IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 17. Februar 2015

    BGH, Urteil vom 11.11.2014, Az. VI ZR 9/14
    § 22 S. 1 KUG

    Der BGH hat entschieden, dass die Veröffentlichung eines Fotos in einem Eventportal von einer Hostess auf einer Prominentenparty rechtmäßig ist. Das Servicepersonal auf einer solchen Veranstaltung müsse damit rechnen, dass Bilder veröffentlicht werden, auf denen sie zu sehen seien. Die Tätigkeit auf einer solchen Party beinhalte daher die konkludente Einwilligung zur Veröffentlichung von Bildnissen, die z.B. – wie vorliegend – eine Hostess beim Anbieten von Aktionsware zeigen. Der Presse wäre eine Unterscheidung von nicht prominenten und prominenten Teilnehmern einer solchen Veranstaltung auch kaum zumutbar. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. November 2014

    OLG Köln, Beschluss vom 20.01.2014, Az. 15 W 1/14
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S.2 BGB analog

    Das OLG Köln hat entschieden, dass für eine Bank, welche von dem ihr entgegen gebrachten Vertrauen ihrer Vertragspartner in den seriösen und redlichen Umgang mit ihren Kunden abhängig ist, die Aussage, sie habe einem Kunden über einen langen Zeitraum rechtswidrig erheblich zu hohe Kreditzinsen berechnet und damit überdies zu dessen geschäftlichem Niedergang beigetragen, einen ganz erheblichen Ansehensverlust und erheblich geschäftsschädigende Wirkungen bedeutet. Diese Beeinträchtigung, die sich aus der Identifizierung als ein solches sich unredlich verhaltendes Bankunternehmen ergebe, müsse die Bank auch unter Berücksichtigung des mit der Berichterstattung wahrgenommenen Informationsinteresses der Antragsgegnerin nicht hinnehmen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. November 2014

    LG Düsseldorf, Urteil vom 30.07.2014, Az. 12 O 207/14
    § 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 analog BGB; § 22 KUG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Berichterstattung über eine Hochzeit in der JVA nicht identifizierend sein darf. Dadurch werde das Persönlichkeitsrecht der Braut verletzt. Ein Informationsinteresse könne lediglich hinsichtlich des inhaftierten Ehemannes bestehen, dieser sei jedoch höchstens eine relative Person der Zeitgeschichte. Dies rechtfertige nicht, über seine Frau und deren Sohn identifizierend zu berichten. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. September 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 26.03.2013, Az. 15 U 149/12
    § 823 Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 BGB analog; § 22 KUG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass Bildberichterstattungen über Prominente in emotionalen Ausnahmesituationen (hier: Verkehrsunfall) in besonderer Weise den Schutz der Privatsphäre beachten müssen und bei fehlender Einwilligung zu untersagen sind. Das Interesse der abgebildeten Person, das Geschehen ohne Öffentlichkeit verarbeiten zu können, gehe in der Regel dem Informationsinteresse vor. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. Dezember 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Urteil vom 31.10.2012, Az. 28 O 160/12
    § 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG

    Das LG Köln hat entschieden, dass ein Pressebericht über eine angebliche außereheliche Affäre der Ehefrau eines bekannten Sportlers, welcher intime Details beschreibt, das Persönlichkeitsrecht verletzt. Eine Berichterstattung über das Bestehen einer Affäre an sich wäre noch vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit gedeckt gewesen, da über das Eheleben der Klägerin schon häufiger mit ihrem Einverständnis in der Presse berichtet worden sei. Die Verbreitung von intimen Details wie z.B. „…zärtlichen Schleck-Fotos von A mit Rap-Star L“; oder „Während sie sich Marmelade auf ihr knuspriges Croissant schmiert, schnellt seine Zunge in ihr Ohr“ gehe jedoch zu weit und müsse von der Klägerin nicht geduldet werden. Auch bei prominenten Personen seien solche Vorgänge als „privat“ einzustufen. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. November 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Berlin, Urteil vom 19.01.2010, Az. 27 O 1147/09
    § 185 ff StGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG; § 22 KUG, 23 KUG; § 823 BGB, §  1004 Abs. 1 analog BGB

    Das LG Berlin hat entschieden, dass eine satirische oder karikierende Presseberichterstattung eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellen kann, wenn kein öffentliches Informationsinteresse besteht. Vorliegend hatte der Antragsgegner hinsichtlich einer Skulptur am Verlagsgebäude des Antragstellers, welche einen nackten Mann mit einem 16 m langen Penis darstellt, in seinem Blog Vermutungen angestellt, wem diese Skulptur wohl nachempfunden sei und war zu dem Schluss gekommen, dass dies wohl der Antragsteller wäre. Dies wertete das Gericht als Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht, da es der Antragsteller nicht hinnehmen müsse, von der Antragsgegnerin auf diese Weise dem Publikum vorgeführt und allein zu Unterhaltungsinteressen vermarktet zu werden. Ein öffentliches Informationsinteresse hinsichtlich der Person des Antragstellers bestehe nicht. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 7. Januar 2012

    OLG Stuttgart, Urteil vom 10.11.2010, Az. 4 U 96/10 – nicht rechtskräftig
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass die Veröffentlichung einer für einen beschränkten Empfängerkreis bestimmten E-Mail auf einer Website grundsätzlich gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Absenders verstößt, im Einzelfall durch das überwiegende öffentlichte Informationsinteresse gleichwohl berechtigt sein kann. Insoweit habe eine Interessenabwägung mit dem Recht des Absenders auf Wahrung seiner Privatsphäre zu erfolgen. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 31. Mai 2011

    LG München I, Urteil vom 06.04.2011, Az. 9 O 3039/11
    §§ 823; 1004 BGB

    Das LG München I hat entschieden, dass ein Milliardär keinen Unterlassungsanspruch gegen die Nennung seiner Person in einer Vermögensliste, hier: „Die 100 reichsten Deutschen“, hat. Die Nennung betreffe den Milliardär in seiner Sozialsphäre und sei von öffentlichem Interesse, da die genannten Zahlen auch eine gesamtwirtschaftliche Entwicklung des Dienstleistungsbereichs, insbesondere in der Nachkriegszeit, erkennen ließen. Dass mit der Nennung der Milliardär näher in den Focus von Kriminellen gerückt werde (Epressung, Entführung) trete vor diesem Informationsinteresse der Öffentlichkeit in den Hintergrund.

  • veröffentlicht am 24. Mai 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 08.10.2010, Az. 6 U 88/10
    §§ 3; 4 Nr. 11 UWG; § 43b BRAO; Art. 5 Abs. 1 GG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass eine Rechtsanwaltskanzlei / ein Rechtsanwalt über bestimmte, auch negative Details über sog. Abmahnkanzleien berichten darf, wenn dies vom Informationsinteresse der Allgemeinheit gedeckt und die Berichterstattung wahr ist. Dabei zieht der Senat feine Grenzen, wie der nachfolgende Ausschnitt aus den Entscheidungsgründen zeigt (Zitat). Der Streitwert für das Berufungsverfahren wurde auf 15.000,00 EUR festgesetzt.
    (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. Dezember 2010

    BGH, Urteil vom 19.05.2009, Az. VI ZR 160/08
    §§ 823 BGB; Art. 1 Abs. 1; 2 Abs. 1; 5 Abs. 1 GG

    Der BGH hat entschieden, dass ein Artikel über einen ehemaligen deutschen Außenminister und dessen erworbenes Wohnhaus nebst der Frage, wovon der Kläger dies bezahlt habe, wobei ein Foto des Hauses abgedruckt war, den Ex-Außenminister nicht in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt, selbst wenn dieser seit mehreren Jahren nicht mehr politisch tätig ist. Grundsätzlich könne ein Eingriff in die Privatsphäre auch dann vorliegen, wenn Fotos von der Außenansicht des Wohnhauses einer Person gegen deren Willen unter Namensnennung veröffentlicht und verbreitet würden, sofern dadurch in die durch die Umfriedung des Grundstücks geschaffene Privatsphäre eingedrungen und das Recht der betroffenen Person auf Selbstbestimmung bei der Offenbarung ihrer persönlichen Lebensumstände beeinträchtigt werde. Das Berufungsgericht habe einen Eingriff bejaht, weil zumindest anderen Bewohnern  oder Besuchern des Stadtteils, die das Haus kennen würden, die Identität des Klägers  zur Kenntnis gebracht werde, weil das Foto das Haus von der Straße aus zeige  und Passanten den Blickwinkel, den die Aufnahme zeige, verifizieren könnten und weil die Leser des Artikels, die das Haus kennen würden, erführen, dass der Kläger hier einziehen werde. Gleichwohl bestehe hinsichtlich des Artikels ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Der Kläger habe eine wesentliche Stellung im politischen Leben ausgeführt. (mehr …)

I