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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 15. September 2014

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.07.2014, Az. 6 U 240/13
    § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 8 Abs. 3 UWG

    Das OLG Frankfurt hatte sich mit der Frage zu befassen, zu welchem Zeitpunkt in einem Abmahnungsfall mit nachfolgender Klage ein Wettbewerbsverhältnis zwischen Abmahner und Abgemahntem bestanden haben muss. Dabei kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass es genüge, wenn der Abmahner zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis mit dem Abgemahnten gestanden habe; nicht erforderlich sei, dass das Wettbewerbsverhältnis auch schon zum Zeitpunkt der die Wiederholungsgefahr begründenden Verletzungshandlung gegeben gewesen sei. Vorliegend habe der Beklagte den Handel mit einem Produkt beendet, bevor die Klägerin ihrerseits den Handel mit diesem Produkt aufgenommen habe. Da aber zu diesem Zeitpunkt seitens des Beklagten eine Wiederholungsgefahr für erneute Verletzungshandlungen bestanden habe, sei die Klägerin zur Abmahnung berechtigt gewesen. Die Revision ist beim Bundesgerichtshof anhängig. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 13. November 2013

    OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.04.2008, Az. 1 U 461/07 – 145
    § 80 S. 1 ZPO

    Das OLG Saarbrücken hat entschieden, dass in einer mündlichen Verhandlung über den Erlass oder Bestand einer einstweiligen Verfügung der gemäß § 80 S. 1 ZPO notwendige Nachweis der Prozessvollmacht auf Rüge des Gegners durch die Vorlage der Originalvollmacht zu erfolgen hat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. Februar 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Beschluss vom 04.12.2012, Az. VI ZB 2/12
    § 383 Abs. 1 Nr. 5 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass sich ein Journalist in einem Gerichtsverfahren nicht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 383 Abs. 1 Nr. 5 ZPO (Pressevertreter) berufen kann, wenn er bereits in einer öffentlichen mündlichen Verhandlung der Vorinstanz umfassend zur Person eines Informanten und mit diesem geführten Gesprächen ausgesagt hat. Damit sei das Vertrauensverhältnis zu dem Informanten bereits offengelegt und der Zweck der Vorschrift, nämlich das Vertrauensverhältnis zwischen Presse und Rundfunk und ihren Informanten zu schützen, sei nicht mehr zu erreichen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 23. November 2012

    BGH, Mündliche Verhandlung vom 22.11.2012, Az. I ZR 171/10
    § 4 Abs. 5, § 5 Abs. 3 GlüStV a.F.

    Der BGH hat in einer mündlichen Verhandlung am gestrigen Tage Zweifel daran geäußert, ob das weitgehende Verbot von Internet-Glücksspielangeboten noch rechtmäßig ist, wie es im vergangenen Jahr entschieden wurde (vgl. BGH, Urteil vom 28.09.2011, Az. I ZR 92/09 – Sportwetten im Internet II, hier) . Die Rechtslage habe sich seit vorgenannter Entscheidung geändert, da das Bundesland Schleswig-Holstein noch unter der alten Landesregierung aus CDU und FDP aus dem Glücksspielstaatsvertrag der Länder ausgestiegen sei und dort ein deutlich liberaleres Glücksspielrecht gelte. Dies wiederum ist europarechtlich nicht zu vereinbaren, da ein Glücksspielverbot im Internet kohärent sein muss. Diesbezüglich dürfe es keine Unterschiede zwischen den Bundesländern geben. Aus der Terminsankündigung des BGH: (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. Juli 2012

    BVerfG, Urteil vom 13.03.2012, Az. 1 BvR 210/12
    Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 12 Abs. 1 GG; Art. 20 Abs. 3
    GG; § 176 GVG

    Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts nicht angenommen, der wegen fehlender Krawatte und zweifacher Weigerung auf die Anordnung des Vorsitzenden diese anzulegen, als Strafverteidiger gemäß § 176 GVG zurückgewiesen worden war. Das mit der Beschwerde noch befasste Oberlandesgericht hatte festgestellt, in Bayern gehöre zur Amtstracht gewohnheitsrechtlich eine „weiße Halsbinde“. Daran habe die Regelung der Berufstracht in § 20 BORA nichts ändern können. Der Verstoß des Beschwerdeführers, so der Münchener Senat, sei „schwerwiegend“ und rechtfertige die Zurückweisung als Verteidiger. Das BVerG schloss sich dem an, im Übrigen komme der behaupteten Grundrechtsverletzung kein besonderes Gewicht zu. Die vom Oberlandesgericht bestätigte Zurückweisung als Verteidiger habe das im Hinblick auf das Gewicht des Eingriffs am wenigsten schwerwiegende Mittel dargestellt. Der Beschwerdeführer könne ähnliche Maßnahmen künftig abwenden, indem er eine Krawatte anlege.  Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Februar 2012

    OLG Hamm, Urteil vom 31.08.2006, Az. 4 U 124/06
    § 12 Abs. 2 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass derjenige, der eine einstweilige Verfügung beantragt, sodann aber in dem Termin zur mündlichen Verhandlung über den Antrag nicht erscheint, so dass ein Versäumnisurteil gegen ihn ergeht, sich nicht mehr auf die Dringlichkeit seines Anliegens berufen kann. Im vorliegenden Fall war das Nichterscheinen auf ein Büroversehen zurückzuführen. Aktuell hat das OLG Köln entschieden, dass das Ausnutzen der (verlängerten) Frist für die Berufungsbegründung im einstweiligen Rechtsschutz ebenfalls gegen die Dringlichkeit des Anliegens spricht (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. Januar 2012

    LG Bremen, Beschluss, Az. 4 T 282/11
    § 88 Abs. 1 ZPO

    Das LG Bremen wertet neuerdings die Vollmachtsrüge gemäß § 88 Abs. 1 ZPO als Rechtsmittel und legt der rügenden Partei die Kosten auf, wenn der gegnerische Rechtsanwalt – gut vorbereitet – fristgerecht eine Originalvollmacht vorlegt. Hintergrund: Die Vollmachtsrüge ist eher ein prozessuales Stilmittel aus der Kategorie „Bäh, wat habt ihr für ’ne fiese Charakter!“ (vgl. „Die Feuerzangenbowle“). Die Rüge wird gelegentlich im Rahmen der mündlichen Verhandlung erhoben, welche nach dem Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung stattfindet oder – seltener – dem Erlass einer einstweiligen Verfügung vorausgeht. In derartigen Fällen kann die Vollmacht nämlich nicht nachgereicht werden, da eine Beweisaufnahme, die nicht sofort erfolgen kann, in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes unstatthaft ist (§ 294 Abs. 2 ZPO). Reisen die Originalvollmacht und der Prozessbevollmächtigte also nicht gemeinsam zum Termin, und kann der Mandant seinem Anwalt die Vollmacht zur Prozessvertretung nicht noch in der Gerichtsverhandlung selbst  erteilen, so wird die einstweilige Verfügung allein deswegen aufgehoben. Das LG Bremen toleriert solche taktischen Manöver der Anwälte offensichtlich nicht und hat mit o.g. Entscheidungen ein entsprechendes Zeichen gesetzt. Der Beschluss der Kammer wurde vom Oberlandesgericht Bremen bestätigt. Das Landgericht habe als Beschwerdegericht entschieden (OLG Bremen, Beschluss vom 12.1.2012, Az. 1 W 81/11).

  • veröffentlicht am 18. Februar 2011

    LG Krefeld, Urteil vom 14.10.2010, Az. 3 O 49/10
    §§ 346 Abs. 1; 357 Abs. 1 S. 1; 398 S. 2 BGB

    Das LG Krefeld hat entschieden, dass eine Widerrufserklärung zur Not noch in der mündlichen Verhandlung durch einen Prozessbevollmächtigten (Rechtsanwalt) ausgeübt werden kann. Zitat: „a) Eine Widerrufserklärung liegt vor. Der Beklagten ist die Erklärung gemäß § 164 Abs. 3 BGB über ihren in der mündlichen Verhandlung vom 09.09.2010 anwesenden Prozessbevollmächtigten zugegangen. Die von § 355 Abs. 1 Satz 2 BGB verlangte Textform ist durch das schriftliche Sitzungsprotokoll über die mündliche Verhandlung gewahrt (vgl. BGH, Urteil vom 24.04.1985, Az. VIII ZR 73/84, NJW 1984; Grüneberg , in Palandt, BGB, 69. Aufl. 2010, § 355 Rz. 7). b) Die Widerrufserklärung ist auch prozessual beachtlich. Eine Zurückweisung als verspätet nach §§ 296 Abs. 2, 282 Abs. 2 ZPO kommt nicht in Betracht. Die mit der Widerrufserklärung in Zusammenhang stehenden Tatsachen sind unstreitig, sodass sich die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögert. Die Beklagte hat durch die Bewilligung einer Schriftsatzfrist Gelegenheit zur Erwiderung und zu weiterem Sachvortrag erhalten.

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