Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Sachsen-Anhalt: Internet-Hosting-Provider muss nicht über Ort des Hostings informieren, solange dies innerhalb der EU erfolgtveröffentlicht am 18. März 2015
OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.04.2014, Az. 2 U 28/13
§ 649 S. 1 BGBDas OLG Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass ein Internet-Hosting-Provider nicht verpflichtet ist, seinen Kunden darüber zu informieren, dass das Hosting in Bulgarien erfolgt. Zum Volltext der Entscheidung (hier).
- OLG Düsseldorf: Es reicht nicht aus, wenn das Impressum eines gewerblichen Facebook-Auftritts unter der Rubrik „Info“ zu finden istveröffentlicht am 18. Februar 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.08.2013, Az. I-20 U 75/13
§ 5 TMG, § 3 Nr. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 1 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es bei dem Auftritt eines Unternehmens bei Facebook nicht ausreicht, wenn das Impressum gemäß § 5 TMG nur unter dem Link „Info“ vorhanden ist. Vorliegend war die Anbieterkennzeichnung allein über eine unter dem Button „Info“ enthaltene Verlinkung zum Internetauftritt des beklagten Unternehmens enthalten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Karlsruhe: Die Rückabwicklung eines Kaufvertrags erfolgt dort, wo sich die Kaufsache zur Zeit des Rücktritts vertragsgemäß befindetveröffentlicht am 5. Juli 2013
OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.06.2013, Az. 13 U 53/13
§ 346 BGB, § 437 Nr. 1 BGB, § 439 BGBDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass bei der Rückabwicklung eines Kaufvertrags nach Rücktritt die Ware an dem Ort abzuholen ist, an dem sie sich zur Zeit des Rücktritts vertragsgemäß befindet. Von Interesse ist die Auffassung des Senats, dass dann, wenn die Vertragsparteien keine Vereinbarung darüber getroffen haben, wohin der Käufer die Kaufsache verbringen darf oder soll, der Austauschort grundsätzlich der Ort ist, an welchen der Käufer die Sache verbracht hat. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Bremen: Der Hinweis „Zulassung OLG, LG, AG (Ort)“ stellt eine wettbewerbswidrige Werbung mit Selbstverständlichkeiten darveröffentlicht am 22. Mai 2013
OLG Bremen, (Hinweis-) Beschluss vom 20.02.2013, Az. 2 U 5/13
§ 3 UWG, § 5 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWGDas OLG Bremen hat entschieden, dass der im Impressum des Internetauftritts einer Kanzlei zu findende Zusatz „Zulassung OLG, LG, AG Bremen“ eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten darstellt und hat im Rahmen eines Hinweisbeschlusses dem Verfügungsbeklagten zur Rücknahme der Berufung geraten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Der Gerichtsstand im Wettbewerbsrecht richtet sich nach dem Ort der Verletzungshandlung, nicht nach dem Ort der drohenden Wiederholungveröffentlicht am 25. Januar 2012
OLG Köln, Urteil vom 30.09.2011, Az. 6 U 54/11
§ 14 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass sich der Gerichtsstand bei Verletzungen, die dem UWG unterfallen, nach dem Ort der begangenen Verletzung(en) richtet. Auch wenn die drohende Wiederholung der Verletzung anderenorts, oder wie hier im ganzen Bundesgebiet drohe, sei dies für den Gerichtsstand unerheblich. Dieser richte sich allein nach der bereits begangenen Handlung. Das gelte auch dann, wenn der Verletzer bundesweit tätig sei und die Verletzungshandlung, auf die sich der Kläger stütze, möglicherweise nur zufällig gerade an dem Ort der Verletzungshandlung vorgenommen habe. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Müssen die Gewährleistungsarbeiten notfalls auch im Ausland erbracht werden?veröffentlicht am 22. Mai 2011
BGH, Urteil vom 13.04.2011, Az. VIII ZR 220/10
§ 269 Abs. 1 BGBDer BGH hat darüber entschieden, an welchem Ort der Verkäufer einer mangelhaften Sache die zur Beseitigung des Mangels gesetzlich geschuldete Nacherfüllung vorzunehmen hat. Dabei entschied er, dass es auch billig sein kann, wenn der in Frankreich sitzende Käufer die Ware nach Deutschland zurückbringe. Aus der Pressemitteilung Nr. 60/2011 des Bundesgerichtshofes:
- BGH: Zu der Zuständigkeit deutscher Gerichte für im Internet begangene Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Auslandveröffentlicht am 12. Mai 2011
BGH, Urteil vom 29.03.2011, Az. VI ZR 111/10
§ 32 ZPODer BGH hat entschieden, dass ein deutsches Gericht für im Ausland begangene Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts nicht bereits dadurch zuständig ist, dass der Verletzte den fraglichen Bericht an seinem deutschen Wohnsitz abrufen konnte und der Bericht einzelnen Geschäftspartnern des Verletzten bekannt geworden ist. Vielmehr sei auch zu berücksichtigen, in welcher Sprache und Schrift (hier: Kyrillisch) der Artikel gehalten sei. Letzteres könnte gegen einen Inlandsbezug sprechen. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Zur Nacherfüllung im Kaufrecht / Käufer muss Camping-Faltanhänger von Frankreich nach Deutschland zurückbringen, um Gewährleistungsarbeiten durchführen zu lassenveröffentlicht am 14. April 2011
BGH, Urteil vom 13.04.2011, Az. VIII ZR 220/10
§ 269 Abs. 1 BGBDer BGH hat laut seiner Pressemitteilung Nr. 60/2011 entschieden, dass die Frage, an welchem Ort der Verkäufer einer mangelhaften Sache die zur Mangelbeseitigung geschuldete Nacherfüllung vornehmen muss, mangels spezieller Regelung im Kaufrecht gemäß § 269 Abs. 1 BGB nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls bestimmt werden muss, wenn – wie hier – vorrangige Parteivereinbarungen nicht getroffen worden sind. Zwar hatte der Verkäufer den Anhänger zur „Selbstabholung“ ausgewiesen, dann aber doch ins Ausland (Frankreich) versandt. Zur Bestimmung des Ortes der Nacherfüllung sind die Ortsgebundenheit und die Art der vorzunehmenden Leistung sowie das Ausmaß der Unannehmlichkeiten zu berücksichtigen, welche die Nacherfüllung für den Käufer mit sich bringt. Letzteres folge, so der VIII. Zivilsenat, aus den Vorgaben der europäischen Verbrauchsgüterkaufrichtlinie, nach deren Art. 3 Abs. 3 die Nacherfüllung ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher erfolgen müsse. Zum Fall: (mehr …)
- OLG Thüringen: Bei inkorrekter geografischer Herkunftsangabe ist ein klärender Zusatz erforderlichveröffentlicht am 8. April 2010
OLG Thüringen, Beschluss vom 01.12.2009, Az. 1 Ws 445/09
§§ 126, 127, 151 MarkenGDas OLG Thüringen in Jena hat entschieden, dass eine geografische Herkunftsangabe an einem Produkt, die nicht mit der tatsächlichen Herkunft übereinstimmt, mit einem erklärenden Zusatz versehen werden muss. Die Betroffene war Inhaberin der Wort-/Bildmarke „Lausitzer Früchte“, unter der sie ihre Produkte vertrieb. Dabei stammten die Produkte zu einem Teil aus dem Ausland, z.B. Gewürzgurken aus der Türkei. Das Gericht sah darin eine mögliche Gefahr der Irreführung von Verbrauchern, da sich auf dem Etikett kein Hinweis fand, dass die Ware tatsächlich aus der Türkei stammt. Zwar verwende die Betroffene die Bezeichnung „Lausitzer Früchte“ nicht als Herkunftsangabe, sondern als Marke, was sie auch durch das Zeichen
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® verdeutliche. Jedoch könne die angegriffene Bezeichnung bei einem nicht unwesentlichen Teil der Verkehrskreise eine unrichtige Vorstellung über die geographische Herkunft des Produkts hervorrufen, wobei auf die berechtigten Erwartungen eines verständigen Verbrauchers abzustellen sei. Dabei setze der Begriff der geografischen Herkunftsangabe nicht voraus, dass der Verkehr mit dem angegebenen oder suggerierten Herkunftsort regionale Besonderheiten verbinde, die für die Qualität der Ware oder die Art ihrer Produktion bedeutsam sein könnten. Zum Schutz vor Irreführung verlangte das Gericht, dass die Betroffene entlokalisierende Zusätze oder Ergänzungen (etwa die Angabe des Produktionsortes, hier: Türkei) in ihre Etiketten aufnimmt. - OLG Celle: Wo ist nachzubessern – beim Verkäufer oder beim Käufer?veröffentlicht am 4. Januar 2010
OLG Celle, Urteil vom 10.12.2009, Az. 11 U 32/09
§§ 437 Nr. 2, 440 BGBDas OLG Celle hat entschieden, dass der Ort für eine Nachbesserung nicht zwangsläufig der Ort ist, an dem sich die Kaufsache aktuell befindet. Das Landgericht hatte zuvor noch statuiert, dass Erfüllungsort der Nacherfüllung derjenige Ort sei, wo die Kaufsache sich gemäß ihrer Zweckbestimmung befinde. Im streitigen Fall hatte der Käufer einen Pkw erworben und forderte auf Grund diverser Mängel Nachbesserung vom Verkäufer. Dieser verlangte, dass der Käufer das Fahrzeug dafür zu ihm bringe. Der Käufer weigerte sich und trat vom Kaufvertrag zurück. Das Gericht war mit dem Käufer der Auffassung, dass dieser das Fahrzeug nicht zum Verkäufer verbringen müsse, sondern dass Erfüllungsort der Nacherfüllung der Wohnsitz des Käufers sei. Sei im Kaufvertrag kein Ort für die Durchführung der Nacherfüllung bestimmt und sei auch bei Vertragsschluss klar gewesen, dass das Fahrzeug sich bestimmungsgemäß beim Käufer befinden würde, sei dessen Wohnsitz maßgeblich. Diese Entscheidung stütze sich auch auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Aus dem Urteil des OLG Celle kann darüber hinaus indirekt geschlussfolgert werden, dass bei einer Verbringung des Fahrzeugs durch den Käufer z.B. ins Ausland (Ferienwohnung) trotzdem der Wohnsitz des Käufers entscheidend sein müsste, dass also die Nachbesserungsverpflichtung des Verkäufers nicht an jedem beliebigen Ort zu erbringen sei.