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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 8. Januar 2015

    LG Koblenz, Urteil vom 03.11.2014, Az. 15 O 318/13
    § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 1 UWG; § 2 Abs. 1 UKlaG; § 5 TMG

    Das LG Koblenz hat in einem vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. geführten Verfahren entschieden, dass eine automatisierte E-Mail-Antwort eines Diensteanbieters nicht den Anforderungen an eine Möglichkeit zur individuellen Kontaktaufnahme gemäß § 5 TMG genügt. Vorliegend hatten Nutzer bei Anschreiben an die Info-E-Mail-Adresse eines Webdienstes lediglich die Auskunft erhalten, dass die E-Mail eingegangen sei und individuelle Anfragen hierunter nicht bearbeitet würden. Des Weiteren erfolgte eine Auflistung von Links, unter denen der Nutzer den richtigen Ansprechpartner für sein Anliegen herausfinden sollte. Dass die E-Mails unter der Info-Adresse vor Versenden dieser automatischen Antwort individuell gesichtet würden, konnte die Beklagte nicht darlegen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 21. Oktober 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Urteil vom 21.08.2014, Az. I-2 U 33/14
    § 7 S. 1 ElektroG; § 4 Nr. 11 UWG; § 6 Abs. 1 Nr. 2 ProdSG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es ausreichend ist, wenn die Kontaktadresse des Herstellers eines Kopfhörers auf einem Klebefähnchen am Kabel angebracht ist. Dies gelte jedenfalls dann, wenn der Markenname selbst am Kopfhörer direkt angebracht sei. Anders wird dies vom OLG Celle (hier) gesehen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 29. Januar 2010

    OLG Hamm, Hinweis im Terminsprotokoll vom 04.12.2009, Az. 9 U 88/09
    §§ 823 Abs. 1; 1004 BGB

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass derjenige, der Faxe mit Kreditangeboten für sich von einer ausländischen Adresse versenden lässt und eine ausländische Ltd. als Absender angibt, jedoch in der Kontaktadresse angegeben wird, in Hinblick auf den unzulässigen Fax-Spam als Störer gilt. Entsprechend hatte das LG Hagen (Urteil vom 23.03.2009, Az. 4 O 366/07) den Beklagten für die Versendung unerbetener Werbefaxe zur Unterlassung und zum Schadensersatz verurteilt. Das Oberlandesgericht bestätigte per gerichtlichem Hinweis die vorinstanzliche Auffassung zur Identitätszuweisung. Die Störereigenschaft des Beklagten sei schon deshalb nicht fraglich, weil er nicht ansatzweise dargelegt habe, dass er für die Versendung von Werbefaxen nicht verantwortlich sei und diese insbesondere nicht habe steuern können. Im konkreten Fall hatte der Beklagte auf dem Fax als Absender die niederländische Niederlassung der Intertraeder International Enterprise Ltd. angegeben. Als Kontaktadressen wurden ein deutsches Postfach und mehrere deutsche Rufnummern angegeben, wobei letztere durch eine besondere Schreibweise eine internationale Rufnummer vorgaukelten. (mehr …)

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