IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 30. Juli 2012

    LG Köln, Urteil vom 08.11.2011, Az. 81 O 56/11
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 9 HWG

    Das LG Köln hat entschieden, dass die Erteilung von kostenlosen medizinischen Auskünften im Internet durch einen Arzt wegen Verstoßes gegen das Heilmittelwerbegesetz unzulässig ist, wenn Fragen beantwortet und veröffentlicht werden, die Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden des Anfragenden oder eines Dritten zum Gegenstand haben. Dabei handele es sich um eine Fernbehandlung (Diagnose und Therapie), die nicht auf eigener Wahrnehmung an dem zu behandelnden Menschen beruhe. Für den Verstoß genüge es, wenn ein Teil der angesprochenen Verkehrskreise die Werbung dahin verstehe, dass eine Erkennung oder Behandlung von individuellen Krankheiten ohne persönliche Wahrnehmung durch den Behandelnden angeboten werde. Dies sei vorliegend der Fall gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 19. Juli 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG München I, Urteil vom 12.01.2012, Az. 17 HK O 1398/11
    § 5 UWG, 3 UWG; § 111 TKG, § 95 TKG, § 96 TKG, § 113a TKG, § 113 TKG, § 109 TKG, § 113b TKG, § 112 TKG; § 101 UrhG

    Das LG München I hat entschieden, dass Betreiber von kostenlosen WLAN-Hotspots nicht zur Erhebung und Speicherung von Nutzerdaten verpflichtet sind. Demzufolge können Nutzer sich in diese Hotspots z.B. in Hotels oder an Flughäfen ohne Angabe von identifizierenden Daten einwählen. Die Klägerin vertrat die Ansicht, es bestünde eine Pflicht von Hotspot-Betreibern zur Erhebung von Bestandsdaten, da nur auf diese Weise etwaige Auskunftspflichten z.B. nach dem UrhG erfüllt werden könnten. Das LG München kam jedoch nach Prüfung aller denkbaren Rechtsgrundlagen zu dem Ergebnis, dass eine Pflicht zur Datenerhebung nicht besteht. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 3. Juli 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 29.06.2012, Az. 6 U 174/11 – nicht rechtskräftig
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Händler, der bei der Grundpreisangabe für einen Kasten Erfrischungsgetränke nicht nur den üblicherweise im Kasten enthaltenen Flascheninhalt, sondern auch den Inhalt der kostenlosen Zugaben (hier in Form von zwei kostenlosen Flaschen) berücksichtigt, nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Eine Lebensmittel-Handelskette hatte Kästen mit 12 x 1-Liter-Flaschen eines Erfrischungsgetränkes mit dem Zusatz beworben „Beim Kauf eines Kastens erhalten Sie zusätzlich 2 Flaschen GRATIS“ bzw.: „2 Flaschen GRATIS beim Kauf eines Kastens“ und sodann als Grundpreis den Gesamtpreis dividiert durch die Anzahl von 14 (!) Flaschen angegeben. (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. März 2012

    Wie heise online berichtet, wurden vor dem Landgericht Hamburg die Betreiber von so genannten Abo-Fallen im Internet zu Haft- und Geldstrafen verurteilt. Der Hauptangeklagte erhielt eine Gefängnisstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten. Durch den Trick, vermeintlich kostenlose Downloads durch versteckte Kostenhinweise in 12-24monatige Abonnements umzuwandeln, konnten die Angeklagten ca. 5 Mio. Euro ergattern. Dies sei nach Auffassung des Landgerichts gewerbsmäßiger Betrug (s. auch OLG Frankfurt a.M., hier), auch wenn die Richterin den unachtsamen Nutzern eine gewisse Mitschuld zusprach. Der Hauptangeklagte selbst hatte in einem Internet-Chat sein Konzept schonungsloser ausgedrückt, indem er verdeutlichte, dass sie das vereinnahmte Geld den „Dummen und Angstzahlern“ aus der Tasche ziehen würden.

  • veröffentlicht am 9. Januar 2012

    AG Schleswig, Beschluss vom 20.12.2011, Az. 1 AR -6-34
    § 7a Abs. 3 JVKostO

    Das AG Schleswig hat entschieden, dass die freie Datenbank für Gerichtsentscheidungen openjur.de die Volltexte der Entscheidungen nur kostenpflichtig erwerben kann. Der bloße Umstand, dass der Erinnerungsführer die erbetene Entscheidung in seine Datenbank zur kostenfreien Nutzung einstelle, stelle kein überwiegend öffentliches Interesse im Sinne des Gebührenverzeichnisses zu Nr. 5 LJVKostG in Verbindung mit § 7a Abs. 3 JVKostO (Justizverwaltungskostenordnung) dar. Was wir davon halten? Bei openjur finden sich häufig Entscheidungen, die sich – zumindest kostenlos – anderswo nicht oder deutlich später abrufen lassen. Die Qualität des Projekts bedarf eigentlich keiner vertieften Erörterung; es erhielt die Auszeichnung als „Bestes freies juristisches Internetprojekt 2009“ vom EDV Gerichtstag 2009 in Saarbrücken. Andererseits: Wo kämen wir denn hin, wenn hier jeder einfach die Öffentlichkeit mit kostenlosen Informationen zu Gerichtsentscheiden versorgt? Zum Volltext der Entscheidung, die openjur hier veröffentlicht hat: (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. November 2011

    Wir verlieren ob dieser Nachricht nicht viele Worte. Das kostenlos zum Download vorgehaltene Skript „Internetrecht“ dürfte bei Fachleuten und Laien, die sich mit internetrechtlichen Problemen herumzuschlagen haben, bekannt sein wie ein bunter Hund. Anlass für die Neuauflage dieses Evergreens sind Themen wie Social Media, aktuelle BGH- und EuGH-Rechtsprechung zur Haftung (z.B. Thumbnail 2, L´Oreal), Änderungen beim internationalen Gerichtsstand und vieles mehr. Das Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) hat mehr als 300 Urteile neu eingearbeitet und ganze Kapitel neu geschrieben. Denn man to! (Vgl. auch Kommentar vom Kollegen Dosch hier).

  • veröffentlicht am 27. Oktober 2011

    LG Kiel, Urteil vom 13.05.2011, Az. 14 O 21/11
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG

    Das LG Kiel hat entschieden, dass die Werbung eines Kfz-Sachverständigen auf einer Webseite, dass nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall die kostenlose Beauftragung eines Gutachters mit der Feststellung des Schadens möglich sei, wettbewerbswidrig ist. Der Werbetext lautete: „Sie haben das Recht, nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall einen unabhängigen, von Ihnen ausgewählten Kfz-Gutachter mit der Feststellung des Schadens an Ihrem Fahrzeug kostenlos zu beauftragen“. Es liege eine Irreführung vor, da der Geschädigte die Gutachterkosten zunächst selbst verauslagen müsse und auch nicht immer ein Erstattungsanspruch gegeben sei.

  • veröffentlicht am 17. Oktober 2011

    BGH, Urteil vom 29.10.2009, Az. I ZR 180/07
    § 3 Abs. 1 UWG 2008, § 4 Nr. 1 UWG 2008

    Der BGH hat entschieden, dass der Absatz von Zeitungen über ungesicherte Verkaufshilfen („stumme Verkäufer“), also Blechbehälter, aus denen Zeitungen auch (bestimmungswidrig) ohne Bezahlung entnommen werden können, keine unzulässige Einflussnahme auf die Entscheidungsfreiheit der Kunden – gleichgültig, ob sie die entnommene Zeitung ordnungsgemäß bezahlen oder ohne Zahlung mitnehmen – darstellt. Auch eine allgemeine Marktbehinderung sei nicht gegeben. Das Wettbewerbsrecht solle gerade dem freien Spiel der Kräfte des Markts im Rahmen der gesetzten Rechtsordnung Raum gewähren, daher könnten die konkurrierenden Zeitungen keine Sicherung ihres Bestands beanspruchen. Mögliche Absatzrückgänge bei Kaufzeitungen führten auch nicht dazu, dass die Gratisverteilung wettbewerbsrechtlich zu beanstanden sei. Wegen der verfestigten Strukturen und der damit extrem hohen Marktzutrittsschranken auf den Pressemärkten könnten sich neue Anbieter kaum anders als über ausschließlich anzeigenfinanzierte Zeitungen etablieren. Daher führe auch eine Berücksichtigung der Interessen der Allgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb zu keiner anderen Beurteilung. Der BGH kehrt mit diesem Urteil von seiner bisherigen Rechtsprechung (BGH GRUR 1996, 778 – Stumme Verkäufer I) ab. Diese Rechtsprechung ist nicht mit derjenigen zu verwechseln, in welcher anzeigenfinanzierte Zeitungen kostenlos abgegeben wurden (BGH WRP 2004, 746, 747 – Zeitung zum Sonntag; vgl. auch BGHZ 157, 55, 60 – 20 Minuten Köln). Zur Entscheidung des BGH im Volltext:

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  • veröffentlicht am 27. September 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Koblenz, Urteil vom 22.12.2010, Az. 9 U 610/10
    5 Abs. 1 Nr. 2 UWG

    Das OLG Koblenz hat auf eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands entschieden, dass die Werbung eines Telekommunikationsanbieters für ein „kostenloses Sicherheitspaket“ irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn dieses Paket nur in den ersten 6 Monaten nach Vertragsschluss kostenfrei sei, danach aber monatliche Gebühren anfielen. Ein Hinweis „6 Monate kostenlos nutzen (Kündigung während dieser Zeit jederzeit möglich) danach 4,99 €/Monat“ führe nicht zur Aufhebung der Irreführung, wenn er schwer lesbar im Kleingedruckten stehe und keinen Bezug zu der blickfangmäßig herausgestellten Bezeichnung „kostenlos“ habe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 6. April 2011

    AG Frankfurt a.M., Urteil vom 23.03.2011, Az. 29 C 2583/10 (85)
    § 305 c Abs. 1 BGB

    Das AG Frankfurt hat entschieden, dass die Kostenpflichtigkeit bei einer so genannten Abo-Falle entfällt, wenn der Preishinweis als überraschende AGB-Klausel zu werten ist. Zwar sei der Preishinweis in der vorgelegten Gestaltung hinreichend deutlich erkennbar gewesen, so dass sich die mangelnde Einbeziehung nicht schon aus dem äußeren Erscheinungsbild ergebe, sie folge aber aus den Umständen des Vertragsschlusses. Der Kläger habe die Webseite der Beklagten in der Erwartung besucht, dort kostenlose Software herunterladen zu können, wie diese vielerorts im Internet angeboten werde. Er musste nach Gestaltung der Seiten der Beklagten nicht damit rechnen, dass ausgerechnet hier das Angebot nicht kostenlos wäre. Ähnlich entschieden bereits das AG Hamm und das AG München. Zum Volltext der Entscheidung:

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