IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 25. Januar 2016

    BGH, Urteil vom 06.10.2015, Az. KZR 17/14
    § 30 Abs. 2a GWB, Art. 106 Abs. 2 AEUV

    Der BGH hat entschieden, dass seitens einzelner Verlagsvertriebsgesellschaften kein Anrecht besteht, die Vertragskonditionen für den Vertrieb bestimmter Printpublikationen individuell mit den einzelnen Grossisten zu verhandeln. Deren Branchenverband habe vielmehr ein rechtlich nicht angreifbares zentrales Verhandlungsmandat und dürfe demgemäß einheitliche Grosso-Konditionen (insbesondere Handelsspannen und Laufzeiten) mit bzw. gegenüber den Verlagen/Vertriebsgesellschaften/Nationalvertrieben verhandeln sowie Pressegrossisten auffordern, individuelle Verhandlungen über Grosso-Konditionen zu verweigern. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. März 2014

    OLG Köln, Urteil vom 14.03.2014, Az. 6 U 172/13
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 1 Abs. 1 S. 1 PAngV

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die von einigen Kommunen erhobene Tourismusabgabe, auch Bettensteuer oder Kulturförderabgabe genannt, Preisbestandteil eines im Internet zur Buchung angebotenen Hotelzimmers ist. Daher müsse der Betreiber eines Buchungsportals diese Abgabe bei Angabe des Endpreises einberechnen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 23. März 2011

    Die Wettbewerbszentrale war erneut rührig und hat sich diverser Sylter Vermietungsagenturen angenommen, welche in den beworbenen Mietpreisen weder die Kosten für die Endreinigung noch Buchungsgebühren auswiesen, obwohl diese ohne Ausnahme zu zahlen waren. Darin, so die Wettbewerbshüter, liege ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (fehlende Endpreisangabe) und somit ein Wettbewerbsverstoß, da einer gesetzlichen Vorschrift zuwidergehandelt werde, die auch dazu bestimmt sei, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. Hiervon abgesehen erfülle ein solches Verhalten aber auch den Tatbestand der Irreführung (§ 5 a Abs. 3 UWG).

  • veröffentlicht am 28. März 2010

    Amazon mag die unterschiedlichen Preisstrategien, die seine Händler auf der Amazon-Plattform und etwa in eigenen Onlineshops verfolgten, nicht mehr. Teilweise waren die Händler auf der Amazon-Plattform teurer als in den eigenen Shops. Dies hat nunmehr ein Ende, wie Amazon verkündete (Hinweis).

  • veröffentlicht am 17. Juli 2009

    BGH, Urteil vom 16.07.2009, Az. I ZR 140/07
    §§ 3, 5 UWG

    Der BGH hat deutlich gemacht, dass auch auf Preissuchmaschinen (Preisvergleichslisten) wie froogle.de die Preisangabenverordnung einzuhalten und demnach die Versandkosten anzugeben sind. Geklagt hatte ProMarkt gegen MediaOnline. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall hatte mediaonline seine Waren in die Preissuchmaschine „froogle.de“ eingestellt, ohne bei dem jeweiligen Preis die Versandkosten einzubeziehen. Erst nach Anklicken des Angebots öffnete sich eine eigene Seite des Anbieters, auf der neben dem Preis des Produkts die Versandkosten angegeben waren. Ein sprechender Link des Typs „Versandkosten“ o.ä. fehlte. (mehr …)

  • veröffentlicht am 30. Juni 2009

    Was für den Onlinehandel schon ein alltägliches Phänomen ist, hat jetzt den Ladenhandel überrascht. Die Politik ist entrüstet, die Händler frustriert, berichtet das Hamburg Abendblatt (Presse). Laut Bericht erhielt die Verbraucherzentrale Hamburg 2008 von der Sozialbehörde ca. 1,5 Mio. EUR an Unterstützung und werde mit Bundesmitteln unterstützt. Jetzt habe die Zentrale „im großen Stil Geschäftsleute“ abgemahnt, u.a. wegen fehlender Namensschilder an Ladeneingängen, vergleichbar dem fehlenden Impressum auf der Shopseite. Der Inhaber einer Schuhkette mit fünf Ladengeschäften in Hamburg wurde je Ladengeschäft, eine Filliale in Lüneburg und sein Harburger Lager abgemahnt, was zu einem Schaden von ca. 1.050,00 EUR geführt hat. Die VZHH beruft sich auf § 15a GewO. Geschäftsführer Hörmann räumt zwar ein, dass diese Vorschrift nicht mehr existiere, zieht aber eine „Verpflichtung zur Kennzeichnung des Inhabers auch direkt aus dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb“. Ein weiterer Renner der VZHH ist die Abmahnung von Ladengeschäften, in deren Schaufenster keine Preise für die ausgestellte Ware ausgewiesen bzw. Dekorationsgegenstände nicht ausdrücklich als „unverkäuflich“ bezeichnet werden. (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. Juni 2009

    OLG Koblenz, Urteil vom 18.03.2009, Az. 4 U 1173/08
    §§ 3, 5, 8 Abs. 1, 12 Abs. 1 S. 2 UWG

    Das OLG Koblenz hat entschieden, dass ein Provider von E-Mail-Diensten bei Kunden nicht mit verdeckt kostenpflichtigen Zusatzdiensten werben darf. Im vorliegenden Fall konnte der Werbeadressat nach Einloggen in seinen E-Mail-Account durch das Betätigen eines vom Provider vorgehaltenen Textfeldes mit der Bezeichnung „Dankeschön auspacken“ eine Club-Mitgliedschaft bei dem Provider bestätigen, wobei sich die dreimonatige kostenlose Mitgliedschaft automatisch um 12 Monate zum Preis von 5,00 Euro pro Monat verlängerte, wenn der Verbraucher nicht innerhalb der ersten drei Monate den Vertrag kündigte. Jeder Kunde des Providers wurde über diese Werbefläche zu seinem E-Mail-Account zwangsgeführt, wobei der Kunde hierzu eine eher kleine Taste unterhalb der großflächigen Werbeanzeigen („Weiter zu Freemail“) anklicken musste (s. Abb. unten). Der Bundesverband Verbraucherzentrale hatte die Beklagte erfolglos abgemahnt. Die gesamte Gestaltung der Werbung erwecke den Eindruck einer Geschenkaktion, obwohl letztlich eine kostenpflichtige Clubmitgliedschaft angeboten werde. Zudem verstoße die Nennung nur des Monatspreises für die Clubmitgliedschaft gegen die Preisangabenverordnung, da der Endpreis, der für die Leistung insgesamt zu zahlen sei, nicht genannt werde. Das Oberlandesgericht bestätigte die Verurteilung des Providers auf Unterlassung und Zahlung.
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  • veröffentlicht am 2. Februar 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Passau, Urteil vom 03.11.2008, Az. 1 HK O 9/08
    §§ 3, 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG

    Die Erscheinung eines mit Räumungsverkaufs-Preisen werbenden Teppichhändlers ist Alltag geworden. Mitunter ist dem durchschnittlichen Passanten nicht einmal bekannt, dass das Ladengeschäft, welches in zuvor genannter Weise wirbt, in der Vergangenheit überhaupt eröffnet hatte. Der Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe kurz nach der Eröffnung des Ladenlokals ist nach Auffassung der Wettbewerbszentrale eine Masche geworden. „Das Firmenkonglomerat „Tratex“ mit Hauptsitz in Süddeutschland hat diese Praxis zwischenzeitlich so weit ausgebaut, dass im Wechsel Neueröffnungen und Räumungsverkäufe wegen Geschäftsaufgabe durch verschiedene GmbHs [der Verf.: u.a. Samtex GmbH] durchgeführt werden.“ so die Wettbewerbshüter. In dem nun vom LG Passau zu entscheidenden Fall war am 14.06.2007 eine Filiale in Passau mit einer „Neueröffnungswerbung“ beworben worden und am 19.10.2007 der Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe angekündigt worden. Das LG Passau verurteilte das Unternehmen zur Unterlassung, da das Geschäftsgebaren auf eine Forderung von Mondpreisen hinausliefe, die irreführend seien. Nach geltender Rechtslage muss zwar der frühere Preis vor der Preisreduzierung lediglich drei Monate lang gefordert werden; hier war das betreffende Ladengeschäft zwischenzeitlich längere Zeit geschlossen.

  • veröffentlicht am 4. Dezember 2008

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt, Urteil vom 06.03.2008, Az. 6 U 85/07
    §§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 1 Abs. 2 Nr. 2 PAngV

    Das OLG Frankfurt a.M. hat in diesem Urteil deutlich gemacht, dass der Preis und sonstige Preisbestandteile nach der Preisangabenverordnung (PAngV) dem Angebot oder der Werbung eindeutig zugeordnet sein müssen. Bei einer Verlinkung der Angaben sei erforderlich, dass eine solche verlinkte Unterseite vor Einleitung des Bestellvorgangs notwendig aufgerufen werden müsse. Informationen in anderen, lediglich über allgemeine Links erreichbaren Rubriken, genügten hingegen regelmäßig nicht. Denn ein Kaufinteressent werde erfahrungsgemäß nur solche Seiten aufrufen, die er zur Information über die Ware benötige oder zu denen er durch einfache Links oder durch klare und unmissverständliche Hinweise auf dem Weg zum Vertragsschluss geführt werde. Dies sei bei dem Menüpunkten wie „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ oder „Service“ nicht der Falll. Der im konkreten Fall gegebene Hinweis, dass der neben der Abbildung der Ware angegebene Verkaufspreis die Umsatzsteuer enthalte, sei von der Seite, auf der dieses Angebot gemacht werde, nur über den Link „AGB“ erreichbar. Ein Hinweis, dass sich dort weitere Erläuterungen zu dem Preis und seinen Bestandteilen finden, enthalte diese Seite nicht. Es fehlte daher eine „thematische Verknüpfung“ zu den nach der PAngV erforderlichen Angaben. Zusätzlich werde das Auffinden des Links dadurch erschwert, dass dieser Link in der Fußleiste der Seite angebracht sei und so erst durch scrollen sichtbar werde.

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  • veröffentlicht am 24. November 2008

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 11.09.2008, Az. I ZR 120/06
    §§
    4 Nr. 4, 5 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass ein Gewerbetreibender bei einer Werbemaßnahme nicht verpflichtet ist, diese zeitlich zu begrenzen. Er ist lediglich gehalten, eine zeitliche Begrenzung anzugeben, wenn diese vorhanden ist. Das Gericht war der Auffassung, dass die Ankündigung von Sonderangeboten unter der Überschrift „Räumungsfinale / Saisonschlussverkauf“ nicht zwangsläufig bedeuten müsse, dass die Aktion auf einen bestimmten (kurzen) Zeitraum begrenzt sei. Auch wenn eine Anlehnung an den früher gebräuchlichen Winterschlussverkauf angenommen werde, so wüssten verständige Verbraucher heutzutage, dass es den eigentlichen Winterschlussverkauf nicht mehr gibt. Und selbst wenn einige Verbraucher annähmen, dass es sich um ein zeitlich begrenztes Angebot in Anlehnung an den ehemaligen Winterschlussverkauf handele, so sei dies nur als geringe Irreführung zu bewerten, die allenfalls eine Bagatelle darstelle.

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