Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamburg: Die kostenlose Abgabe von Arzneimittelmustern an Apotheker ist unzulässigveröffentlicht am 18. Juni 2015
OLG Hamburg, Beschluss vom 10.02.2015, Az. 3 U 16/13
§ 47 Abs. 3 AMG; § 11 Nr. 14 HWG; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass die kostenlose Abgabe von Arzneimittelmustern durch ein pharmazeutisches Unternehmen an Apotheker unzulässig ist. Es handele sich bei den abgegebenen Fertigarzneimitteln mit einem Aufkleber „ad usum proprium“ nicht um erlaubte Arzneimittelproben gemäß dem Heilmittelwerbegesetz, sondern um Muster, für welche das Arzneimittelgesetz gelte. Apotheker seien nicht dem in dieser Vorschrift genannten Personenkreis angehörig. Zulässige Proben, die in Apotheken oder im sonstigen Einzelhandel zum Zwecke der Werbung für das betreffende Arzneimittel an Verbraucher unentgeltlich verteilt werden könnten, würden im Gegensatz zum Muster in der Regel in kleineren als der kleinsten für den Verkehr zugelassenen Packungsgröße abgegeben. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Fertigarzneimittel dürfen nicht kostenlos an Apotheker zu Demonstrationszwecken abgegeben werdenveröffentlicht am 5. Dezember 2014
OLG Hamburg, Urteil vom 24.09.2014, Az. 3 U 193/13
§ 3 UWG, § 4 Nr. 8 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 UWG; § 47 Abs. 3 AMG; § 7 HWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass eine kostenlose Abgabe eines Fertigarzneimittels (Verkaufspreis 9,97 EUR) an Apotheker „zu Demonstrationszwecken“ sowohl gegen das Arzneimittel- als auch das Heilmittelwerbegesetz verstößt. Apotheker gehören nicht zu den Personenkreisen, an welche Arzneimittelmuster gegeben werden dürfen und es handele sich auch nicht um eine geringwertige Zuwendung. Zum Volltext der Entscheidung:
- VG Hannover: Landeskriminalamt muss DNA-Muster aus BKA-Datei, das freiwillig anlässlich eines bestimmten Tatvorwurfs abgegeben wurde, löschen / Kein allgemeines Aufbewahrungsrechtveröffentlicht am 25. September 2013
VG Hannover, Urteil vom 23.09.2013, Az. 10 A 2028/11
§ 81g StPODas VG Hannover hat entschieden, dass das Landeskriminalamt Niedersachen kein allgemeines Recht hat, die anlässlich eines bestimmten Tatvorwurfs (hier: häusliche Gewalt) abgegebene DNA-Probe auf Grund der langzeitlichen polizeilichen Auffälligkeit des Betroffenen auf unbestimmte Zeit aufzubewahren. Zur Pressemitteilung des Gerichts vom 23.09.2013: (mehr …)