Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- OLG Frankfurt a.M.: Kein isolierter Verkauf von Microsoft-Echtheitszertifkaten / Erschöpfung des Verbreitungsrechts nur in Bezug auf körperliche Softwarekopienveröffentlicht am 4. Juni 2009
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 12.05.2009, Az. 11 W 15/09
§§ 34, 69 c, 97 UrhGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Händler nicht berechtigt ist, ohne weiteres Echtheitszertifikate (Certificates of Authenticity) eines Softwareherstellers anzubieten, feilzuhalten und/oder sonstwie in den Verkehr zu bringen. Der urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz begründe ein solches Recht nicht, da er lediglich auf die Verbreitung usw. von „körperlichen Kopien“ einer Software, nicht aber die Verbreitung von Lizenzrechte dokumentierenden Urkunden Anwendung finde. (mehr …)