Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Düsseldorf: Änderungsvorbehalte auf einem Internet-Reiseportal können unwirksame AGB seinveröffentlicht am 17. Juni 2013
OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.05.2013, Az. I-6 U 123/12
§ 305 Abs. 1 BGB, § 307 BGB, § 308 BGB, § 309 BGBDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass Hinweise wie „Unverbindliche Flugzeiten (Ortszeiten) – Änderungen vorbehalten“ oder „Änderungen von Flugzeiten, Streckenführungen und Zwischenlandungen vorbehalten“ auf einem Internet-Buchungsportal für Pauschalreisen unwirksame Geschäftsbedingungen sind. Es handele sich um unzulässige Änderungsvorbehalte, durch die Verbraucher unangemessen benachteiligt würden. Diese würden auch nicht durch eine weitere Klausel in den Allgemeinen Reisebedingungen der Beklagten wirksam, welche „zwingende Gründe“ für eine Änderung voraussetze. Auch diese Begrifflichkeit sei unklar. Zum Volltext der Entscheidung: