IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 27. Dezember 2013

    OLG München, Urteil vom 07.11.2013, Az. 29 U 1883/13
    § 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG

    Das OLG München hat entschieden, dass ein Unternehmen, welches Ende 2010 gegründet wird und die Nutzungsrechte an einem Unternehmen mit über 150-jähriger Firmentradition erwirbt, ohne dessen Geschäftsbetrieb zu übernehmen, nicht mit den Aussagen werben darf: „Degussa – Gold und Silber seit 1843″ oder/und „Grundlagen unseres Unternehmens sind eine große Tradition, die bis ins 19. Jahrhundert zurückreicht …“. Derartige Werbeaussagen, so der Senat, würden beim Durchschnittsverbraucher unzulässig den Eindruck erwecken, die Beklagte verfüge über eine bis ins 19. Jahrhundert zurückgreifende Unternehmenskontinuität, da es an der hierfür notwendigen wirtschaftlichen Fortdauer fehle.

  • veröffentlicht am 9. Februar 2009

    Die 10 größten Fehler eines Existenzgründers im Bereich Onlinehandel werden von Justin Palmer im Blog Palmerwebmarketing aufgezählt. Besonders häufig seien die nachgenannten Fehler bei Multi-Channel-Verkäufern, die zum ersten Mal Ware über das Internet verkaufen würden. Zu den Fehlern gehört, (1) das Betriebskapital im Wesentlichen in die Erstellung des Onlineshops zu investieren und das Marketing zu vernachlässigen, (2) sich damit aufzuhalten, vor dem eigentlichen Start das Design des Shops immer wieder zu überarbeiten, (3) zu vergessen, dass Menschen die Ware nicht anfassen können, (4) zu vergessen, dass Website-Besucher sich an einen Webshop weit weniger gebunden fühlen, als bei dem Besuch eines stationären Ladens, (5) Anzeigen in Printmedien für einen Onlinemedium zu verwenden, (6) vertrauensbildende Maßnahmen für den Onlinekauf zu unterlassen, (7) die Unternehmens-Homepage höher zu bewerten als andere Teile der Website (z.B. Produktbeschreibungen), (8) jeden neuen Marketing-Trend im Internet aufspüren und implementieren zu wollen, (9) die Webanalyse nicht zu verstehen oder nicht zu berücksichtigen und (10) für Onlineshop und stationäres Ladengeschäft kein integriertes Konzept zu haben. Mehr finden Sie hier: Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Palmer).

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