Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Wird auf eine Gefährdung durch ein Produkt nicht hingewiesen, liegt ein Wettbewerbsverstoß vorveröffentlicht am 30. Juni 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 21.05.2015, Az. 6 U 64/14
§ 4 Nr. 11 UWG; § 3 Abs. 1 ProdSGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Verstoß gegen das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) gleichzeitig einen Wettbewerbsverstoß darstellen kann. Dies sei beispielsweise dann der Fall, wenn auf eine Sicherheitsgefährdung bei einer bestimmten Verwendung eines Produkts (hier: Garagentorantrieb) nicht in der Gebrauchsanleitung hingewiesen werde. Bei der entsprechenden Vorschrift § 3 Abs. 1 ProdSG handele es sich um eine Marktverhaltensregel, da sie dem Schutz der Verbraucher und sonstigen Abnehmer der Produkte im Hinblick auf die Einhaltung sicherheitstechnischer Anforderungen diene. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Die massenhafte Verfolgung von Wettbewerbsverstößen wegen fehlender CE-Kennzeichnung ist nicht per se rechtsmissbräuchlichveröffentlicht am 8. April 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 12.03.2015, Az. 6 U 218/14
§ 4 Nr. 11 UWG, § 5a Abs. 2 UWG, § 5a Abs. 4 UWG, § 8 Abs. 4 UWG; § 3 ProdSGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Rechtsmissbrauch durch eine umfangreiche gerichtliche Verfolgung von Wettbewerbsverstößen wegen mangelnder CE-Kennzeichnung nicht per se rechtsmissbräuchlich ist. Wende der Beklagte dies ein und stütze den Vorwurf damit, dass das Verhalten außer Verhältnis zum Umfang der Geschäftstätigkeit des Unternehmens stehe, müsse er dies darlegen können. Die bloße Behauptung, dass das Unternehmen seitens seines Prozessbevollmächtigten von Kostenrisiken freigestellt werde, genüge nicht. Die Substantiierung eines Rechtsmissbrauchs sei der Beklagten vorliegend nicht gelungen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Werbung mit einem Prüfsiegel muss Fundstelle für weitere Informationen angebenveröffentlicht am 9. Februar 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.12.2014, Az. I-15 U 76/14
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 5a Abs. 2 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass bei Werbung für ein Produkt mit einem Prüfsiegel in der Werbung – ähnlich wie bei einem Warentest – eine Fundstelle angegeben werden muss, unter welcher sich der Verbraucher über die zu Grunde liegenden Prüfkriterien informieren kann. Eine solche Angabe stelle eine wesentliche Information dar, soweit das Siegel sich auf die Produktqualität oder die Produktsicherheit beziehe. Die Verwendung eines solchen Siegels stelle einen erheblichen Wettbewerbsvorteil dar, so dass es dem Werbenden zumutbar sei, entsprechende Informationen zur Verfügung zu stellen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Fehlende Hinweise und Kennzeichnungen nach dem Produktsicherheitsgesetz begründen Wettbewerbsverstoßveröffentlicht am 28. Oktober 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.02.2014, Az. I-20 U 188/13
§ 8 Abs. 1 und 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 1 Abs. 1 ProdSG, § 3 Abs. 1 ProdSG, § 8 Abs. 1 ProdSG; § 1 Abs. 1 Nr. 1 MaschVO, § 3 Abs. 1 und 2 MaschVODas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass das Inverkehrbringen von Staubsaugern ohne Hinweise und Kennzeichnungen nach u.a. dem Produktsicherheitsgesetz (z.B. fehlende Betriebsanleitung, fehlende Warnhinweise, ohne EG-Konformitätserklärung, fehlende Sicherheitshinweise zum Transport u.v.m.) wettbewerbswidrig ist. Die Vorschriften dienen dem Verbraucherschutz und sind deshalb als Marktverhaltensregeln zu bewerten. Zum Volltext der Entscheidung: