Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Die massenhafte Verfolgung von Wettbewerbsverstößen wegen fehlender CE-Kennzeichnung ist nicht per se rechtsmissbräuchlichveröffentlicht am 8. April 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 12.03.2015, Az. 6 U 218/14
§ 4 Nr. 11 UWG, § 5a Abs. 2 UWG, § 5a Abs. 4 UWG, § 8 Abs. 4 UWG; § 3 ProdSGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Rechtsmissbrauch durch eine umfangreiche gerichtliche Verfolgung von Wettbewerbsverstößen wegen mangelnder CE-Kennzeichnung nicht per se rechtsmissbräuchlich ist. Wende der Beklagte dies ein und stütze den Vorwurf damit, dass das Verhalten außer Verhältnis zum Umfang der Geschäftstätigkeit des Unternehmens stehe, müsse er dies darlegen können. Die bloße Behauptung, dass das Unternehmen seitens seines Prozessbevollmächtigten von Kostenrisiken freigestellt werde, genüge nicht. Die Substantiierung eines Rechtsmissbrauchs sei der Beklagten vorliegend nicht gelungen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Hamburg: E-Mail-Spam – Zur fehlenden Einwilligung des Empfängersveröffentlicht am 30. April 2009
LG Hamburg, Beschluss vom 04.08.2008, Az. 327 O 493/08
§§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWGDas LG Hamburg hat entschieden, dass von einer Einwilligung in den Empfang von E-Mail-Werbung schon dann nicht auszugehen ist, wenn der Empfänger sowohl die fehlende Einwilligung als auch das Nichtbestehen einer vorherigen Geschäftsbeziehung per eidesstattlicher Versicherung glaubhaft macht. Für den Fall, dass ein Dritter unter Verwendung der E-Mail-Adresse des Empfängers eine Einwilligung erteilt habe, sei diese unwirksam, da für eine wirksame Einwilligung die Erlangung der Kunden-E-Mail-Adresse durch diesen selbst erforderlich ist. Auf die Erkennbarkeit für das werbende Unternehmen, ob tatsächlich der Kunde selbst oder ein Dritter für ihn die Einwilligung erteilt habe, käme es nach dieser Begründung des LG Hamburg nicht an.
(mehr …) - LG Würzburg: Zur Rechtsmissbräuchlichkeit der Abmahnung bei Scheingeschäftstätigkeitveröffentlicht am 27. April 2009
LG Würzburg, Urteil vom 28.10.2008, Az. 14 O 1631/08
§ 8 Abs. 4 UWGDas LG Würzburg hat darauf hingewiesen, dass eine Abmahnung rechtsmissbräuchlich ist, wenn die Abmahnungstätigkeit in keinem vertretbaren Verhältnis mehr zur eigenen Geschäftstätigkeit steht. Im vorliegend zu entscheidenden Fall hatte ein Onlinehändler drei Monate nach Unternehmensgründung im Bundesgebiet zahlreiche Abmahnungen ausgesprochen, im gleichen Zeitraum jedoch nur eine Handvoll Artikel im eigenen Shop angeboten.