IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 18. Dezember 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Beschluss vom 05.09.2013, Az. 1 StR 162/13
    § 240 Abs. 1 bis 3 StGB, § 111i Abs. 2, § 260 Abs. 4 StPO

    Der BGH hat entschieden, dass sich ein Rechtsanwalt, der in der Sache unberechtigte anwaltliche Mahnschreiben an die Kunden von sog. Gewinnspieleintragungsdiensten versendet, wegen versuchter Nötigung strafbar macht. Zwar habe der Angeklagte nicht konkret gewusst, dass die von ihm eingetriebenen Forderungen zivilrechtlich nicht gerechtfertigt gewesen seien. Es sei jedoch mit den Grundsätzen eines geordneten Zusammenlebens unvereinbar und daher verwerflich, wenn juristische Laien durch Behauptungen und Androhungen, die der Angeklagte mit der Autorität eines Organs der Rechtspflege ausgesprochen habe, zur Erfüllung der behaupteten, nur scheinbar von diesem geprüften rechtlichen Ansprüche veranlasst werden sollten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. Januar 2012

    LG Karlsruhe, Urteil vom 08.12.2011, Az. 11 Ns 410 Js 5815/11 – aufgehoben
    OLG Karlsruhe, Urteil vom 19.07.2012, Az. 1 (8) Ss 64/12- AK 40/12
    § 185 StGB; Art. 5 GG

    Das LG Karlsruhe hat entschieden, dass derjenige, der in einem Fußballstadion während eines Spiels die Buchstaben „A C A B“ hochhält, damit noch nicht die im Stadion anwesenden Polizisten beleidigt. Im Hinblick auf die beträchtliche Zahl der Polizeibeamten in der Welt oder auch in der Bundesrepublik Deutschland mit ihren erheblichen Unterschieden in Aufgabenstellung und Organisation könne im Tun des Angeklagten die Beleidigung jedes Polizeibeamten nicht ohne weiteres erblickt werden. Etwas anderes könne nur dann gelten, wenn ein – vom Willen des Angeklagten umfasster – Bezug auf individualisierbare Personen vorgelegen habe. Vorliegend lasse sich unter Berücksichtigung der konkreten Umstände der Äußerung des Angeklagten nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit feststellen, dass der Angeklagte seine Aussage „All cops are bastards“ konkret auf die im Stadion anwesenden Polizeibeamten, unter ihnen den Anzeige erstattenden Zeugen, bezogen habe und er diese in ihrer Ehre habe herabsetzen wollen. Was wir davon halten? Ja, nee – ist klar: Der Fußballfan wollte den Polizisten durchaus seinen tiefsten Respekt bezeugen! Was der Meinungsäußerer aber eigentlich meinte war: Zwar sind all cops bastards, aber nicht, wenn ich nach dem Spiel von zehn Dresdner Hooligans aufgemischt werde, denn dann sind sie meine besten Freunde. Das Urteil sollte nicht als Freibrief für bundesweite Nachahmungen missverstanden werden. [Schon weil es zwischenzeitlich aufgehoben wurde, s. oben]. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 26. Februar 2010

    OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.08.2009, Az. 2 Qs 33/09
    §§ 161a, 406e StPO; Art. 1, 12, 14, 2 GG

    Das OLG Saarbrücken hat entschieden, dass nach Erstattung einer Strafanzeige wegen Filesharings kein Recht auf Akteneinsicht des Rechteinhabers besteht, wenn ein Bagatellfall vorliegt. Im entschiedenen Fall war das Strafverfahren wegen des Down-/Uploads eines Films gegen den Anschlussinhaber mangels Tatnachweises eingestellt worden. Der Rechteinhaber begehrte Akteneinsicht, um zwecks der Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche gegen den Inhaber der geloggten IP-Adresse vorgehen zu können. Das Gericht lehnte den Einsichtsantrag ab. Gemäß § 406e Abs. 2 StPO könne die Akteneinsicht versagt werden, soweit überwiegende schutzwürdige Interessen des Beschuldigten dem berechtigten Interesse des Rechteinhabers entgegenstehen. Dies sei in Bagatellfällen regelmäßig der Fall; jegliche mit Grundrechtseingriffen verbundenen Maßnahmen seien dann unverhältnismäßig und damit unrechtmäßig. Das Gericht bezieht sich dabei auf Rechtsprechung, die Bagatellfälle im Bereich Filesharing bei bis zu 5 Filmen oder 50 einzelnen Musikstücken angenommen hat. Danach sei bei einem Film jedenfalls von einer Bagatelle auszugehen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 29. Dezember 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Urteil vom 21.10.2009, Az. 28 O 410/08
    §§ 823 Abs. 2, 1004 Abs. 1 BGB, § 240 StGB

    Das LG Köln hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt  zur Durchsetzung der Ansprüche seines Mandanten dem Gegner – hier dem Betreiber eines Internetshops – nicht mit der Veröffentlichung einer Strafanzeige drohen darf und hat ihn entsprechend zur Unterlassung verurteilt. Gegenstand des Streits war folgender Text: (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. September 2008

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLandgericht Freiburg, Urteil vom 23.07.2008, Az.: 7 Ns 240 Js 11179/04AK 63/08
    §§ 265a, 53, 74 StGB

    Das LG Freiburg hat einen Mann wegen Erschleichens von Leistungen in 11 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde und dessen Computer, der zur Begehung der Straftaten verwendet wurde, eingezogen. Der Angeklagte bestellte bei der Firma 1 & 1 Internet AG Domains zu einem Gesamtpreis in Höhe von insgesamt über 80.000 EUR, ohne über die entsprechenden finanziellen Mittel zu verfügen, die Domains zu bezahlen. Dies war dem Angeklagten, der in jüngerer Vorzeit eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte, auch bekannt. Der Angeklagte nutzte den Umstand aus, dass bei der Firma 1 & 1 Internet AG die Registrierung von Domains vollautomatisch ablief und überhaupt keine Bonitätsprüfung stattfand. Der Angeklagte hoffte, eine der registrierten Domains Gewinn bringend verkaufen zu können, was ihm indes misslang. Die Strafbarkeit derartigen Verhaltens dürfte auch für Onlinehändler interessant seien, bei denen Kunden in vergleichbarer Vermögenssituation Waren bestellen und abnehmen, ohne im Anschluss den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen.

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