Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Augsburg: Schadensersatz wegen negativer Amazon-Bewertung gibt es nur, wenn der Händler eine unberechtigte Kritik nachweisen kannveröffentlicht am 11. August 2014
LG Augsburg, Urteil vom 30.07.2014, Az. 021 O 4589/13
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas LG Augsburg hat entschieden, dass ein Händler keinen Schadensersatz wegen einer negativen Bewertung bei Amazon geltend machen kann, wenn er nicht nachweist, dass die Kritik des Käufers unberechtigt war. Vorliegend hatte der Käufer eines Fliegengitters eine falsche Montageanleitung moniert, weshalb er das Gitter nicht anbringen konnte und dieses unbrauchbar wurde. Als der Käufer sich auf Aufforderung des Händlers weigerte, die Bewertung zu löschen, eskalierte der Streit, der Käufer beschwerte sich bei Amazon und das Verkäuferkonto wurde gesperrt. Der Händler machte nun Umsatzeinbußen von ca. 40.000,00 EUR als Schadensersatz geltend. Auf Grund des nicht erbrachten Nachweises, dass die Kritik nicht zutreffend gewesen sei, wies das Gericht die Klage jedoch ab.
- LG Augsburg: Äußerungen von Nutzern des Onlineforums einer Zeitung unterfallen nicht der Pressefreiheitveröffentlicht am 6. Mai 2013
LG Augsburg, Beschluss vom 19.03.2013, Az. 1 Qs 151/13
§ 53 Abs. 1 StPO, § 97 Abs. 5 S. 1 StPO, § 160a Abs. 2 StPODas LG Augsburg hat entschieden, dass Beiträge von Nutzern im Onlineforum einer Zeitung nicht der Pressefreiheit unterfallen und der Herausgeber der Zeitung diesbezüglich kein Zeugnisverweigerungsrecht geltend machen kann. Im Gegensatz zu abgedruckten Leserbriefen unterfielen solche Äußerungen nicht dem Schutzbereich des § 53 StPO, da eine redaktionelle Aufbereitung der Beiträge nicht stattfinde. Sie würden weder überarbeitet noch vor Veröffentlichung überprüft. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Augsburg: Zur unzulässigen Werbung mit kostenloser Rechtsberatung durch einen Fahrzeugpflegebetriebveröffentlicht am 17. Oktober 2012
LG Augsburg, Endurteil vom 13.09.2012, Az. 1 HK O 4443/11
§ 3 RDG, § 5 Abs. 1 S. 1 RDGDas LG Augsburg hat entschieden, dass eine auf den Bereich der Fahrzeugpflege und Fahrzeugaufbereitung spezialisierte GmbH im geschäftlichen Verkehr keine Rechtsberatung anbieten darf, wenn sie hierzu keine amtliche Erlaubnis vorweisen kann. Die Beklagte hatte im vorliegenden Fall auf ihrer Webseite als Zusatzleistung eine halbe Stunde Rechtsberatung zum Nulltarif angeboten, ohne dass dies als Nebenleistung im Sinne von § 5 Abs. 1 S. 1 RDG gewertet wurde. (mehr …)