Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
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- VG Düsseldorf: Zur Rechtswidrigkeit einer Sperrungsanordnung von Internetangeboten gegen einen Access-Providerveröffentlicht am 16. Januar 2012
VG Düsseldorf, Urteil vom 08.11.2011, Az. 27 K 5887/10
§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 GlüStV, § 8 TMGDas VG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Access-Provider nicht ohne weiteres mit einer Sperrungsverfügung überzogen werden darf, nach welcher er den Zugang zu bestimmten (verbotenen) Glücksspielangeboten zu blockieren hat. Weder habe der Access-Provider die Übermittlung der Glücksspielinhalte veranlasst, noch wähle er diese oder den Adressaten aus. Zudem habe offenkundig ein Zusammenwirken des Access-Providers mit einem Nutzer im Sinne des § 8 Abs. 1 Satz 2 TMG ausgeschlossen werden können. Der Umstand, dass die Klägerin Kenntnis von der Rechtswidrigkeit der Inhalte habe, sei im Anwendungsbereich des § 8 TMG – wie die Ausgestaltung der Haftungsregelungen des § 8 TMG im Vergleich zu den Haftungsregelungen des § 10 TMG zeige – ohne Relevanz. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)