Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Düsseldorf: Verteilen von Werbung unter Verstoß gegen Messe-AGB ist nicht wettbewerbswidrigveröffentlicht am 22. Februar 2016
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.08.2015, Az. I-20 U 22/14
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWG a.F., § 4 Nr. 11 UWG a.F.Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Verteilung von Werbematerial auf einer Messe, welche entgegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters vorgenommen wird, nicht wettbewerbswidrig ist. Die AGB seien keine Marktverhaltensregelung, so dass ein Verstoß dagegen keine Unlauterkeit begründe. Auch eine gezielte Behinderung von Mitbewerbern durch „Abfangen“ von Kunden sei vorliegend nicht festzustellen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Nicht jede Ausstellung eines Nachahmungsprodukts auf einer Messe stellt einen Wettbewerbsverstoß darveröffentlicht am 30. April 2015
BGH, Urteil vom 23.10.2014, Az. I ZR 133/13
§ 3 UWG, § 4 Nr. 9 lit. a UWG, § 4 Nr. 9 lit. b UWG, § 8 Abs. 1 S.2 UWGDer BGH hat entschieden, dass allein die Präsentation des Produkts (hier: Keksstangen) auf einer internationalen, ausschließlich dem Fachpublikum zugänglichen Messe noch nicht dazu führt, dass das entsprechende Produkt gegenüber inländischen Verbrauchern beworben, angeboten, vertrieben oder in den Verkehr gebracht wird. Eine Erstbegehungsgefahr könne nicht mit einem allgemeinen Erfahrungssatz begründet werden, wegen der Präsentation eines Produkts oder einer Produktverpackung auf einer Messe im Inland sei auch von einem bevorstehenden Anbieten, Vertreiben und sonstigen Inverkehrbringen im Inland auszugehen. Diese Betrachtungsweise wird dem Umstand nicht gerecht, dass es verschiedene Formen von Messen und der Präsentation von Produkten auf Messen gebe. Auch im Hinblick auf die Frage, ob ein Vertrieb im Inland gegenüber dem allgemeinen Verkehr drohe, könne nicht von einem Erfahrungssatz ausgegangen werden, dass ein Aussteller sein Produkt immer auch am Ausstellungsort vertreiben werde. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis ist kein Wettbewerbsverstoßveröffentlicht am 15. April 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 29.01.2015, Az. 6 U 63/14
§ 1 AÜG; § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung (hier: Hostessen für Messeservice) ohne behördliche Erlaubnis keinen Wettbewerbsverstoß darstellt. Bei der Erlaubnispflicht handele es sich um eine Marktzutrittsregel, nicht um eine für einen Wettbewerbsverstoß erforderliche Marktverhaltensregel. Die Erlaubnispflicht diene lediglich dem Schutz der überlassenen Arbeitnehmer, nicht dem der Marktpartner. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Düsseldorf: Zur örtlichen Zuständigkeit eines deutschen Gerichts bei Markenverletzungen auf internationalen Messenveröffentlicht am 8. April 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 28.01.2015, Az. 2a O 250/14
§ 140 Abs. 1 MarkenG; § 32 ZPO
Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die örtliche Zuständigkeit für eine Markenverletzung auf einer Automesse in Frankfurt nicht gegeben ist, wenn der Verletzer kein Angebot seiner Produkte im Bundesgebiet plant. Vorliegend sei dies nicht der Fall. Der Anbieter auf der internationalen Messe richte sein Angebot nicht an deutsche Abnehmer und er unternehme keine geschäftlichen Aktivitäten in Deutschland. Die Klägerin, die für eine andere Annahme beweisbelastet war, habe diesen Nachweis nicht erbringen können. Deshalb sei eine vom LG Düsseldorf erlassene einstweilige Verfügung aufzuheben. Zum Volltext der Entscheidung: - BGH: Präsentation von angeblich nachgeahmten Keksprodukten auf Süßwarenmesse für Fachbesucher spricht noch nicht für Begehungsgefahrveröffentlicht am 27. Oktober 2014
BGH, Urteil vom 23.10.2014, Az. I ZR 133/13
§ 3 UWG, § 5 UWGDer BGH hat entschieden, dass Keksprodukte, denen der Vorwurf der Nachahmung gemacht wird, auf einer Süßwarenmesse ausgestellt werden dürfen, wenn diese nur dem Fachpublikum, also nicht der breiteren Öffentlichkeit offen steht. Zur Pressemitteilung Nr. 151/2014 vom 24.10.2014 des BGH: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Auf einer Automesse besteht keine Pflicht zur Preisangabeveröffentlicht am 9. Januar 2014
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 29.11.2013, Az. 6 W 111/13
§ 1 PAngV; § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass auf eine Automesse hinsichtlich der dort ausgestellten Pkw keine Pflicht zur Angabe von Preisen nach der PAngV besteht. Es handele sich nicht um ein „Angebot von Waren“ im Sinne der Preisangabenverordnung, sondern lediglich um eine Leistungsschau, was auch von den Verbrauchern so verstanden werde. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG München: Widerruf von Messekäufen nicht möglichveröffentlicht am 6. Dezember 2013
AG München, Urteil vom 25.04.2013, Az. 222 C 6207/13
§ 433 Abs. 2 BGB, § 312 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGBDas AG München hat entschieden, dass ein Vertrag, der auf einer Handwerksmesse geschlossen wurde, nicht widerrufbar ist. Es handele sich bei einer Verkaufsmesse nicht um eine Freizeitveranstaltung im Sinne von § 312 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB. Es stehe weder das Freizeiterlebnis im Vordergrund noch lenke der Unterhaltungswert vom eigentlichen Verkaufs- oder Werbezweck der Veranstaltung ab, so dass ein besonderes Widerrufsrecht nicht entstehe. Ein dort geschlossener Vertrag sei somit bindend. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Keine Kennzeichnungspflicht von Haushaltsgeräten nach dem EnVKG, wenn es sich um eine reine Messeausstellung (ohne Verkauf) handeltveröffentlicht am 7. Dezember 2012
OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 30.10.2012, Az. I-4 U 108/12
§ 2 Nr. 16 EnVKG, § 3 Abs. 1 EnVKGDas OLG Hamm hat entschieden, dass Haushaltsgeräte auf Messen wie der internationalen Funkausstellung in Berlin (IFA), auf denen die Geräte nicht an Endverbraucher verkauft werden, nicht mit Angaben zum Energieverbrauch und zur Energieeffizienz gekennzeichnet werden müssen. Zur Pressemitteilung des Senats vom 05.12.2012: (mehr …)
- OLG Köln: Ausstellung von urheberrechtsverletzender Ware auf einer Messe ist Verbreitungshandlungveröffentlicht am 6. Februar 2012
OLG Köln, Urteil vom 11.11.2011, Az. 6 U 43/11
§ 17 UrhG, § 97 Abs. 2 UrhG, § 101 Abs. 1 und 3 UrhG
Das OLG Köln hat entschieden, dass die Ausstellung eines urheberrechtsverletzenden Produkts eines ausländischen Herstellers (hier: unfreie Bearbeitung eines Kinderhochstuhls) auf einer Messe im Inland eine Verbreitungshandlung darstellt, die Auskunfts- und Schadensersatzansprüche des Verletzten begründet. Vorliegend war das Produkt in 3 aufeinander folgenden Jahren auf einer Messe präsentiert worden. Daraus sei die Bereitschaft zu entnehmen, den deutschen Fachbesuchern das ausgestellte Produkt selbst oder durch Vertriebspartner liefern zu wollen, zumal ein an die inländischen Verkehrskreise gerichtetes Anbieten im Sinne von § 17 Abs. 1 UrhG bereits dann vorliege, wenn im Inland zum Erwerb in einem ausländischen Staat aufgefordert wird, in dem die Veräußerung kein Urheberrecht verletze. Zum Volltext der Entscheidung: - Hansgrohe AG gegen Produktpiraten erfolgreichveröffentlicht am 6. April 2009
Die Hansgrohe AG hat am 10.03.2009 auf der weltgrößten Sanitärfachmesse ISH, Frankfurt a.M., zum Schlag gegen Produktpiraten ausgeholt. In Begleitung des Zolls und patentanwaltlichen Beistands wurden dem Vernehmen nach an zehn Ständen Plagiate von Hansgrohe Armaturen und Brausen eingezogen und beschlagnahmt. Nach Aussage der Hansgrohe AG sei die Zahl der Produktpiraten von Hansgrohe Armaturen rückläufig. So habe man auf der ISH 2007 noch 16 Stände mit entsprechender Ware gefunden. Den wirtschaftlichen Schaden durch Produktpiraterie schätzt der Schwarzwälder Markenhersteller auf rund drei Prozent des Nettoumsatzes (JavaScript-Link: Pressemitteilung). Die Zahlen sind alarmierend. Häufig werden die Plagiate aus Fernost importiert, in letzter Zeit aber auch zunehmend aus osteuropäischen Ländern. Den Markenherstellern geht es vor allem darum, die erheblichen Investitionskosten und damit auch Arbeitsplätze zu schützen. Nach der Erfahrung von DR. DAMM & PARTNER schießen zahlreiche Hersteller gerade bei der Rechtsverfolgung gegenüber unbedarften Importeuren häufig über das Ziel hinaus, wie es umgekehrt auch notorisch handelnde Händler und ausländische Importeure gibt, die den Begriff „Geistiges Eigentum“ in mitunter krimineller Energie ignorieren. Vor dem Import von Waren aus außereuropäischen Ländern, und bedingt auch bei Importen aus der EU, empfiehlt sich eine sorgfältige Recherche, um nachträgliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden.