, die ihr zunächst das Verbreitungrsecht auf „Videokassetten und -platten“ gewährte und dann, kraft eines Bestätigungsschreibens auch die entsprechenden Rechte in Bezug auf DVDs (Zitat: „Wir sind uns einig, dass eine Vermarktung auf DVD die logische Fortsetzung und sinnvolle Ergänzung zur VHS-Kassette darstellt“). Es sei, so die Kammer, eine Tatsache, dass auch unter den Begriff DVD keineswegs nur ein einzelnes Format, sondern eine Vielzahl von optisch auslesbaren Speichermedien mit unterschiedlicher Informationsdichte fielen. (mehr …)
- BGH: Unternehmen – auch mit eigener Rechtsabteilung – dürfen für Abmahnungen Rechtsanwälte einschaltenveröffentlicht am 22. Juli 2008
BGH, Urteil vom 08.05.2008, Az. I ZR 83/06
§ 12 Abs. 1 S. 2 UWG
Nach Ansicht des BGH ist ein Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung nicht gehalten, zur Überprüfung von Wettbewerbshandlungen der Mitbewerber eigene Juristen einzusetzen und durch diese Abmahnungen aussprechen zu lassen. Es gehöre nicht zu den originären Aufgaben eines gewerblichen Unternehmens, Wettbewerbsverstöße zu verfolgen. Es sei daher nicht zu beanstanden, wenn sich ein solches Unternehmen für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen eine Rechtsanwaltskanzlei einsetze.