IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 1. Dezember 2014

    BGH, Urteil vom 27.11.2014, Az. I ZR 124/11
    § 95a Abs. 3 UrhG

    Der BGH hat in Frage gestellt, dass der Einsatz der technischen Schutzmaßnahme den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt und legale Nutzungsmöglichkeiten nicht in übermäßiger Weise beschränkt werden. Das Verfahren wurde an das OLG München zurückverwiesen. Zur Pressemitteilung Nr. 175/2014 vom 27.11.2014: (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. Januar 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuGH, Urteil vom 23.01.2014, Az. C-355/12
    § 95a UrhG

    Der EuGH hat entschieden, dass Softwareanbieter den Kopierschutz von Nintendo-Geräten (hier DS- und Wii-Konsolen) umgehen dürfen, um Nutzern zu ermöglichen, auf den Geräten die Software des Softwareanbieters abspielen zu können. Weiterhin verboten sei aber die Umgehung des Kopierschutzes, um raubkopierte Spiele auf den gehackten Konsolen benutzen zu können. Zur Pressemitteilung Nr. 9/14 des EuGH: (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. April 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 14.10.2010, Az. I ZR 191/08
    §§ 823 Abs. 2, § 830 Abs. 2 BGB; § 95a Abs. 3 UrhG; Art. 6 EU-Vertrag; Art. 11 Abs. 1, Abs. 2 EU-Grundrechtecharta); Art. 5 Abs. 1 S. 1, S. 2 GG

    Der BGH hat entschieden, dass der Heise-Verlag auf ein Angebot zum Download von Software, welche auch dem Entfernen von Kopierschutzmechanismen dient (hier: AnyDVD des Herstellers SlySoft), verlinken darf, selbst wenn mit einer solchen Software urheberrechtswidrige Handlungen vorgenommen werden können. Erforderlich sei lediglich, so der Senat, dass es sich um einen „der Presse- und Meinungsfreiheit unterfallenden Beitrag“ handele und der Link Angaben aus dem betreffenden Artikel belege oder informatorisch ergänzt. Der Entscheidung war eine gerichtliche Odysse für den Heise-Verlag gegen die Musikindustrie vorausgegangen. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 25. November 2010

    Das Rollenspiel „The Witcher 2“ wird als Download über den Onlineshop der Entwicklungsfirma CD Projekt (www.gog.com) ohne technischen Kopierschutz (auch als DRM oder „Digital Rights Management“ bekannt) angeboten. Die Euphorie der hexenmeisteraffinen Spieler soll entsprechend groß sein. Das Fehlen eines Kopierschutzes sollte allerdings, dies als freundliche Warnung unserer Kanzlei, nicht dahingehend missverstanden werden, dass die Software als Open-Source-Produkt, also etwa gemeinfrei in die Gemeinde gespült wird. Ganz im Gegenteil: Laut Mitteilung von eurogamer.net hat Marcin Irwinski, Mitbegründer des Unternehmens CD Projekt, erklärt, dass illegales Filesharing mit für den jeweiligen Filesharer kostenpflichtigen Abmahnungen verfolgt werde. Zitat: „“We are totally fair, but if you decide you will not buy it legally there is a chance you’ll get a letter. We are talking about it right now.

  • veröffentlicht am 9. September 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 15.01.2009, Az. I ZR 57/07
    §§ 87 Abs. 1, 97 Abs. 1 UrhG

    Der BGH hat entschieden, dass die Bewerbung einer Software, die auch dazu genutzt werden kann, den Kopierschutz von verschlüsselten Fernsehprogrammen aufzuheben, rechtswidrig ist, wenn genau diese Funktion in der Werbung herausgestellt wird. Als Folge davon dürfe eine solche Ware nicht in den Verkehr gebracht werden, solange die durch den Vertreiber selbst geschaffene Gefahr von Urheberrechtsverletzungen fortbestehe. Dies gelte auch, wenn die streitgegenständliche Software auch für urheberrechtskonforme Zwecke genutzt werden könne. Der Unterlassungsanspruch des klagenden Pay-TV-Senders bestehe nach Auffassung des Gerichts auch vorbeugend, da durch die Bewerbung der Software schon vor dem Vertrieb eine Erstbegehungsgefahr für urheberrechtswidriges Verhalten geschaffen worden sei. Diese Gefahr werde auch nicht durch eine Einstellung der Werbung aufgehoben, da im Kreis der potentiellen Nutzer bereits eine Erwartungshaltung geweckt worden sei, die auch nach Aufgabe der Werbung fortbestehe.

  • veröffentlicht am 18. Mai 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG München, Urteil vom 23.10.2008, Az. 29 U 5696/07
    §§ 95 a UrhG, § 823 Abs. 2, 830 Abs. 2 UrhG

    In dem langwierigen Verfahren des Heise-Verlags gegen die Filmindustrie hat das OLG München erneut gegen den Verlag entschieden. Die Filmindustrie hatte Heise auf Unterlassung in Anspruch genommen, nachdem Heise in seinem Newsdienst auf eine Software zur Umgehung von Kopierschutzmechanismen auf Film-DVDs verlinkt und recht deutliche Aussagen zur Verwendung der Software gemacht hatte. Zitat (19.01.2005): (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. November 2008

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 17.07.2008, Az. I ZR 219/05
    § 95a Abs. 3 UrhG, §§ 677, 683 Satz 1, § 670, 823 Abs. 2 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass auch Privatpersonen, die (wie hier über eBay) Software zur Umgehung des Kopierschutzes von Audio-CDs käuflich anbieten, von den Herstellern der Tonträger auf Unterlassung und Erstattung der Abmahnkosten in Anspruch genommen werden können. Der Bundesgerichtshof entschied, dass das Verbot, für den Verkauf von Programmen zur Umgehung des Kopierschutzes zu werben, auch für private und einmalige Verkaufsangebote gelte. Es verstoße nicht gegen geltendes Verfassungsrecht. Erneut (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: BGH Abmahnkostenersatz) ) bestätigte der BGH, dass der Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten für die Abmahnung nicht entfalle, weil die Anspruchsinhaber (hier: die Tonträgerhersteller) über eigene Rechtsabteilungen verfügten. Der hier klagende Privatmann kam nicht in Genuss der Abmahnungspauschale von 100 EUR (vgl. § 97 a Abs. 2 UrhG), da die Rechtsverletzung vor dem 01.09.2008 erfolgte, also vor Inkrafttreten des § 97 a Abs. 2 UrhG.
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