Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Naumburg: Abgabe von Alkohol durch Tankstellen an Minderjährige ist nicht strafbar, wenn Minderjährigkeit nicht erkennbar istveröffentlicht am 6. Dezember 2012
OLG Naumburg, Beschluss vom 13.09.2012, Az. 2 Ss (Bz) 83/12
§ 9 Abs. 1 JuSchG, § 10 Abs. 1 JuSchG, § 28 Abs. 1 Nr. 10 und 12 JuSchG, § 28 Abs. 4 JuSchGDas OLG Naumburg hat entschieden, dass ein Tankstellenbetreiber nur dann zu einer Geldbuße wegen unerlaubter Abgabe von alkoholischen Getränken und Tabakwaren an Jugendliche verurteilt werden kann, wenn der Käufer (hier ein Testkäufer) entweder tatsächlich so aussieht, als sei er noch nicht 18 Jahre alt, oder ein Zweifelsfall vorliegt, so dass das Lebensalter zu überprüfen ist. Im vorliegenden Fall zeigte sich der Senat „befremdet“, dass die Ordnungsbehörde einen Testkäufer eingesetzt hatte, dessen äußeres Erscheinungsbild demjenigen eines über 20jährigen entsprach. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG München: Jugendliche Testkäufer bei Lotto-Annahmestellen zulässigveröffentlicht am 14. Juni 2012
AG München, Urteil vom 22.03.2012, Az. 244 C 25788/11
– nicht rechtskräftigDas AG München hat entschieden, dass es zulässig ist, für die Prüfung, ob Lotto-Annahmestellen Minderjährige und gesperrte Personen von der Teilnahme an Lotterien und Wetten ausschließen, Jugendliche für die Durchführung von Testkäufen einzusetzen. Bei Verstößen dürften Abmahnungen erteilt, eine Vertragsstrafe in Höhe einer durchschnittlichen Wochenprovision einbehalten und die Verpflichtung zu einer kostenpflichtigen Nachschulung ausgesprochen werden. Der Testkauf, bei der ein Minderjähriger die Kundenkarte seines Vaters vorgelegt habe, und dies von der betroffenen Angestellten nicht erkannt worden sei, sei auch ordnungsgemäß durchgeführt worden.