IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 25. Mai 2009

    LG Bochum, Urteil vom 07.04.2009, Az. I-12 O 20/09
    § 8 Abs. 4 UWG

    Das LG Bochum hat entschieden, dass bereits insgesamt fünf Abmahnungen für einen Fall von Rechtsmissbrauch im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG sprechen können, wenn der abmahnende Wettbewerber einen geringen Jahresumsatz (vorliegend weniger als 2.500,00 EUR) erwirtschaftet, welcher nur einen Bruchteil der Abmahnungskosten beträgt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 12. Januar 2009

    Das Bundesministerium der Justiz hat unter dem Motto „Europäisches Jahr der Kreativität und Innovation“ seine Pläne für das Jahr 2009 konkretisiert (BMJ 2009). Unter anderem ist für den 07./08.05.2009 vom Bundesministerium der Justiz eine internationale Urheberrechtskonferenz in Berlin vorgesehen. Dort sollen wichtige Fragen auf dem Gebiet des Urheberrechts (national, europäisch, international) diskutiert werden, ua. der Handel mit gebrauchter Software. Auch der Dialog zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im Internet soll fortgeführt werden. Die Rechtslage bezüglich der Privatkopie soll mit europäischen rechtlichen Standards harmonisiert werden. In patentrechtlicher Hinsicht soll das Patentrechtsmodernisierungsgesetz das Gerichtsverfahren beschleunigen und die Anmeldung von Patenten vereinfachen (PatentRMoG). Gefochten werden soll auch für das Gemeinschaftspatent (eine Anmeldung, europaweite Geltung) und ein europäisches Patentgericht.

  • veröffentlicht am 9. Dezember 2008

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Mainz, Urteil vom 06.07.2005, Az. 3 O 184/04
    §§
    355 Abs. 1, 312 d Abs. 1 BGB

    Das LG Mainz hat entschieden, dass die Powerseller-Eigenschaft eines eBay-Händler einen Anscheinsbeweis für die Unternehmereigenschaft des Verkäufers darstellt. Ausreichend sei insoweit, dass der Händler die Bezeichnung als „Powerseller“ freiwillig wähle und damit nach außen den Anschein eines Profiverkäufers erwecke. Die Definition eines gewerblichen Verkäufers fasst das Gericht wie folgt zusammen: „Eine gewerbliche Tätigkeit ist eine planvolle, auf gewisse Dauer angelegte, selbstständige und wirtschaftliche Tätigkeit, die nach außen in Erscheinung tritt.  Auf die Absicht einer Gewinnerzielung und auf den Umfang der Tätigkeit kommt es nicht entscheidend an. Es genügt vielmehr jedes Verhalten, das überhaupt nur irgendwie inhaltlich dem der unternehmerischen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dabei kommt es auf die objektive Qualität des Verhaltens an.“ Bei ca. 252 Verkäufen in 2 1/2 Jahren und dem Verkauf dreier PKWs in einem kurzen Zeitraum sei der betreffende Verkäufer angehalten, die Vermutung gewerblichen Verhaltens qualifiziert zu bestreiten.

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