IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 8. März 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 18.06.2009, Az. 4 U 53/09
    §§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1; 3; 4 Nr. 10 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass eine Website, die versteckte Elemente zur Suchmaschinenoptimierung enthält, wettbewerbswidrig sein kann. So wurde es der Antragsgegnerin untersagt, „Dateien mit der Begriffskombination “A B“ mit dem weiteren Begriff “SEO“ oder “Shopbetreiber“ oder “F“ oder “Betreiber“ oder “Modul“ zu erzeugen oder zu unterhalten und so im Internet zugänglich zu machen, dass Suchmaschinen auf diese zugreifen können und sie im Ranking auflisten, wenn die Dateien nicht über einen sichtbaren Inhalt verfügen, wie geschehen mit den Suchergebnissen gemäß Anlagen ASt 1 bis ASt 4 der Antragsschrift.“ (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. April 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammUm die Bekanntheit eines Unternehmens im Internet zu steigern und höhere Besucherzahlen auf die Webseite zu locken, erfreut sich das Suchmaschinenmarketing (kurz: SEO) großer Beliebtheit. Damit Betriebe ihre Investionen richtig platzieren, hat die Abakus Internet Marketing die 10 größten Mythen des SEO entlarvt. Beispielsweise wird mit Vorurteilen wie „grafische Links sollten nicht verwendet werden“  oder „die Keyword-Dichte sollte im oberen Teil eines Textes besonders hoch sein“ aufgeräumt. Warum dies so ist und weitere Tipps finden Sie  hier (JavaScript-Link: Abacus).

  • veröffentlicht am 4. September 2008


    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Stuttgart, Urteil vom 17.01.2008, Az. 2 U 12/07
    §§ 8, 3, 4 Nr. 11, 5 UWG, § 1 Abs. 2 Nr. 2 PAngV

    Das OLG Stuttgart ist der Rechtsansicht, dass einem Onlinehändler alle fehlerhaften Preisangaben in einer Suchmaschine wettbewerbsrechtlich zuzuschreiben sind. Im vorliegenden Fall hatte der Onlinehändler dem Betreiber einer Preissuchmaschine Preisdaten geliefert und zwar so, dass sie im Rahmen einer Preisrangliste kaufinteressierten Verbrauchern zugänglich gemacht wurden. Die Preisangaben wahren unvollständig, da Versandkosten nicht angegeben wurden. Das Oberlandesgericht sah hierin einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung und darüber hinaus eine Irreführung der Verbraucher, die über die vollständigen Versandkosten in Unkenntnis blieben. Die Wettbewerbswidrigkeit werde nicht durch die kurzfristige zeitliche Differenz zwischen der korrekten Preisangabe im Onlineshop und in der Suchmaschine, die durch die Übermittlung der Preisänderung entstehe, beseitigt. Dies hatte das OLG Hamburg noch anders gesehen (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 11.09.2006, Az. 3 W 152/06; vgl. aber auch OLG Hamburg, Beschluss vom 27.11.2006, Az. 3 W 153/06). Zu Preisangaben im Internet auch OLG Frankfurt (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: OLG Frankfurt a.M.).

    (mehr …)

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