IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 3. März 2014

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.02.2014, Az. VI – U (Kart) 7/12
    Art. 101 Abs. 1 AEUV, Art. 106 Abs. 2 Satz 1 AUEV

    Das OLG Düsseldorf hat dem Bundesverband Deutscher Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Grossisten e. V. untersagt, für Großhändler von Presseerzeugnissen (Grossisten) in Deutschland einheitliche Preisvereinbarungen (sog. Grosso-Konditionen) u. a. mit Verlagen zu vereinbaren. Dem Verband ist es darüber hinaus untersagt, den Grossisten nahezulegen, von diesen Grosso-Konditionen nicht durch individuelle Vereinbarungen mit nachgeordneten Vertriebsmittlern abzuweichen. Der Kartellrechtssenat sah hierin einen Verstoß gegen europäisches Kartellrecht. Zur entsprechenden Pressemitteilung des Senats vom 26.02.2014: (mehr …)

  • veröffentlicht am 31. Mai 2013

    VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.05.2013, Az. 10 S 281/12
    Art. 3 Abs. 1 GG, § 3 Abs. 1 Satz 1 IWG, § 5 Abs. 1 UrhG

    Der VGH Baden-Württemberg hat entschieden, dass die LexXpress GmbH als Betreiberin einer juristischen Datenbank Anspruch darauf hat, zu denselben Bedingungen und in derselben Form wie die juris GmbH mit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts beliefert zu werden. Ferner hat der Senat darauf hingewiesen, dass die vom Bundesverfassungsgericht erstellten Leitsätze einschließlich der Titelzeile, Schlagworte und Normenkette noch als „amtlich verfasste Leitzsätze gemäß § 5 Abs. 1 UrhG“ gelten und damit urheberrechtsfrei sind. Es greife auch insoweit die „Gemeinfreiheit als gleiche Freiheit zur Nutzung immaterieller Ressourcen“. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 8. September 2010

    EuGH, Urteil vom 08.09.2010, C-316/07, C-358/07 bis C-360/07, C-409/07 und C-410/07

    Der EuGH hat heute per Pressemitteilung verkündet, dass das in Deutschland geltende Glücksspielverbot gegen geltendes EU-Recht verstößt. Das Ziel der Bekämpfung von Gefahren, die aus dem Glücksspiel resultieren, werde nicht „in kohärenter und systematischer Weise“ verfolgt. Zum einen führten die Inhaber der staatlichen Monopole intensive Werbekampagnen durch, um die Gewinne aus den Lotterien zu maximieren, und entfernten sich damit von den Zielen, die das Bestehen dieser Monopole rechtfertigten. Zum anderen betrieben oder duldeten die deutschen Behörden in Bezug auf Glücksspiele wie Kasino- oder Automatenspiele, die nicht dem staatlichen Monopol unterlägen, aber ein höheres Suchtpotenzial aufwiesen als die vom Monopol erfassten Spiele, eine Politik, mit der zur Teilnahme an diesen Spielen ermuntert werde. Unter diesen Umständen lasse sich das präventive Ziel des Monopols nicht mehr wirksam verfolgen, so dass das Monopol nicht mehr gerechtfertigt werden könne. Zur Pressemitteilung im Volltext: (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. Februar 2009

    Die deutsche Monopolkommission will das Geschäftsgebahren von eBay näher unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten prüfen. Dies erklärte Justus Haucap, Vorsitzender der Kommission und Professor für Wirtschaftswissenchaften an der Uni Erlangen, gegenüber dem Journalisten-Portal ruhrbarone.de. Die Monopolkommission ist ein ständiges, unabhängiges Beratungsgremium der deutschen Bundesregierung für die Bereiche Wettbewerbspolitik und Regulierung. Sie hat gemäß § 44 GWB die Aufgabe, im Turnus von zwei Jahren ein Gutachten zu erstellen, in dem der Stand und die zukünftige Entwicklung der Unternehmenskonzentration in der Bundesrepublik Deutschland beurteilt wird und die zu sonstigen aktuellen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt. Die Monopolkommission erstellt Hauptgutachten, welche jeweils in den geraden Jahren im Juli der Bundesregierung vorgelegt und zugleich veröffentlicht werden. (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Wikipedia). (mehr …)

I