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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 19. Mai 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Aachen, Urteil vom 13.01.2015,  Az. 41 O 60/14
    § 3 Abs. 1, Abs. 2 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG

    Das LG Aachen hat entschieden, dass 20 Jahre alte Ware, auch wenn sie zuvor nicht benutzt wurde, nicht als „neu“ angeboten werden darf. Dabei handele es sich um eine wettbewerbswidrige Irreführung. In einem solchen Zeitraum könnten Lagerschäden (z.B. Korrosion bei Kugellagern wie vorliegend) nicht ausgeschlossen werden. Der Verbraucher rechne bei der Anpreisung als „neu“ auch nicht mit veralteter Ware, sondern mit fabrikneuen Produkten. Dies bedeute, dass die Ware noch nicht benutzt worden sei, durch Lagerung keinen Schaden erlitten habe und nach wie vor in der gleichen Ausführung hergestellt werde. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 1. April 2011

    BPatG, Beschluss vom 21.02.2011, Az. 29 W (pat) 39/09
    §§ 50 MarkenG;
    23 Abs. 3 Satz 2 RVG

    Der 29. Senat des BPatG hat entschieden, dass für Löschungsverfahren in der Regel 50.000 EUR als Streitwert festzulegen sind. Dies gelte auch, wenn sich das Löschungsverfahren gegen eine unbenutzte Marke richte. Maßstab für die Festlegung dieses hohen Wertes seien die wirtschaftlichen Nachteile, die für die Allgemeinheit im Fall der Rechtsbeständigkeit der angegriffenen Marke zu erwarten seien. Die Rechtsbeschwerde gegen diese Entscheidung wurde zugelassen, weil andere Senate bei unbenutzten Marken einen Streitwert von 25.000 EUR als ausreichend erachteten. Zum Volltext der Entscheidung:

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