IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 14. Juli 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Celle, Beschluss vom 14.06.2011, Az. 13 U 50/11
    §§ 5 TMG; 12 Abs. 4 UWG; 3 ZPO

    Das OLG Celle hat entschieden, dass der Streitwert für ein einstweiliges Verfügungsverfahren wegen Verstößen gegen Informationspflichten des Telemediengesetzes 2.000,00 EUR beträgt. Die geschäftlichen Belange des verletzten Mitbewerbers seien in aller Regel nur unwesentlich beeinträchtigt. Zwar sei die Bagatellgrenze aus Gründen des Allgemeininteresses (Verbraucherschutz) überschritten, jedoch sei die Gefahr, die Verbraucherentscheidung mit solchen Verstößen in wettbewerblich relevanter Weise zu beeinflussen, gering. Zudem seien solche Sachverhalte zumeist einfacher Natur und als „Routinearbeit“ zu bewältigen. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 20. Januar 2010

    OLG Jena, Beschluss vom 16.12.2009, Az. 2 W 504/09 § 12 Abs. 4 UWG

    Das OLG Jena hat entschieden, dass eine Streitwertminderung wegen nach Art und Umfang einfach gelagerten Sachverhalts in Wettbewerbssachen dann nicht anzunehmen ist, wenn durch den Beklagten eine Drittunterwerfung behauptet wird. Zwar sei der abgemahnte Wettbewerbsverstoß selbst einfach gelagert gewesen, jedoch stelle die Prüfung der Drittunterwerfung und deren Auswirkung auf das Vorhandensein einer Wiederholungsgefahr in der konkreten Beurteilung nach Auffassung des Gerichts keine alltägliche Routinearbeit dar.

I