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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 19. März 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 20.06.2011, Az. 2-03 O 422/01
    § 3 UWG, § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG

    Das LG Frankfurt a.M. hat gegen einen hartnäckigen Fax-Spammer nach erneutem Verstoß gegen eine vorausgegangene einstweilige Verfügung ein Ordnungsgeld in Höhe von 30.000,00 EUR verhängt. Zu Lasten der Schuldnerin sei zu berücksichtigen gewesen, dass es sich um eine Mehrzahl von Verstößen gehandelt habe und bereits zwei Ordnungsmittelverfahren vorausgegangen seien. Zudem habe sich gezeigt, dass die in den beiden vorangegangen Ordnungsmittelverfahren bei 3 beziehungsweise 5 festgestellten Verstößen verhängten Ordnungsgelder in Höhe von jeweils 2.500,00 EUR ersichtlich nicht ausreichend gewesen seien. Die Kammer habe auch erwogen, nunmehr statt eines weiteren Ordnungsgeldes eine am Geschäftsführer der Schuldnerin zu vollziehende Ordnungshaft zu verhängen. Im Ergebnis habe die Kammer aber nochmals ein Ordnungsgeld für ausreichend erachtet, das jedoch angesichts des erneuten und beharrlichen Zuwiderhandelns und bei insgesamt 19 festgestellten Verstößen auf die empfindliche Höhe von 30.000,00 EUR festzusetzen gewesen sei. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 9. Oktober 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDie EU ist mit der Durchsetzung des Spamverbots unzufrieden. Verschiedentlich hätten die Mitgliedsstaaten gesetzlich Geldstrafen für Spammer eingeführt. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben werde jedoch verschleppt. „Obwohl europäische Rechtsvorschriften bereits seit 2002 Spam und Spyware verbieten, werden noch immer durchschnittlich 65 Prozent der EU-Bürger regelmäßig mit Spam belästigt„, habe die für die Informationsgesellschaft zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding laut golem.de beklagt. „Wir müssen unseren Kampf gegen Spammer daher verstärken und dafür sorgen, dass die EU Rechtsvorschriften erlässt, die gegen Spammer wirksame zivil- und strafrechtliche Sanktionen vorsehen.“ Die vorgeschlagene Reform des EU-Telekommunikationsrechts, die derzeit vom Europäischen Parlament und dem Rat verabschiedet werde, solle dafür die Voraussetzungen schaffen (JavaScript-Link: golem). Verwiesen wird auf die EU-Studie „Study on activities undertaken to address threats that undermine confidence in the Information Society, such as spam, spyware and malicious software“ vom 02.10.2009 (JavaScript-Link: Studie).

  • veröffentlicht am 28. Juli 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 01.07.2009, Az. 4 O 497/09
    §§ 823, 1004 BGB

    Das LG Dessau-Roßlau hat es in dieser einstweiligen Verfügung dem Versender von Fax-Werbung untersagt, zum Zwecke der Werbung mit der Antragstellerin per Telefax-Sendung Kontakt aufzunehmen und ihr verboten, derselben Fax-Nachrichten zu übersenden, ohne dass auf den übersandten Telefaxen Angaben über den tatsächlichen Absender enthalten sind. Bemerkenswert ist der hohe, interessengerechte Streitwert, der diesem Verfahren zu Grunde gelegt wurde.
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