Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert u.a. Videofilm “The Butcher” / Bei Verstoß gegen Vertriebsverbot droht Abmahnung / Berichtet von Dr. Damm und Partnerveröffentlicht am 10. Januar 2011
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat laut Bekanntmachung Nr. 16/2010 über jugendgefährdende Trägermedien vom 20.12.2010 (Bundesanzeiger, Ausgabe Nr. 200 vom 31.12.2010, S. 4485) spezielle Versionen folgender Videofilme indiziert, wodurch diese nicht mehr an Kinder und Jugendliche vertrieben werden dürfen, im Einzel- und Versandhandel bestimmte weitere Vertriebsbeschränkungen zu beachten sind und ein Verstoß gegen dieses Vertriebsverbot regelmäßig auch einen abmahnungsfähigen Wettbewerbsverstoß darstellt (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 02.04.2008, Az. 5 U 81/07):
The Butcher
DVD
Vivendi Entertainment,
Universal City/USA
Palisades Tartan, New York/USAThe last House on the left
Extended Version
(Remake 2008)
BluRay Disc
Universal Pictures Germany GmbH, HamburgThe Midnight Meat Train
Director’s Cut
(Extreme Edition)
BluRay Disc
Lions Gate Home Entertainment Ltd., London/GBThe Tournament – Battle Royale unter Killern
Ascot Elite Home Entertainment, Stuttgart - Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert u.a. EU-Version des Computerspiels „Medal of Honor“ / Bei Verstoß gegen Vertriebsverbot droht Abmahnung / Berichtet von Dr. Damm und Partnerveröffentlicht am 5. Januar 2011
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat laut Bekanntmachung Nr. 16/2010 über jugendgefährdende Trägermedien vom 20.12.2010 (Bundesanzeiger, Ausgabe Nr. 200 vom 31.12.2010, S. 4485) spezielle Versionen folgender Computerspiele – darunter auch die EU-Version des populären Ego-Shooters „Medal of Honor“ – indiziert, wodurch diese nicht mehr an Kinder und Jugendliche vertrieben werden dürfen, im Einzel- und Versandhandel bestimmte weitere Vertriebsbeschränkungen zu beachten sind und ein Verstoß gegen dieses Vertriebsverbot regelmäßig auch einen abmahnungsfähigen Wettbewerbsverstoß darstellt (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 02.04.2008, Az. 5 U 81/07):
Crackdown 2
Xbox 360, EU-Version
Microsoft Corporation,
Redmond/USADead Rising 2
Xbox 360, UK-Version
CE Europe Ltd, London/GBMedal of Honor
Limited Edition
PC DVD-ROM, EU-Version
Electronic Arts Swiss Sàrl, Genf/CHRogue Warrior
Playstation 3, EU-Version
ZeniMax Europe Ltd., London/GBThe House of the Dead III
Xbox, EU-Version
SEGA Europe Ltd., Brentford/GBUnreal Tournament 3
Playstation 3, EU-Version
Midway Games Ltd, London/GB - VG Köln: NPD-Jugendblatt darf in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen werdenveröffentlicht am 1. Juni 2010
VG Köln, Urteil vom 23.03.2010, Az. 22 K 181/08
§ 18 Abs. 1 Satz 1 JuSchG; Art. 5 GGDas VG Köln hat entschieden, dass eine an Jugendliche gerichtete Schrift des Landesverbandes der Jugend- organisation der NPD in die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen werden darf. In der Publikation seien Texte enthalten, die dem verfassungsrechtlich bedeutsamen Interesse an einer ungestörten Entwicklung und Erziehung der Jugend zuwiderliefen, da die verfahrensgegenständlichen Texte unter anderem darauf gerichtet seien, Rassenhass, Kriegslüsternheit und Demokratiefeindlichkeit aufkommen zu lassen. (mehr …)
- Rammstein auf dem Index?veröffentlicht am 12. November 2009
Zum Thema „Jugendschutz“ vermeldet das Zwölfergremium der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, es habe in seiner Sitzung vom 05.11.2009 entschieden, die CD „Liebe ist für alle da“ der Gruppe „Rammstein“ zu indizieren. Begründung: „Ausschlaggebend für die Aufnahme in die Liste der jugendgefährdenden Medien war das Lied „Ich tu dir weh“. In dem Lied wird nach Auffassung des Gremiums in befürwortender Art und Weise dargestellt, wie ein Mensch einen anderen quält und ihm ohne jegliches Mitgefühl schwerste Verletzungen zufügt. Es werden zudem sado-masochistische Handlungen in befürwortender Weise beschrieben. (mehr …)