IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 30. Juni 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 21.05.2015, Az. 6 U 64/14
    § 4 Nr. 11 UWG; § 3 Abs. 1 ProdSG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Verstoß gegen das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) gleichzeitig einen Wettbewerbsverstoß darstellen kann. Dies sei beispielsweise dann der Fall, wenn auf eine Sicherheitsgefährdung bei einer bestimmten Verwendung eines Produkts (hier: Garagentorantrieb) nicht in der Gebrauchsanleitung hingewiesen werde. Bei der entsprechenden Vorschrift § 3 Abs. 1 ProdSG handele es sich um eine Marktverhaltensregel, da sie dem Schutz der Verbraucher und sonstigen Abnehmer der Produkte im Hinblick auf die Einhaltung sicherheitstechnischer Anforderungen diene. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 16. Oktober 2014

    OLG Schleswig, Urteil vom 29.09.2014, Az. 6 U 2/14
    § 5 UWG; § 4 MPG

    Das OLG Schleswig hat entschieden, dass die Werbung eines Internet-Anbieters für nach Daten aus dem Brillenpass hergestellte Gleitsichtbrillen mit den Begriffen „hochwertig“ und „individuell“ zulässig ist und insbesondere nicht gegen das Medizinproduktegesetz verstößt. Bei einer Gleitsichtbrille bestehe nicht der Verdacht, dass sie „die Sicherheit und Gesundheit ihrer Anwender bei sachgemäßer Anwendung gefährden“ würde. Eine Irreführung liege hinsichtlich der verwendeten Begriffe ebenfalls nicht vor. Zur Pressemitteilung Nr. 14/2014 vom 10.10.2014:

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  • veröffentlicht am 30. Dezember 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtKG Berlin, Beschluss vom 10.11.2009, Az. 5 W 120/09
    §§ 824 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB; §§ 14; 15 MarkenG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass eine politisch agierende Partei, die mit einem Testergebnis der Stiftung Warentest wirbt, ohne dass jemals ein solcher Test durchgeführt worden ist, gegeignet ist, den Kredit der Stiftung Warentest zu gefähren und somit zu unterlassen ist, wenn weitergehende Angaben, die etwa auf eine Parodie oder eine Übernahme der Aufmachung in einem nur übertragenen Sinne schließen lassen könnten, fehlen. § 824 Abs. 1 BGB schütze die wirtschaftliche Wertschätzung von Unternehmen vor Beeinträchtigungen, die durch Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen über sie unmittelbar herbeigeführt würden (BGH, NJW 1978, 2151; Z 90, 113, juris Rn. 49; Palandt/Sprau, BGB, 68. Auflage, § 824 Rn. 1). Geschützt seien nur wirtschaftliche Interessen. (mehr …)

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