IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. November 2011

    LG Münster, Urteil vom 20.09.2011, Az. 025 O 34/11
    § 3 Abs. 1 UWG

    Das LG Münster hat entschieden, dass derjenige, der fremde geschaltete Werbung auf seiner Website mit dem Facebook-„Gefällt mir“-Button versieht, für Rechtsverstöße innerhalb dieser Werbung haftet. Der Beklagte habe selbst die beworbenen Produkte vertrieben und insoweit ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Beeinflussung der Verbraucherentscheidung für dieses Produkt. Durch die Schaltung der Werbung und den Einsatz des Buttons habe er eine ihm zuzurechnende geschäftliche Handlung im Sinne von § 3 Abs. 1 UWG vorgenommen. Eine solche „geschäftliche Handlung“ setze voraus, dass sie bei objektiver Betrachtung darauf gerichtet sein müsse, durch Beeinflussung der geschäftlichen Entscheidung der Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer den Absatz oder Bezug zu fördern. Dies sei in Zweifelsfällen immer dann anzunehmen, wenn Handelnde ein wirtschaftliches Interesse an der Beeinflussung der Entscheidung des Verbrauchers hätten. Das sei vorliegend gegeben. (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. März 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG München, Urteil vom 03.02.2011, Az. 161 C 24062/10
    §§ 12; 14 Abs. 2 TMG; 242; 259 BGB

    Das AG München hat entschieden, dass ein Unternehmen praktisch kein direktes Auskunftsrecht gegenüber den Betreibern von Internetforen hinsichtlich der Namen oder Anschriften anderer Nutzer des jeweiligen Forums hat. § 12 Abs. 2 TMG gebe dem Unternehmen jedenfalls keine Auskunftsrechte, auch scheide eine analoge Anwendung aus. §§ 242, 259 BGB sei ebenfalls nicht anwendbar, da es sich bei der Regelung in § 14 Abs. 2 TMG um eine gesetzliche Sonderregelung zu diesem allgemeinen Anspruch handele. Soweit sich die Klägerin, ein Autohaus, beleidigt oder verleumdet sehe, müsse sie sich staatsanwaltlicher Hilfe bedienen, um gegebenenfalls im Wege der Akteneinsicht die gewünschten Kenntnisse zu erlangen. Auf die Entscheidung hingewiesen wurde bei openjur. (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. Dezember 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 22.07.2010, Az. I ZR 139/08
    §§ 14 Abs. 2 Nr. 1; Abs. 2 MarkenG; § 7 Abs. 2 S. 1 TMG; § 6 Abs. 2 Nr. 6, § 8 Abs. 1 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass der Betreiber der Internethandelsplattform eBay nicht verpflichtet ist, die Bilder sämtlicher Auktionen, über die Produkte mit der Marke eines bestimmten Markeninhabers angeboten werden, manuell daraufhin zu überprüfen, ob es sich bei den angebotenen Produkten tatsächlich um Originalware handelt. Dies sei nicht zumutbar, zumal nicht erkennbar sei, dass es eine Bilderkennungssoftware gebe, welche automatisch einen solchen Fotoabgleich durchführen könne. Eine technische Besonderheit der Handelsplattform eBay liegt u.a. darin begründet, dass die Auktionsinhalte der verkaufenden eBay-Mitglieder nach Fertigstellung zu Millionen von eBay vollautomatisch online gestellt werden, also nicht vorher durch eBay manuell geprüft werden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. April 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.02.2010, Az. 6 U 70/09
    § 14 Abs. 7 MarkenG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass der Betreiber einer Internethandelsplattform für Domains mit „Domain Parking“-Angeboten (hier: Sedo GmbH) nicht ohne weiteres für Markenverletzungen zur Verantwortung gezogen werden kann, die von Nutzern der Plattform ausgehen. Konkret war die Sedo GmbH dafür angegriffen worden, dass sie einen Kunde auf ihre Plattform eine markenrechtswidrige Domain (hier: Vertipperdomain) habe parken lassen und nicht dagegen vorgegangen sei, dass der Kunde durch Wahl eines geeigneten Keywords dafür gesorgt habe, dass bei Eingabe der Domain durch einen Dritten nicht nur eine entsprechende Unterseite aufgerufen, sondern zugleich Werbelinks eingeblendet worden seien, die inhaltlichen Bezug zu den Dienstleistungen gehabt häten, für die die Marke der Klägerin geschützt war. Für eine Haftung des Betreibers im Sinne eines Täters, Teilnehmers oder „nur“ Störers sei, so der Senat, vielmehr erforderlich, dass dieser zuvor Kenntnis von dem markenverletzenden Vorgang erlangt habe. (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. Juni 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Urteil vom 02.07.2008, Az. 5 U 73/07
    §§ 16, 19a, 97 Abs. 1 UrhG, § 14 Abs. 2, Abs. 5 MarkenG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass der Sharehoster RapidShare AG täterschaftlich für Urheberrechtsverstöße durch illegales Filesharing ab Kenntnis derartiger Verstöße verantwortlich ist. Eine vorherige Haftung verbiete sich. Im streitgegenständlichen Fall war IBM Software illegal auf der Plattform www.rapidshare.com hochgeladen und der Öffentlichkeit für einen freien Download zugänglich gemacht worden. Die monumentale, jeder Veröffentlichung in Printmedien feindliche Urteilsbegründung setzt sich unter anderem mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof zum Thema „Störerhaftung“ und „Täterhaftung“ auseinander.

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. November 2008

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Düsseldorf, Urteil vom 19.04.2007, Az. I-20 W 18/07
    § 6 Abs. 2 ElektroG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Düsseldorf hat mit dieser Entscheidung deutlich gemacht, dass § 6 Abs. 2 ElektroG, welcher die Registrierungspflicht für Hersteller von Elektrogeräten regelt, eine Vorschrift gemäß § 4 Nr. 11 UWG ist, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln. Ein Verstoß gegen diese Registrierungspflicht kann nach Auffassung des Oberlandesgerichts kostenpflichtig abgemahnt werden. Betroffen ist gemäß § 3 Nr. 11 ElektroG „jeder, der unabhängig von der Verkaufsmethode, einschließlich der Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312 b Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gewerbsmäßig, 1. Elektro- und Elektronikgeräte unter seinem Markennamen herstellt und erstmals im Geltungsbereich dieses Gesetzes in Verkehr bringt, 2. Geräte anderer Anbieter unter seinem Markennamen im Geltungsbereich dieses Gesetzes weiterverkauft, wobei der Weiterverkäufer nicht als Hersteller anzusehen ist, sofern der Markenname des Herstellers gemäß Nummer 1 auf dem Gerät erscheint, oder 3. Elektro- oder Elektronikgeräte erstmals in den Geltungsbereich dieses Gesetzes einführt und in Verkehr bringt oder in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausführt und dort unmittelbar an einen Nutzer abgibt.“ Betroffen sind demnach auch Onlinehändler, die Elektronikware aus Asien importieren.

    Das Urteil ist auch nicht seit der Entscheidung OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.06.2008, Az. I-20 U 207/07 überholt (Link: OLG Düsseldorf). Während es in dieser Entscheidung ausschließlich um die Wettbewerbswidrigkeit einer in toto unterlassenen Registrierung bei der Stiftung EAR ging, war in dem späteren Urteil lediglich die Frage zu beantworten, ob eine (vorgenommene) Registrierung des Unternehmens ohne Anmeldung der einzelnen Gerätemarken einen Wettbewerbsverstoß darstellt.
    (mehr …)

I