IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 26. April 2012

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 01.12.2011, Az. 6 U 251/10 – nicht rechtskräftig
    § 4 Nr. 9 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Übernahme von Gestaltungsmerkmalen einer hochwertigen und seltenen Damenhandtasche auf ein preisgünstiges Produkt – auch wenn die Merkmale an sich eher unauffällig sind – die Wertschätzung des hochpreisigen Produkts auf unlautere Weise ausnutzt. Das OLG ging dabei – im Gegensatz zur Vorinstanz – von der wettbewerblichen Eigenart des Produktes aus, welches trotz der vergleichsweise einfachen Gestaltung durch diverse Presseveröffentlichungen einen gewissen Bekanntheitsgrad in den relevanten Verkehrskreisen erworben habe. Die unlautere Ausnutzung der Wertschätzung sei dann als gegeben anzusehen, wenn durch die Nachahmung zwar nicht der Käufer, wohl aber das Publikum, das bei den Käufern die Nachahmungen sehe, zu der irrigen Annahme über die Echtheit verleitet werde, weil es an einem hinreichenden Abstand zwischen Original und Nachahmung fehle. Der Rechtsstreit wird mittlerweile vor dem BGH weiter geführt. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. Januar 2012

    EuG, Urteil vom 25.01.2012, Az. T?332/10

    Das EuG hat entschieden, dass ein Getränkehersteller keine Energy-Drinks mit der Bezeichnung „Viaguara“ herstellen und vertreiben darf, da damit eine Verwechselungsgefahr zum Potenzmittel „Viagra“ der Firma Pfizer entstehe. Verbraucher könnten durch die Ähnlichkeit der Bezeichnungen in die Irre geführt werden und von dem Energy-Drink eine ähnliche Wirkung erwarten wie von dem potenzstärkenden Medikament, etwa „die Herbeiführung einer gesteigerten Libido“. Der Getränkehersteller nutze damit die Wertschätzung des Medikaments aus. Zum französischen Volltext der Entscheidung (hier).

  • veröffentlicht am 26. Juli 2009

    BGH, Urteil vom 04.12.2008, Az. I ZR 3/06
    § 6 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4

    Der BGH hat entschieden, dass eBay-Verkaufsofferten mit der Produktbeschreibung „a la cartier“ und „passen wunderbar zu Cartier Schmuck“ und „für alle die Cartier Schmuck mögen“ als vergleichende Werbung im Sinne von § 6 Abs. 1 UWG anzusehen seien, durch die die Wertschätzung des von der Klägerin verwendeten Zeichens „Cartier“ in unlauterer Weise ausgenutzt worden sei (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 UWG a.F., § 6 Abs. 2 Nr. 4 UWG). Die angegriffenen Wendungen signalisierten den angesprochenen Verkehrskreisen, die von der Beklagten angebotenen Schmuckstücke seien im Design vergleichbar mit Schmuckstücken, die unter der bekannten Marke „Cartier“ vertrieben würden. (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Oktober 2008

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Beschluss vom 08.06.2004, Az. 6 W 59/04
    §§ 1, 3 UWG, 14, 15 MarkenG

    Das OLG Köln sieht eine wettbewerbswidrige Rufausbeutung als gegeben an, wenn der Werbende einen Begriff wählt, der die geschäftliche Bezeichnung eines anderen sowie den prägenden Bestandteil von dessen Wort/Bildmarke darstellt und in der Folge auf der Trefferliste einer Internet- Suchmaschine neben der Anzeige der Markeninhaberin auch – nämlich auf der rechten Bildhälfte – die Werbung der Antragsgegnerin dargestellt wird und diese so gestaltet ist, dass der Internetnutzer zumindest in nicht unerheblicher Zahl anzunehmen hat, es handele sich bei der Werbenden zwar um ein eigenständiges Unternehmen, dieses arbeite aber mit der Markeninhaberin in einer bestimmten, wenn auch nicht näher erkennbaren Form zusammen.

    (mehr …)

I