Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Saarbrücken: Flugkosten zur Wahrnehmung eines auswärtigen Gerichtstermins sind in Höhe eines „Business Class“-Tickets erstattungsfähigveröffentlicht am 17. Mai 2010
OLG Saarbrücken, Beschluss vom 02.04.2009, Az. 5 W 58/09-K9
§ 91 ZPODas OLG Saarland hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der einen auswärtigen Termin wahrzunehmen hat, Anspruch auf Erstattung von Flugkosten in Höhe des jeweiligen „Business Class“-Tickets hat, wenn die Zeitersparnis gegenüber anderen Verkehrsmitteln, insbesondere der Bahn, mindestens drei Stunden beträgt. Eine Beschränkung der Kostenerstattung auf die Kosten eines „Economy Tickets“ komme nicht in Betracht. So argumentierte der Senat u.a., dass nicht feststehe, dass bei einem Economy Ticket niedrigere Kosten anfielen als bei einem Business Ticket.
(mehr …) - OLG Saarland: Wenn die Domain schnell noch vor der Insolvenz aus dem Unternehmensvermögen herausgelöst wirdveröffentlicht am 14. April 2010
OLG Saarland, Urteil vom 10.06.2009, Az. 8 U 102/08
§§ 133 Abs. 1, 143 Abs. 1 S. 2 InsODie Situation gehört zu den Klassikern: Die Insolvenz der GmbH naht eilenden Schrittes, der Neuaufbau der Firma ist schon beschlossene Sache – doch für den erfolgreichen „Relaunch“ wird die in den Vorjahren kostenträchtig am Markt platzierte Domain benötigt. So überträgt die Geschäftsführung schnell die Domain auf den vertrauten Mitarbeiter. Der Insolvenzverwalter sieht derartige Tricks nicht gerne und greift zum Folterwerkzeug der Anfechtung, um die Domain zurück in die Insolvenzmasse zu holen oder alternativ Schadensersatz zu fordern. Diesen Fall hatte jedenfalls das OLG Saarland zu beurteilen. (mehr …)
- OLG Saarland: Vermittlung von Glücksspielen auch durch Einladung zu sog. Win-Fondsveröffentlicht am 13. Oktober 2009
OLG Saarland, Beschluss vom 07.05.2009, Az. 1 U 601/08-177
§§ 3 Abs. 6; 4 Abs. 4 GlüStVDas Saarländische OLG hat in diesem Beschluss darauf hingewiesen, dass es für das Angebot zur Teilnahme an Glücksspielen ausreicht, wenn dem Kunden die Möglichkeit zur Teilnahme an Lottoausspielungen und anderen Gewinnsplelen verschafft wird. Ob dies durch eine Beteiligung an sogenannten „Win-Fonds“ oder unmittelbar durch Teilnahme an den entsprechenden Glücksspielen erfolge, sei in diesem Zusammenhang unerheblich, da ungeachtet der rechtlichen Konstruktion im Endeffekt in wirtschaftlicher Hinsicht kein Unterschied bestehe; in beiden Fällen werde dem Kunden letztlich die Teilnahme an einem Glücksspiel angeboten, das ihm die Chance biete, mehr als das eingesetzte Geld zu gewinnen, im Regelfall jedoch zum Verlust des Einsatzes führe (vgl. dazu auch OLG Oldenburg, GRUR-RR 2009, 67). (mehr …)