Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Celle: Regel-Streitwert für Verstöße gegen Pflichten des Telemediengesetzes 2.000,00 EURveröffentlicht am 14. Juli 2011
OLG Celle, Beschluss vom 14.06.2011, Az. 13 U 50/11
§§ 5 TMG; 12 Abs. 4 UWG; 3 ZPODas OLG Celle hat entschieden, dass der Streitwert für ein einstweiliges Verfügungsverfahren wegen Verstößen gegen Informationspflichten des Telemediengesetzes 2.000,00 EUR beträgt. Die geschäftlichen Belange des verletzten Mitbewerbers seien in aller Regel nur unwesentlich beeinträchtigt. Zwar sei die Bagatellgrenze aus Gründen des Allgemeininteresses (Verbraucherschutz) überschritten, jedoch sei die Gefahr, die Verbraucherentscheidung mit solchen Verstößen in wettbewerblich relevanter Weise zu beeinflussen, gering. Zudem seien solche Sachverhalte zumeist einfacher Natur und als „Routinearbeit“ zu bewältigen. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG Jena: Zur Streitwertreduzierung bei „einfach gelagerten Sachverhalten“veröffentlicht am 20. Januar 2010
OLG Jena, Beschluss vom 16.12.2009, Az. 2 W 504/09 § 12 Abs. 4 UWG
Das OLG Jena hat entschieden, dass eine Streitwertminderung wegen nach Art und Umfang einfach gelagerten Sachverhalts in Wettbewerbssachen dann nicht anzunehmen ist, wenn durch den Beklagten eine Drittunterwerfung behauptet wird. Zwar sei der abgemahnte Wettbewerbsverstoß selbst einfach gelagert gewesen, jedoch stelle die Prüfung der Drittunterwerfung und deren Auswirkung auf das Vorhandensein einer Wiederholungsgefahr in der konkreten Beurteilung nach Auffassung des Gerichts keine alltägliche Routinearbeit dar.