Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BSG: Modedesignerin unterliegt nicht der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetzveröffentlicht am 3. Juni 2011
BSG, Urteil vom 10.03.2011, Az. B 3 KS 4/10 R
§§ 1; 2 S. 1 KSVGDas Bundessozialgericht hat entschieden, dass eine Modedesignerin nicht der Versicherungspflicht nach dem Künstlersozialversicherungs- gesetz (KSVG) unterliegt. Weder entspreche ihre Tätigkeit der einer Designerin im Sinne des KSVG noch habe sich die Klägerin aus dem angestammten Bereich des (Kunst-)Handwerks gelöst und sei als in Kunstkreisen anerkannte Künstlerin anzusehen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Düsseldorf: Internetplattform für die Vermittlung von Handwerksverträgen haftet nicht für durch Handwerker verursachte Schäden bei Kundenveröffentlicht am 12. November 2009
LG Düsseldorf, Urteil vom 10.08.09, Az. 6 O 11/09
§§ 280, 823 BGBDas LG Düsseldorf hatte über die Pflichten eines Plattformbetreibers zu entscheiden, der im Internet Handwerker und potentielle Kunden zusammen führt. Der Kläger hatte die Betreiberin auf Schadensersatz von knapp 30.000 EUR wegen mangelhaft ausgeführter Arbeiten eines über die Plattform vermittelten Dachdeckers verklagt. Die Beklagte habe maßgeblich dazu beigetragen, dass der Vertrag zwischen Kläger und Dachdecker zustande gekommen sei. Das Gericht konnte eine Schadensersatzpflicht der Betreiberin jedoch nicht erkennen. Die Beklagte sei lediglich verpflichtet gewesen, dem Kläger ihre Internetplattform zur Begründung eines Werkvertrages mit einem Dritten zur Verfügung zu stellen. Daraus ergebe sich weder eine Haupt- noch eine Nebenpflicht für etwaige Beratungsleistungen. Dies machten der Aufbau als Internetplattform sowie die AGB der Beklagten hinreichend deutlich. Auch sei die Beklagte nicht dazu verpflichtet, das Auftragsformular des Kunden hinsichtlich etwaiger Fehler bei der Auftragsbeschreibung, z.B. der erforderlichen Mindestqualifikation, zu prüfen. Im Einzelnen:
(mehr …)