Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Flensburg: Verkauf von ökologischen Lebensmitteln durch Onlinehändler ist ohne Zertifizierung einer Öko-Kontrollstelle wettbewerbswidrigveröffentlicht am 4. Januar 2016
LG Flensburg, Urteil vom 14.05.2014, Az. 6 O 12/14
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, Art. 27 EU-VO Nr. 834/2007 vom 28.06.2007 (EG-Öko-Verordnung), § 3 Abs. 2 ÖLGDas LG Flensburg hat entschieden, dass Lebensmittel aus ökologischer/biologischer Produktion im Internet nicht angeboten oder als solche beworben werden dürfen, die unter die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 vom 28.06.2007 fallen, soweit der betreffende Händler nicht über die Zertifizierung einer Öko-Kontrollstelle verfügt. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Flensburg: Streitwert für den Privatverkauf einer Bootleg-CD beträgt 2.250,00 Euroveröffentlicht am 20. November 2015
LG Flensburg, Beschluss vom 17.03.2015, Az. 8 O 29/15
§ 3 ZPO; § 77 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhGDas LG Flensburg hat entschieden, dass bei Privatverkauf einer Bootleg-CD (hier: illegale Aufnahme eines 30 Jahre alten Konzerts mit 15 Titeln) ein Streitwert von 2.250,00 EUR angemessen ist. Hier sei vom sog. Filesharing einer Musik-CD zu differenzieren, weil bei letzterem eine Verbreitung an eine unbekannte Zahl von Empfängern stattfinde, vorliegend jedoch lediglich ein einzelner Tonträger angeboten worden sei. Der Streitwert setze sich zusammen aus einem fiktiven Lizenzschaden von durchschnittlich 50 EUR pro Titel und einer Verdreifachung zur Ermittlung des Angriffswerts. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Flensburg: Das Verschenken einer Sonnenbrille bei dem Kauf einer Brille ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 24. März 2015
LG Flensburg, Urteil vom 12.03.2014, Az. 6 O 86/13 – rechtskräftig
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 b HWGDas LG Flensburg hat entschieden, dass das Angebot eines Optikers, beim Kauf einer Brille eine „Aktionssonnenbrille“ in gleicher Stärke kostenlos mitzugeben, wettbewerbswidrig ist. Ein Mengenrabatt nach dem Heilmittelwerbegesetz sei nicht gegeben, denn eine Sichtbrille und eine Sonnenbrille seien nicht „gleiche Ware“ im Sinne von § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 b HWG. Die Berufung gegen das Urteil vor dem OLG Schleswig wurde zurückgenommen. Vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 06.11.2014, Az. I ZR 26/14 – kostenlose Zweitbrille.
- LG Flensburg: Bei einer Irreführung kommt es auf die Spürbarkeit der Beeinträchtigung des Wettbewerbs (§ 3 Abs. 1 UWG) nicht mehr anveröffentlicht am 22. Januar 2013
LG Flensburg, Beschluss vom 03.01.2013, Az. 6 O 1/13
§ 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWGDas LG Flensburg hat entschieden, dass eine Elektronikmarktkette Flachbild-LED-Fernseher nicht mit einem Hinweis auf einen dreifachen Satelliten-Tuner (DVB-T-, DVB-C und DVB-S Tuner) zu 949,00 EUR anbieten darf, wenn das entsprechende Gerät nicht alle drei genannten Tuner enthält. Die Elektronikmarktkette hatte einem entgeisterten Kunden erklärt, dass seine Anfahrt über 120 km durchaus noch von Erfolg gekrönt sein könne, wenn er weitere 200,00 EUR in eine technisch höherwertige Variante des beworbenen High-Tech-Objekts zu investieren bereit sei, welches den 3fach-Tuner aufwies. Hiervon nahm der Kunde indes Abstand und verkürzte denselben zur Wettbewerbszentrale. Gegenüber dieser verweigerte die Elektronikmarktkette eine Unterlassungserklärung mit dem Argument, der Wettbewerbsverstoß sei keine „spürbare Beeinträchtigung“, wie sie § 3 Abs. 1 UWG vorsehe. (mehr …)