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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 30. März 2015

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.10.2014, Az. I-15 U 49/14
    § 8 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 9 a) oder b) UWG; 3 Abs. 1 UWG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Werbe- bzw. Marktauftritt grundsätzlich wettbewerbliche Eigenart aufweisen und damit schutzfähig sein kann. Eine Nachahmung sei jedoch nicht per se unlauter, sondern es müssten weitere Umstände hinzutreten, die eine Unlauterkeit begründeten. Vorliegend stritten die Parteien um die angeblich unlautere Nachahmung eines Werbeauftritts für Champagner/Sekt. Das Gericht bejahte zwar die Nachahmung, erkannte jedoch keine unlautere Übernahme. Die Voraussetzungen hierfür (z.B. Herkunftstäuschung oder Rufausnutzung) seien nicht gegeben. Die Klägerin scheiterte zuvor bereits mit einem ähnlichen Anspruch wegen unlauterer Nachahmung der Flaschengestaltung (s. Urteil des LG Düsseldorf, hier). Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 4. September 2012

    LG München I, Urteil vom 07.08.2012, Az. 23 O 3404/12 – nicht rechtskräftig
    § 4 Nr. 3 UWG; Anhang Nr. 11 zu § 3 Abs. 3 UWG

    Das LG München I hat der Wettbewerbszentrale eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 EUR zugesprochen, nachdem die Unterlassungsschuldnerin – ein Verlagsunternehmen aus dem Münchner Raum – fortgesetzt redaktionell gestaltete Werbeanzeigen schaltete, ohne diese als solche eindeutig zu kennzeichnen. Nach zutreffender Ansicht der Kammer erfasst die strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht nur die identische Form der Werbung, sondern auch jede kerngleiche.  Im vorliegenden Fall sprachen für eine kerngleiche Verletzungshandlung die unzureichende Bezeichnung als „Promotion“, ein farbiger Balken im oberen Anzeigenteil, neutrale Überschriften und Abschnittsüberschriften, Textgestaltung in der Aufmachung eines Artikels der betreffenden Zeitschrift, Anzeigengröße (vollständige Zeitschriftenseite) und großflächig verwendete Farbfotos zur Illustration.

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