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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 22. Mai 2015

    AG Bonn, Urteil vom 11.02.2015, Az. 109 C 244/14
    § 675m Abs. 1 S. 1 Nr. 4 BGB, § 675l S. 2 BGB, § 675p Abs. 1 BGB, § 675u BGB

    Das AG Bonn hat entschieden, dass bei einer Straftat, bei der einem Bankkunden eine Überweisung zur Zahlung „untergeschoben“ und diese sodann von der Bank ausgeführt wird, die Bank nicht zu haften hat. Insbesondere liege die Beweislast dafür, dass die Bank die Überweisung habe zeitgerecht stornieren können, beim Bankkunden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. April 2012

    BGH, Urteil vom 24.04.2012, Az. XI ZR 96/11
    § 280 Abs. 1 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass Bankkunden, die beim Online-Banking einem Pharming-Angriff zum Opfer fielen, u.U. zu Unrecht überwiesene Beträge nicht von der Bank erstattet erhalten. Ist die Bank ihrer Pflicht zur Bereitstellung eines möglichst wenig missbrauchsanfälligen Systems des Online-Banking nachgekommen und hat keine Aufklärungs- oder Warnpflichten verletzt, besteht kein Rückzahlungsanspruch des Kunden. Gibt der Kunde trotz Warnhinweises auf der vermeintlichen Online-Banking-Seite nach Aufforderung 10 Tan-Nummern ein, handele er fahrlässig. Zum Text der Pressemitteilung Nr. 50/2012:

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  • veröffentlicht am 4. Juli 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Itzehoe, Urteil vom 04.11.2010, Az. 7 O 16/10
    §
    812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB, §§ 261 Abs. 2, Abs. 5; 263a StGB

    Das LG Itzehoe hat entschieden, dass derjenige Kontoinhaber, der die nach einer sog. Phishing-Attacke erbeuteten Gelder an einen Dritten auf dessen Weisung weiterleitet, auf Schadensersatz haftet. Bemerkenswert ist allerdings, dass das Landgericht den Kontoinhaber in Schutz nimmt. Zitat: „Dem Vortrag der Klägerin, dass dies Anlass für Zweifel bei dem Beklagten hätte dahingehend begründen müssen, dass das Angebot nicht seriös sein kann, da jeder, der mit einem Computer umgehe und zweifelhafte Angebote per E-Mail bekomme, mit unlauteren Machenschaften rechnen müsse, insbesondere wenn sich der Geschäftspartner hinter einer ausländischen E-Mail verberge und der Arbeitsvertrag nicht von diesem Geschäftspartner, sondern einer New Yorker Gesellschaft, welche entsprechend ihres von einem interessierten Bewerber zu berücksichtigenden Internetauftrittes mit Kunst handle, kann indessen nicht gefolgt werden.“ und weiter: „... da der Beklagte weder vorsätzlich noch leichtfertig handelte.“ Anderswo spricht man im Zusammenhang mit derartigen Schadensersatzzahlungen wohl richtiger von einer „Deppen-Steuer.“ Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 8. Oktober 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Zweibrücken, Urteil vom 28.01.2010, Az. 4 U 133/08
    §§ 812 Abs. 1 Satz 1 2. Alt.; 826; 823 Abs. 2 BGB; §§ 261 Abs. 2, 263 a Abs. 1 StGB

    Das OLG Zweibrücken hat entschieden, dass diejenigen, die für Kriminelle im Wege des sog. „Phishings“ betrügerisch erlangte Gelder annehmen und sodann auf von den Kriminellen angegebene Bankkonten ins Ausland weiterleiten, auf Schadensersatz haften. Im vorliegenden Fall können sich die Beklagten nicht darauf berufen, dass sie den streitgegenständlichen Geldbetrag an die ihnen angegebenen Adressen weitergeleitet hätten und deshalb entreichert seien. Es bestehe eine verschärfte Haftung, wenn der Empfänger den Mangel des rechtlichen Grundes oder den Gesetzesverstoß beim Empfang der Leistung kenne oder sich dieser Kenntnis in einer Weise verschließe, die es ihm nach Treu und Glauben verwehre, sich auf sein fehlendes Bewusstsein zu berufen. Diese Voraussetzungen seien vorliegend erfüllt gewesen. Die Beklagten seien als Betreiber eines Reisebüros geschäftlich erfahren. Sie hätten auch Erfahrungen mit Auslandsüberweisungen. Die ungewöhnlichen Begleitumstände ihrer Anwerbung und der von ihnen geforderten Tätigkeit hätten ihnen deshalb aufdrängen müssen, dass die an sie überwiesenen Beträge aus rechtswidrigen Handlungen stammten und sie sich durch die Weiterleitung der Gelder daran beteiligten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 10. August 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.01.2008, Az. 17 U 185/07
    §§ 819 Abs. 1, 818 Abs. 4, 166 Abs. 1 BGB

    Das OLG Karlsruhe hat in diesem Fall entschieden, dass eine Rückbuchung von Geldern, die mittels so genanntem „Phishing“ (= Ausspähen von Online-Zugangsdaten) ohne Wissen von Bankkunden auf ein anderes Konto überwiesen wurden, rechtmäßig ist. Im entschiedenen Fall wurden jeweils mehrere tausend Euro von Kunden einer Bank auf ein weiteres Kundenkonto dieser Bank überwiesen. Der Beklagte, der die Gutschriften empfing, hatte eine Arbeit als „Finanzvertreter“ angenommen und hob die eingegangenen Beträge ab und leitete sie – abzüglich einer Provision – per Barüberweisung an ihm persönlich unbekannte Personen in Osteuropa weiter. Die Bank veranlasste nach Anzeige der nicht autorisierten Überweisungen durch die drei Geschädigten die Rückbuchung vom Konto des Beklagten. Dieses Vorgehen wurde durch die vom Gericht ebenfalls als rechtmäßig bewerteten Bank-ABG gedeckt. Hinweise, dass die geschädigten Kunden eine Mitschuld am Ausspähen Ihrer Zugangsdaten getroffen habe, gäbe es nicht. Des Weiteren kündigte die Bank dem Beklagten den Kontovertrag und verlangte Erstattung von insgesamt ca. 18.000,00 EUR, dem Wert der Rückbuchungen. Das Gericht stellte fest, dass der Beklagte in diesem Fall nicht schutzwürdig sei, auch wenn er möglicherweise als vorsatzloses Werkzeug gehandelt habe. Jedenfalls gingen die Schutzpflichten einer Bank, Missbrauch von Zugangsdaten möglichst zu verhindern, nicht so weit, dass derjenige, der Teil des kriminellen Netzes ist, vor Schäden bewahrt werden müsse.

  • veröffentlicht am 25. Februar 2009

    Frank Weyermann (onlinemarktplatz.de)Onlinemarktplatz.de berichtet darüber, dass eBay vor hat, ihren Nutzern im Laufe des Jahres eine Reihe neuer Features zum Schutz vor Malware und Hackern zu bieten. Beispielsweise stehe mit „eBay Garage“ ein Online-Malwarescanner kurz vor dem Start, der helfen solle, gegen die zunehmenden Aktivitäten von Cyberkriminellen vorzugehen, berichtet die britische IT-Plattform Silicon. Auch eine Technologie zum Schutz vor gefälschten Webseiten, die Nutzerdaten stehlen, solle im Laufe des Jahres starten. Der Vorstoß von eBay sei begrüßt worden, da eBay in punkto Phishing die meistangegriffene Webseite der Welt sei (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: onlinemarktplatz.de).

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