Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Veräußerung einer Marke während eines anhängigen Prozesses ist zulässigveröffentlicht am 19. Februar 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 27.11.2014, Az. 6 U 239/13
§ 14 MarkenG; § 265 ZPODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Übertragung einer Marke während eines Markenverletzungsprozesses durch den Kläger zulässig ist. Gemäß § 265 ZPO hindert die Rechtshängigkeit eines Anspruchs nicht die Veräußerung oder Abtretung der streitbefangenen Sache. Weiterhin bestätigte das OLG in diesem Urteil nochmals die markenmäßige Benutzung eines als Marke eingetragenen Vornamens als Modellbezeichnung für Bekleidung (vgl. auch hier). Zum Volltext der Entscheidung:
- EuGH: Die Übertragung eines urheberrechtlich geschützten Werkes auf einen anderen Träger (hier: von Papier auf Leinwand) unterfällt nicht der Erschöpfungveröffentlicht am 29. Januar 2015
EuGH, Urteil vom 22.01.2015, Az. C-419/13
Art. 4 Richtlinie 2001/29Der EuGH hat entschieden, dass ein urheberrechtlich geschütztes Werk, welches in seiner derzeitigen Verkörperung (Papierposter) zunächst der Erschöpfung unterfällt, nach der Übertragung auf einen anderen Träger (hier: chemischer Transfer auf eine Leinwand unter Zerstörung des Posters) eine neue Reproduktion darstellt und für das Inverkehrbringen somit erneut der Zustimmung des Rechtsinhabers bedarf. Die Erschöpfung gelte in einem solchen Fall nicht fort. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Berlin: Zum Urheberrechtsschutz von Bestandteilen eines Gutachtensveröffentlicht am 13. Februar 2013
LG Berlin, Urteil vom 03.07.2012, Az. 16 O 309/11
§ 97 UrhG, § 2 UrhG, § 72 UrhG, § 17 UrhGDas LG Berlin hat entschieden, dass ein Kfz-Schadensgutachten eines Sachverständigen unter bestimmten Umständen nicht dem Urheberrechtsschutz unterliegt. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn das textliche Gutachten nicht die erforderliche Schöpfungshöhe aufweise, was zu verneinen sei, wenn die Struktur des Textes durch den Zweck vorgegeben sei, die vorgefundenen Schäden und die zu ihrer Beseitigung erforderlichen Maßnahmen zu beschreiben. Die Sprache des Gutachtens beschränke sich vorliegend auf die nüchterne Mitteilung von Fakten, die in üblichen Formulierungen dargebracht würden. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Mitinhaberschaft an einem Geschmacksmuster wird nicht durch einzelne gestalterische Zusätze begründetveröffentlicht am 10. Dezember 2012
OLG Hamm, Urteil vom 29.09.2009, Az. 4 U 102/09
Art. 15 Abs. 1 GGV, § 14 Abs. 1 GGV
Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Mitarbeit an einem Design (hier: Roller), die sich auf die rein technische Ebene beschränkt, nicht zu einer Mitinhaberschaft am später angemeldeten Geschmacksmuster führt. Vorliegend habe die Beklagte eigene Vorstellungen insbesondere im Hinblick auf die technischen Bedienungsteile in die gestalterische Entwicklung im Hinblick auf Machbarkeit und Marktgängigkeit der Modelle eingebracht. Dies genüge jedoch nicht für die Annahme eines wesentlichen Gestaltungsbeitrags. Zum Volltext der Entscheidung: - BGH: Schweigt der Provider auf eine Anfrage der DENIC, darf diese die Domain nicht einfach übertragenveröffentlicht am 23. November 2012
BGH, Urteil vom 25.10.2012, Az. VII ZR 146/11
§ 177 Abs. 1 BGB, § 180 S.2 BGB, § 184 Abs. 1 BGB, § 275 Abs. 3 BGBDer BGH hat entschieden, dass die DENIC eG für die Durchführung eines Providerwechsels einen diesbezüglichen vom Domaininhaber autorisierten Auftrag benötigt. Schweigt der Provider des Domaininhabers auf eine entsprechende Anfrage der DENIC eG, darf dies von dieser nicht als Zustimmung gewertet werden. Wird die Domain gleichwohl weitervergeben, hat die DENIC eG den Domainvertrag mit dem ursprünglichen Domaininhaber zu erfüllen (Prioritätsprinzip). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Übermittelt Provider unberechtigte „KK“-Anträge an die DENIC, greift er rechtswidrig in den Geschäftsbetrieb des Domaininhaber ein / Abmahnungveröffentlicht am 8. Juni 2011
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 27.05.2010, Az. 6 U 65/09
§ 823 Abs. 1 BGBDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden dass ein Provider, der mehrere „KK“-Anträge eines seiner Kunden auf Übertragung von Domains – entgegen dem Willen der jeweiligen Domaininhaber – an die DENIC weiterleitet, mit der Folge, dass der Provider kurzfristig Inhaber der Domains wird, auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. In dem Verhalten ist ein rechtswidriger Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des „entrechteten“ Domaininhabers zu sehen. Zugleich deutete der Senat jedoch an, dass das erforderliche Verschulden des Providers ausgeschlossen sei, wenn es sich um einen „normalen“ Auftrag gehandelt hätte, also lediglich ein Einzelauftrag für eine einzelne Domain gestellt worden sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BPatG: Das Prioritätsrecht an einer Marke kann frei auf Dritte übertragen werdenveröffentlicht am 28. März 2011
BPatG, Urteil vom 28.10.2010, Az. 11 W (pat) 14/09
§ 40 PatG; Art. 4 lit. a. PVÜDas BPatG hat laut einer Eilunterrichtung des 11. Senats entschieden, dass bereits das Prioritätsrecht zu einer Marke ein selbständiges, frei übertragbares Recht sei. Dabei sei die Übertragung des Prioritätsrechts auf einen Rechtsnachfolger zulässig und ausreichend, und zwar unabhängig von einer Übertragung der prioritätsbegründenden Voranmeldung oder des daraus entstandenen Vollrechts. Hierzu müsse allerdings das Prioritätsrecht zumindest am Tag vor der Prioritätserklärung übertragen worden sein.
- EuG: Fußball für alle – Keine Exklusivübertragung von WM und EM im Bezahlfernsehenveröffentlicht am 18. Februar 2011
EuG, Urteil vom 17.02.2011, Az. T-385/07, T-55/08, T-68/08
Art. 43, 49 Abs. 1, 86 Abs. 1 EG; Art. 3a der Richtlinie 89/552/EWGDas EuG hat entschieden, dass ein Mitgliedstaat die Exklusivübertragung aller Spiele der Fußballwelt- und Fußballeuropameisterschaft auf einem Bezahlfernsehsender verbieten darf. Grund sei, dass die so genannten „Topspiele“ und die Spiele unter Beteiligung der Nationalmannschaft eines Landes für die Bevölkerung dieses Landes von großer Bedeutung seien. Deshalb dürften sie in eine nationale Liste aufgenommen werden, auf der die Ereignisse verzeichnet sind, die die entsprechende Bevölkerung in einer frei zugänglichen Fernsehsendung verfolgen können muss. Zu den anderen Spielen („Normalspiele) führte das EuG aus, dass diese Wettbewerbe als Gesamtereignisse und nicht als Aneinanderreihungen einzelner Ereignisse angesehen werden können. So könnten sich z.B. die Ergebnisse der „Normalspiele“ auf die Beteiligung der Mannschaften an den „Topspielen“ auswirken, was wiederrum zu einem besonderen Interesse der Öffentlichkeit führen könne. Da im Vorhinein nicht voraussehbar sei, welche „Normalspiele“ ein besonderes Interesse hervorrufen werden, könne schwerlich dementsprechend unterschieden werden. Da eine Harmonisierung der Vorschriften auf diesem Gebiet jedoch nicht gegeben ist, seien beide Herangehensweisen (nur „Topspiele“ in die nationale Liste oder „Top-“ und „Normalspiele“) der einzelnen Mitgliedsstaaten mit der Richtlinie vereinbar.
- BGH: Wie bekomme ich von dem Treuhänder meine Domain übertragen, wenn dieser sich weigert?veröffentlicht am 21. Oktober 2010
BGH, Urteil vom 25.03.2010, Az. I ZR 197/08
§ 667 BGBDer BGH hat zu den Voraussetzungen ausgeführt, unter denen ein Unternehmen, welches für einen Auftraggeber eine Website herzustellen hat und hierbei für diesen eine bestimmte Domain registriert, zur Herausgabe des Domainnamens verpflichtet ist. Geklagt hatte eine Bürgerinitiative, welche sich die Domain „braunkohle-nein.de“ vom Inhaber eines Computergeschäfts hatte schützen lassen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Frankfurt a.M.: Reagiert ein Provider auf Providerwechsel-Antrag nicht und zieht die Domain um, kann neuer Provider sie unter Umständen löschen/übertragenveröffentlicht am 2. September 2010
LG Frankfurt a.M., Urteil vom 27.07.2010, Az. 2-7 O 33/09
§ 164 Abs. 1 BGBDoppeltes Pech: Nachdem der Provider des Domain-Inhabers auf einen Providerwechsel-Antrag nicht reagiert hatte, zog die Domain des Klägers zu einem anderen Provider um. Dort wurde sie an eine Einzelperson weitergegeben – und nicht an den Kläger zurückgegeben. Der neue Provider, so die Kammer, sei als Vertreter des Klägers aufgetreten; der Kläger habe sich dessen Verhalten zuzurechnen. Zu dem Volltext der Entscheidung: (mehr …)