IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 1. März 2016

    OLG Hamburg, Beschluss vom 13.07.2015, Az. 3 W 52/15
    Art. 9 Abs. 1 S. 1 EGV 207/2009, Art. 9 Abs. 1 S. 2 Buchst. a EGV 207/2009, Art. 9 Abs. 2 Buchst. d EGV 207/2009

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Verwendung einer fremden Marke als Schlüsselwort beim Keyword-Advertising im Internet nicht notwendigerweise eine Markenverletzung darstellt. Wenn die Anzeige in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheine und selbst weder die Marke noch einen anderen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthalte, werde die Herkunftsfunktion einer Marke nach der Rechtsprechung der BGH grundsätzlich nicht beeinträchtigt. Ein ausdrücklicher Hinweis auf das Fehlen einer wirtschaftlichen Verbindung zum Markeninhaber sei nicht erforderlich, wenn nicht andere Elemente der Anzeige eine Verbindung ansonsten nahe legen würden. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 17. April 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Urteil vom 22.01.2015, Az. 5 U 271/11
    § 4 Nr. 1 UWG, § 4 Nr. 10 UWG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Verwendung einer fremden Marke als sog. Keyword in einer Google AdWords-Anzeige unzulässig ist, wenn ein deutlicher Hinweis darauf fehlt, dass es sich bei dem Werbenden nicht um den Markeninhaber handelt. In diesem Fall werde die Herkunftsfunktion der Marke beeinträchtigt und die Rechte des Inhabers verletzt. Vorliegend ging es um die Verwendung der Marke „Parship“ durch einen Konkurrenten der bekannten Partnerschaftsvermittlung. Die Verteidigung der Beklagten, es lasse sich nicht mehr nachvollziehen, welche Keywords bei Google gebucht worden seien, wies das Gericht als prozessual unzulässig zurück, da es um eigene Handlungen und Wahrnehmungen der Beklagten gehe, welche die Klägerin nicht kennen könne. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Mai 2014

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 10.04.2014, Az. 6 U 272/10
    Art. 9 Abs. 1 Buchst. c EGV 207/2009

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass es eine unlautere Nutzung einer fremden Marke ist, wenn sie im Wege des „keyword advertising“ als Schlüsselwort für eine Google-Adwords-Anzeige genutzt wird und zwar in der Anzeige selbst nicht auftaucht, jedoch die unter der fremden Marke angebotenen Waren in einem schlechten Licht gezeigt werden. Vorliegend hatte die Beklagte die Marke der Klägerin für Erotikartikel auf diese Weise genutzt und in ihrer Anzeige mit „Ersparnis bis 94% garantiert“ geworben. Dies habe die Produkte der Klägerin als überteuert erscheinen lassen. Weitere Gründe für die Annahme einer Unlauterkeit bei der Wahl einer fremden Marke als Keyword seien das Angebot von Nachahmungen oder die Verwässerung oder Verunglimpfung der bekannten Marke. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. Dezember 2012

    BGH, Urteil vom 13.12.2012, Az. I ZR 217/10
    § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 3 UWG, § 4 Nr. 9 lit. b UWG, § 4 Nr. 10 UWG, § 5 Abs. 2 UWG

    Der BGH hat bestätigt, dass beim Keyword-Advertising (Google AdWords-Werbung) eine Markenverletzung unter dem Gesichtspunkt der Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke grundsätzlich ausgeschlossen ist, wenn die Werbung in einem von der Trefferliste eindeutig getrennten und entsprechend gekennzeichneten Werbeblock erscheint und selbst weder die Marke noch sonst einen Hinweis auf den Markeninhaber oder die unter der Marke angebotenen Produkte enthält. Dies gelte auch dann, wenn die Anzeige nicht auf das Fehlen einer wirtschaftlichen Verbindung zwischen dem Werbenden und dem Markeninhaber hinweise. Auch führe allein der Umstand, dass in der Anzeige Produkte der unter der Marke angebotenen Art mit Gattungsbegriffen bezeichnet werden (im Streitfall „Pralinen“ usw.), nicht zu einer Beeinträchtigung der Herkunftsfunktion der Marke. Zur Pressemitteilung Nr. 211/2012 des BGH: (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Mai 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 09.12.2010, Az. 6 U 171/10
    § 14 MarkenG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Benutzung einer fremden Marke als Keyword in einer Adword-Werbung eine Markenrechtsverletzung darstellen kann. Dies sei nur dann nicht der Fall, wenn sich aus dem Inhalt der Anzeige unzweifelhaft ergebe, dass mit der Werbung kein Produkt bzw. keine Dienstleistung des Markeninhabers angeboten werden. Anderenfalls werde die Herkunftsfunktion der Marke beeinträchtigt. Zu dieser Frage gibt es bereits eine Reihe weiterer Entscheidungen, die je nach Einzelfall stark variieren, vgl. LG Braunschweig, KG Berlin, OLG Braunschweig, OLG Düsseldorf und OLG Frankfurt. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. April 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 22.01.2009, Az. I ZR 139/07
    §
    § 14 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 MarkenG

    Nachdem wir am 23.01.2009 die Pressemitteilungen des BGH zu den lang erwarteten Urteilssprüchen in Sachen Google AdWords vorgestellt haben (Link: PM), folgt eines der Urteile auf Grund ihrer grundlegenden Bedeutung hier im Volltext. Der BGH entschied im Fall „pcb“, dass eine Markenverletzung nicht gegeben sei, wenn über Google AdWord ein Schlüsselwort (keyword) gebucht werde, welches von den Verkehrskreisen als beschreibende Angabe verstanden werde und in einem konkreten Fall mit einer eingetragenen Wortmarke (hier: „pcb-pool“) ähnlich sei. Dies sei zumindest dann der Fall, wenn bei Eingabe dieses Keywords bei Google durch Dritte diese auf eine besondere Rubrik „Anzeigen“ geführt würden, in welcher die Wortmarke selbst nicht enthalten sei. (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. September 2008

    OLG Braunschweig, Urteil vom 12.07.2007, Az. 2 U 24/07
    §§ 14 Abs. 1, Abs 2 Nr. 1, Abs 5 Nr. 23 MarkenG

    Das OLG Braunschweig vertritt die Rechtsansicht, dass die Verwendung einer Marke als Schlüsselwort in der  „Adword-Werbung“ von Google einen kennzeichenmäßigen Gebrauch darstellt, weil sich auf diese Weise die Funktion der Suchmaschine zunutze gemacht werde, mittels bestimmter Suchbegriffe Produkte aufzufinden. Auf diese Weise würde gerade die spezifische Lotsenfunktion der verwendeten Marke ausgenutzt, in einem unübersichtlichen Warenangebot die Blickrichtung auf eigene Produkte  zu lenken. Weiterhin wies das Oberlandesgericht darauf hin, dass trotz anhängiger negativer Feststellungsklage eine Unterlassungsklage erhoben werden könne, da im negativen Feststellungsverfahren nicht die Verjährung eines etwaigen markenrechtlichen Unterlassungsanspruchs gehemmt werde. Die Unterlassungsklage müsse auch nicht im Wege der Widerklage erhoben werden, sondern könne gleichermaßen an einem örtlich entfernten Gericht erhoben werden.

    Update: Das Urteil wurde im Ergebnis erneuert durch OLG Braunschweig, Urteil vom 10.07.2008, Az. 2 U 33/08.

    (mehr …)

I