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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 30. Oktober 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Urteil vom 11.10.2013, Az. 310 O 111/13
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB; § 22 S. 1 KUG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass ein Onlinehändler, der Bücher und Kalender im Internet anbietet, für die unautorisierte Verbreitung von Fotos eines Künstlers in einem Kalender haftet. Er könne sich nicht auf die Unkenntnis einer fehlenden Nutzungsberechtigung berufen, so dass zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr die Abgabe einer Unterlassungserklärung erforderlich sei. Ein „Buchhändlerprivileg“ insoweit, dass der Händler von Druckwerken nicht für die Inhalte zur Verantwortung zu ziehen sei, gebe es nicht. Der Buchhändler sei durch Regressansprüche gegen Lieferanten und Regelungen zur Unverhältnismäßigkeit bei Vernichtung und Rückruf ausreichend geschützt. Das OLG München hat dies erst kürzlich anders gesehen (hier). Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 11. Juni 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 15.12.2011, Az. I ZR 174/10
    § 8 Abs. 4 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass aus einer strafbewehrten Unterlassungserklärung keine Vertragsstrafe gefordert werden kann, wenn der zu der Abgabe der Unterlassungserklärung führende Wettbewerbsverstoß nach neuerer Rechtsprechung nicht mehr wettbewerbswidrig ist. Zitat: „… wäre der Klägerin die Berufung auf den vertraglichen Unterlassungsanspruch im Übrigen als unzulässige Rechtsausübung verwehrt, weil das zu unterlassende Verhalten nach höchstrichterlicher Rechtsprechung künftig zweifelsfrei als rechtmäßig zu beurteilen ist (vgl. BGH, Urteil vom 26.09.1996, Az. I ZR 265/95, BGHZ 133, 316, 329 – Altunterwerfung I; Urteil vom 02.07.2009, Az. I ZR 146/07, BGHZ 181, 373 Rn. 21 – Mescher weis).“ Zum Volltext der Entscheidung (hier).

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