IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 23. Juni 2014

    LG Fulda, Urteil vom 08.05.2014, Az. 6 O 1/14 – nicht rechtskräftig
    § 3 S. 2 Nr. 2a HWG

    Das LG Fulda hat entschieden, dass ein Hörgeräte-Akustiker nicht für ein „Hörtraining“ werben darf, wenn er dem Kunden bei Teilnahme gesundheitliche Besserung verspricht. Vorliegend streitgegenständlich war die mit der Berichterstattung über einen Vortrag verbundene indirekte Werbung (mehr …)

  • veröffentlicht am 15. Mai 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG München I, Urteil vom 27.11.2013, Az. 37 O 9100/13
    § 1 PAngV; § 4 Nr. 11 UWG

    Das LG München hat entschieden, dass ein Hörgeräteakustiker, der in seinem Ladengeschäft im Schaufenster Attrappen von Hörgeräten unter Angabe von Herstellernamen ausstellt, diese mit Preisen auszeichnen muss. Es handele sich auch beim Präsentieren von Attrappen – was für den Kunden nicht erkennbar sei – um das Anbieten von Ware im Sinne der Preisangabenverordnung. Anders sei dies nur, wenn keine Herstellernamen genannt würden, da es sich dann nicht um Werbung für ein spezifisches Produkt handele. Das LG Düsseldorf hatte eine Werbung für Hörgeräte ohne Preisangabe erst kürzlich für zulässig erachtet (hier); allerdings geht aus dem dortigen Urteil nicht hervor, ob Herstellerbezeichnungen erkennbar waren.

  • veröffentlicht am 6. Mai 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2014, Az. 12 O 630/12
    § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 1 Abs. 1 PAngV, § 4 PAngV

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Hörgeräteakustiker, der im Schaufenster Hörgeräte ausstellt, ohne diese mit einer Preisangabe zu versehen, nicht gegen die Preisangabenverordnung verstösst. Bei der Ausstellung von Hörgeräten handele es sich nicht um ein auszeichnungspflichtiges Angebot, da der Verbraucher dort nicht einfach „zugreifen“ könne. Ein Hörgerät müsse immer erst technisch und passformmäßig auf den Nutzer abgestimmt werden. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. Juni 2013

    Die Wettbewerbszentrale hat mit Mitteilung vom 28.05.2013 darauf hingewiesen, dass eine Apotheke keine individuell angepassten Hörgeräte anbieten darf, wenn hierzu keine Eintragung in die Handwerksrolle als Hörgeräteakustikerhandwerk vorliegt. Eine DocMorris-Apotheke hatte ein kaum sichtbares Hörgerät „zum sensationellen Preis“ von 395,00 EUR angeboten, wobei Interessenten auch die Anpassung des Hörgeräts angeboten wurde. Überdies hatte die Apotheke es wettbewerbswidrig unterlassen, darauf hinzuweisen, dass auf Grund der fehlenden Qualifikation als Hörgeräteakustikerhandwerk Interessenten für den Erwerb des Hörgerätes keine Erstattung von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (ca. 400,00 EUR) in Anspruch nehmen konnten. Die Angelegenheit fand außergerichtlich Erledigung.

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